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14.01.2012, 11:47
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Zahlungsdatum vs. Werstellungsdatum Beitrag #1
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Benutzer
Registriert seit: 26.12.2011
Beiträge: 39
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Zahlungsdatum vs. Werstellungsdatum
Servus,
ich mache mich gerade daran den Jahresabschluss (EÜR) für meine kleine Unternehmung (Bürodienstleistungen) zu machen. Als kleine technische Unterstützung verwende ich die WOSO Steuersparbuch Software.
Einzugeben habe ich, laut Programm, zwei Daten:
1. Zahldatum
2. Wertstellungsdatum
Zahldatum, laut Software, ist das Datum an dem das Geld zu- oder abeflossen ist. Also das Datum auf dem Kontoauszug.
Werstellungsdatum stellt m.E. ebenfalls den Wert des Kontoauszuges dar.
Heißt das, dass das Rechnungsdatum für die Buchung unerheblich ist? Ich buche ja bei der EÜR nicht an Verbindlichkeiten.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Beste Grüße
Michael
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14.01.2012, 19:02
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Zahlungsdatum vs. Werstellungsdatum Beitrag #2
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 10.697
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Hallo Michael,
das Wertstellungsdatum ist nur für die Zinsberechnung maßgebend und buchhalterisch überhaupt nicht zu gebrauchen, weil es auch in einem ganz anderen Buchungsjahr liegen kann.
Krasses Beispiel: Du zankst Dich mit Deiner Bank vor Gericht um Buchungsgebühren. Nach 2 Jahren kriegst Du in 3. Instanz Recht. Die Bank muss Dir die zu Unrecht einbehaltenen Gebühren zum Datum der Belastung rückwirkend wieder gutschreiben, damit Du auch keinen Zinsverlust hast. Dann hast Du meinetwegen auf dem Kontoauszug eine gutschrift mit Buchungsdatum 14.01.2012 und Wertstellungsdatum 04.05.2010. Für 2010 ist der JAB aber längst Geschichte (bei EÜR erst recht).  Oder ein nicht so extremes Beispiel: Du ziehst von einem Kunden einen Rechnungsbetrag am 23.12.2011 ein. Am 02.02.2012, also kurz vor Ablauf der Frist, legt der Typ bei seiner Bank Widerspruch gegen die Abbuchung ein. Die Bank storniert sie mit Buchungsdatum 04.02.2012 und Wertstellungsdatum 23.12.2011 (Datum der Belastung). Wenn Du hier nach Wertstellungsdatum buchen wolltest, wäre Dein JAB im A...
Gruß
Rainer
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15.01.2012, 00:33
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Zahlungsdatum vs. Werstellungsdatum Beitrag #3
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Benutzer
Registriert seit: 26.12.2011
Beiträge: 39
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Vielen Dank für Deine Antwort und Deine ausführenden Beispiele.
Wäre es beispielsweise aber möglich, dass das Wertstellungsdatum, sich nicht auf Zinsen bezieht sondern auf die EÜR selbst? Wie mir heute aufgefallen ist, stellt sich bei einer Rechnung vom 05.01.2012, die ja gemäß der Ausnahme zum Grundsatz des Zufluss-Abflussprinzips noch für das Jahr 2011 gebuht wird (Wirtschaftlicher Zusammenhang liegt vor), das Werstellungsdatum 31.12.2011 ein. Könnte das sein?
MfG
Michael
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