Hallo alle zusammen,
ich habe eine Gewerbesteuer-Aufgabe 2008. In der heißt es:
Mit Wirkung 01.12.2000 hatte die Maschinenbau AG ein Geshäftsgrundstück von dem Privatmann X erworben. Die regelmäßigen monatlichen Rentenzahlungen in Höhe von 5.000 Euro waren mit einem Zinsanteil von insges. 39.000 Euro als Aufwand bei der Gewinnermittlung berücksichtigt worden.
Nun meine Fragen:
1. Warum wurde bei der Gewinnermittlung nur der Zinsanteil berücksichtigt? Wie wird dieser ausgerechnet, oder steht das gleich fest im Vertrag beim Erwerb des Grundstückes.
2. Warum werden bei der Gewerbesteuer nur die Zinsanteile und nicht die monatliche Rente i. H. v. 5000 Euro bei den Hinzurechnungen berücksichtigt? Es heißt doch im § 8 ausdrücklich Renten und dauernde Lasten und nichts vom Zinsanteil aus den Renten?
3. Wo finde ich eure Antworten im Gesetz/Richtlinie/Durchführungsverordnung etc.?