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21.08.2008, 17:34
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zurück zum Kleinunternehmer???? Beitrag #1
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 16.02.2007
Beiträge: 18
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zurück zum Kleinunternehmer????
Wegen Förderung durchs Arbeitsamt, waren wir gezwungen von zu hohen Umatzerwartungen auszugehen. Damit war die Option zum Kleinunternehmer ausgeschlossen. Nun ist passiert was passieren musste, die Umsätze werden immer unter 17500 bleiben. Vorsteuer ist natürlich in den ersten drei Jahren auch gezogen worden.
Wann gibt es einen Weg zurück? Stimmt das mit dem 5 Jahren? Wo könnte ich die Bedingungen dazu nachlesen? Naja oder am liebsten natürlich gleich hier, lächel.
Lieben Dank
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21.08.2008, 21:41
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zurück zum Kleinunternehmer???? Beitrag #2
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 19.04.2005
Ort: Leipzig
Beiträge: 1.580
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Hallo Conny,
Zitat:
Zitat von conny
Vorsteuer ist natürlich in den ersten drei Jahren auch gezogen worden.
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Sind die Umsatzsteuererklärungen schon abgegeben und die Festsetzung unanfechtbar? Man darf nämlich bis zur Unanfechtbarkeit zurückrudern, muss dann allerdings aufpassen, ob man Umsatzsteuer offen ausgewiesen hat. Die schuldet man dann trotzdem, kann aber die Rechnungen berichtigen.
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22.08.2008, 11:13
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zurück zum Kleinunternehmer???? Beitrag #3
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 16.02.2007
Beiträge: 18
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Die Erklärungen sind abgeben (Jahresabschuß) für die Jahre 2005 bis 2007.
Ob unanfechtbar weiß ich nicht ist aber wohl auch nicht machbar und nicht von Interesse.
Es wird nicht möglich sein rückwirkend zu ändern zumal auch viele Bareinnahmen aus Gastwirtschaft in den Umsätzen enthalten waren.
Soweit ich aufgeschnappt habe, könnten wir aber zumindest ab 2009 zurück. Berichtigung der Vorsteuer dürfte uns wenig angehen, da nie große Beträge und schon mal nie 1000 Euro verrechnet wurden.
Danke
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23.08.2008, 08:48
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zurück zum Kleinunternehmer???? Beitrag #4
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 104
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Hier mal ein link zu der Sache mit den 5 Jahren: >> § 19 UStG.
Gruß, die Catja
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23.08.2008, 11:05
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zurück zum Kleinunternehmer???? Beitrag #5
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 13.02.2008
Beiträge: 10
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erst ab 2010 ist wieder die Kleinunternehmerregelung möglich, wenn in 2009 die Einnahmen incl. USt unter 17500,-- liegen!
Hibiskus
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