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Kleinunternehmerregelung

In der Kleinunternehmerregelung wird die Pflicht zur Umsatzsteuer behandelt, die erst ab einer bestimmten Umsatzhöhe besteht. Wird diese nicht erreicht, kann auf den Mehrwertsteuerausweis und den Vorsteuerabzug verzichtet werden. Es kann aber auch freiwillig zur Umsatzsteuer optiert werden.


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Alt 21.08.2008, 17:34   zurück zum Kleinunternehmer???? Beitrag #1
conny
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Registriert seit: 16.02.2007
Beiträge: 18
Standard zurück zum Kleinunternehmer????

Wegen Förderung durchs Arbeitsamt, waren wir gezwungen von zu hohen Umatzerwartungen auszugehen. Damit war die Option zum Kleinunternehmer ausgeschlossen. Nun ist passiert was passieren musste, die Umsätze werden immer unter 17500 bleiben. Vorsteuer ist natürlich in den ersten drei Jahren auch gezogen worden.

Wann gibt es einen Weg zurück? Stimmt das mit dem 5 Jahren? Wo könnte ich die Bedingungen dazu nachlesen? Naja oder am liebsten natürlich gleich hier, lächel.

Lieben Dank
conny ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2008, 21:41   zurück zum Kleinunternehmer???? Beitrag #2
Ganzkoerperrucksack
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Ganzkoerperrucksack
 
Registriert seit: 19.04.2005
Ort: Leipzig
Beiträge: 1.580
Standard

Hallo Conny,
Zitat:
Zitat von conny Beitrag anzeigen
Vorsteuer ist natürlich in den ersten drei Jahren auch gezogen worden.
Sind die Umsatzsteuererklärungen schon abgegeben und die Festsetzung unanfechtbar? Man darf nämlich bis zur Unanfechtbarkeit zurückrudern, muss dann allerdings aufpassen, ob man Umsatzsteuer offen ausgewiesen hat. Die schuldet man dann trotzdem, kann aber die Rechnungen berichtigen.
Ganzkoerperrucksack ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2008, 11:13   zurück zum Kleinunternehmer???? Beitrag #3
conny
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.02.2007
Beiträge: 18
Standard

Die Erklärungen sind abgeben (Jahresabschuß) für die Jahre 2005 bis 2007.

Ob unanfechtbar weiß ich nicht ist aber wohl auch nicht machbar und nicht von Interesse.

Es wird nicht möglich sein rückwirkend zu ändern zumal auch viele Bareinnahmen aus Gastwirtschaft in den Umsätzen enthalten waren.

Soweit ich aufgeschnappt habe, könnten wir aber zumindest ab 2009 zurück. Berichtigung der Vorsteuer dürfte uns wenig angehen, da nie große Beträge und schon mal nie 1000 Euro verrechnet wurden.

Danke
conny ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2008, 08:48   zurück zum Kleinunternehmer???? Beitrag #4
Catja
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Catja
 
Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 104
Standard

Hier mal ein link zu der Sache mit den 5 Jahren: >> § 19 UStG.

Gruß, die Catja
Catja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2008, 11:05   zurück zum Kleinunternehmer???? Beitrag #5
Hibiskus
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.02.2008
Beiträge: 10
Standard

erst ab 2010 ist wieder die Kleinunternehmerregelung möglich, wenn in 2009 die Einnahmen incl. USt unter 17500,-- liegen!

Hibiskus
Hibiskus ist offline   Mit Zitat antworten
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