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07.05.2010, 17:56
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Wer darf eine Eröffnungsbilanz einer UG erstellen? Beitrag #1
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 01.05.2010
Beiträge: 4
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Wer darf eine Eröffnungsbilanz einer UG erstellen?
Hallo!
Ich habe mit einigen Fachleuten telfoniert. Da ich jegliche Fehler vermeiden möchte und zugleich über wenig Geld verfüge, wollte ich ursprünglich einen Finanzbuchhalter für die Erstellung der Eröffnungsbilanz engagieren. Allerdings wurde mir von einer Beraterin und von einem Steuerberater mitgeteilt, dass dieser es nicht darf bzw. in diesem Fall würde die Eröffnungsbilanz vom Finanzamt nicht akzeptiert. Stimmt das ? Ich kann wohl um diese Zeit das Finanzamt nicht erreichen.
Wenn das stimmen sollte, darf er mir dabei helfen, wenn ich persönlich meine Eröffnungsbilanz erstelle?
Zudem wurde mir mitgeteilt, dass die Eröffnungbilanzen veröffentlicht werden müssen. Stimmt das??? Also muss ich mit Veröffentlichkeitskosten rechnen???
Beste Grüße & danke im Voraus!
Petia
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07.05.2010, 18:01
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Wer darf eine Eröffnungsbilanz einer UG erstellen? Beitrag #2
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7.493
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Zitat:
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Wenn das stimmen sollte, darf er mir dabei helfen, wenn ich persönlich meine Eröffnungsbilanz erstelle?
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Offiziell dürfen auf der Grundlage des StB-Gesetzes nur Angehörige dieser Berufsgruppe Eröffnungsbilanzen erstellen!
Zitat:
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Zudem wurde mir mitgeteilt, dass die Eröffnungbilanzen veröffentlicht werden müssen. Stimmt das??? Also muss ich mit Veröffentlichkeitskosten rechnen???
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Richtig, die Kosten sind deutlich 100 €, wenn du die Daten selbst im elektronischen Bundesanzeiger einträgst. Als kleine Gesellschaft musst du nur die Bilanz eintragen.
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08.05.2010, 09:08
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Wer darf eine Eröffnungsbilanz einer UG erstellen? Beitrag #3
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 10.700
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Hallo Petia,
jeder darf eine Eröffnungsbilanz für sich selbst erstellen - nur nicht für einen Fremden!
Wenn Du die Bilanz selber unterschreibst und auch keine Angaben machst, dass ein anderer daran mitgewirkt hat, wird sie natürlich auch vom FA akzeptiert - nur kannst Du Deinen guten Kumpel dann auch für nichts mehr verantwortlich machen.
Ein gewerbsmäßiger Buchhalter darf es nicht.
Gruß
Rainer
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08.05.2010, 19:11
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Wer darf eine Eröffnungsbilanz einer UG erstellen? Beitrag #4
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 1.790
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Hallo Petia,
keine Sorge. Eine Eröffnungsbilanz muß nicht offengelegt werden, sondern nur der Jahresabschluß (§ 325 HGB). Beides ist nicht dasselbe (§ 241 HGB).
Der Bundesanzeiger Verlag verlangt für die Offenlegung eines Jahresabschlusses übrigens nur 35 € + MWSt.
Es ist auch nicht verboten, sich bei der Eröffnungsbilanz von irgendeiner x-beliebigen Person helfen zu lassen. Verboten ist die unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen; das dürfen nur Steuerberater – aber hier wird gar keine Steuererklärung abgegeben. Außerdem träfe das Risiko des Verbots nicht Dich, sondern denjenigen, den Du beauftragst. Und wer kann schon kontrollieren, von wem Du Dir bei Deinen Steuererklärungen helfen läßt.
Wenn Du es ganz genau nehmen willst, kann Deine UG ja diesen Helfer für 1 Stunde im Monat im Minijob anstellen. Deine Angestellten dürfen nämlich alle Steuererklärungen für Dich machen – nur externe Dienstleister dürfen es nicht.
Im übrigen ist eine Eröffnungsbilanz – im Gegensatz zu späteren Abschlüssen und Steuererklärungen – so einfach, daß Du sie auch hier über das Forum bekommen kannst.
Gruß Christian
Geändert von Christian24 (08.05.2010 um 19:13 Uhr)
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09.05.2010, 09:08
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Wer darf eine Eröffnungsbilanz einer UG erstellen? Beitrag #5
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 01.05.2010
Beiträge: 4
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Hallo, Rainer! Hallo Christian! Hallo, docb!
vielen & schönen Dank für Eure ausführliche, wertvolle Auskunft & Coaching!!!
Beste Grüße & einen schönen Tag!
Petia
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