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Allgemeine Fragen zu IAS/IFRS


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Alt 14.03.2008, 20:58   Wertberichtigung der Kategorie " Kredite und Forderungen" Beitrag #1 (permalink)
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Registriert seit: 14.03.2008
Beiträge: 2
Standard Wertberichtigung der Kategorie " Kredite und Forderungen"

Sehr geehrte Forum - User,

Zur Zeit arbeite ich an meiner Diplomarbeit und komme komme gerade bei einem bestimmten Themenkomplex nicht weiter. Und zwar geht es um die Bewertung von Finanzinstrumenten nach IAS 39 und speziell um die Wertberichtigung der Kategorie "Kredite und Forderungen".

Meine Frage :

Worin liegt der Unterschied zwischen einer pauschalierten Einzelwertberichtigung und einer Portfoliowertberichtigung. Im Schriftum findet sich diesbezüglich keine einheitliche Linie. Dort werden Begriffe wie Portfoliowertberichtigung, Pauschalwertberichtigung und pauschalierte Einzelwertberichtigung einfach synonym verwendet, was verwirrend ist.

Desweitern möcht ich wissen, wo nun die Schätzmethoden "Aging - Methode" und "percantage of sales methode" zur Anwendung kommen? Kommen sie bei der pauschalierten Einzelwertberichtigung oder bei der Pauschalwertberichtigung oder bei beiden zur Anwendung ?

Bitte um Hilfe, falls sich einer mit diesem Thema auskennt?

Vielen Dank im Vorraus

Timo
Timo ist offline  
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Alt 15.03.2008, 19:50   Wertberichtigung der Kategorie " Kredite und Forderungen" Beitrag #2 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.282
Standard

Hallo Timo,

vielleicht hilft Dir das hier weiter?

Auf Forderungsabschreibungen übertragen schließe ich daraus, dass eine Portfoliowertberichtigung bedeutet "Wenn Müller Rechnung A nicht gezahlt hat, zahlt er auch Rechnung B und C nicht - wenn Schulze Forderung A erst nach 6 Wochen bezahlt und dann noch frech 3% Skonto abzieht, wird er bei Forderung B genauso verfahren". Eine solche Wertberichtigung bietet sich natürlich bei Stammkunden an.

Eine Pauschalwertberichtigung dürfte wohl die Abschreibung der gesamten Forderungssumme um einen bestimmten Prozentsatz sein, die pauschale Einzelwertberichtigung die Anwendung dieses Prozentsatzes auf jede einzelne Forderung. Und "Aging" dürfte ja wohl was mit dem Alter zu tun haben.

Gut, dass ich die Dplomarbeit nicht schreiben muss. Aber versuch doch mal, die Begriffe bei Google einzugeben. Das ist doch heute alles viel leichter. Wir haben uns 1990 noch fleißig Literatur für unsere Diplomarbeiten besorgen müssen.


Gruß
Rainer




Gruß
Rainer
riese ist offline  
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Alt 25.03.2008, 11:30   Wertberichtigung der Kategorie " Kredite und Forderungen" Beitrag #3 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2007
Beiträge: 27
Standard Portfolio - Pauschalwertberichtigung

Hallo,
hier werden zwei verschiedene Sachverhalte auf eine Stufe gestellt.
Unter Portfoliobewertung (nicht -wertberichtigung) ist zu verstehen, dass im Hinblick auf eine Pauschalwertberichtigung nur solche Forderungen zu einem Portfolio zusammenzufassen sind bei denen das Ausfallrisiko auch vergleichbar ist. Es wäre damit wahrscheinlich nicht zulässig Forderungen gegen deutsche Großkonzerne und gegen Unternehmen in Burkina Faso in einem "Portfolio" zu betrachten (IAS 39.64).
Wenn ich solch ein Portfolio gebildet habe, dann darf ich auf dieses eine Pauschalwertberichtigung bilden.
Wichtig ist bei der Pauschalwertberichtigung noch das Pauschalierungen wie sie eventuell ein Steuerrecht erlaubt nicht zulässig sind. Angesetzte Pauschalwertberichtigungen müssen auf der Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit belegbar sein.
PeterRichter ist offline  
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