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Kleinunternehmerregelung

In der Kleinunternehmerregelung wird die Pflicht zur Umsatzsteuer behandelt, die erst ab einer bestimmten Umsatzhöhe besteht. Wird diese nicht erreicht, kann auf den Mehrwertsteuerausweis und den Vorsteuerabzug verzichtet werden. Es kann aber auch freiwillig zur Umsatzsteuer optiert werden.


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Alt 17.11.2010, 12:06   Von der Kleinunternehmerregelung zur Umsatzsteuer Beitrag #1
Bitti
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.11.2010
Beiträge: 6
Standard Von der Kleinunternehmerregelung zur Umsatzsteuer

Hallo

Ich betreibe meinen Autoteilehandel momentan als Kleingewerbe.
Nun bin ich auch auf Werkstätten zugetreten, die dann aber das Problem sehen wegen der nicht ausgewiesenen Umsatzsteuer.

Nun meine Frage:
Kann ich einfach von der Kleinunternehmerregelung auf die Umsatzsteuer wechseln, und wie verhält sich das dann (Buchhaltung, Finanzamt usw.)

Danke und Gruß
Bitti
Bitti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2010, 13:18   Von der Kleinunternehmerregelung zur Umsatzsteuer Beitrag #2
scania605
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 16.06.2010
Ort: Burghausen
Beiträge: 151
Standard Kleinunternehmer/ Umsatzsteuer

Du könntest zur Umsatzsteuer optieren. Dann sind aber alle Umsätze pflichtig und deine Rechnungen werden für Privatpersonen ungünstiger, da ja die Umsatzsteuer oben drauf kommt. Und wenn du rückwirkend für dieses Jahr noch optieren möchtest, musst du die Rechnungen korrigieren. Das wird einige deiner Kunden sicher nicht sehr glücklich machen.

Option ist für dich nur gut, wenn du hohe Eingangsrechnungen für Maschinen, Anschaffungn etc. hast und du die Vorsteuer vom FA zurück willst.

Für Firmen ist es ohne Bedeutung, ob Rechnungen von Kleinunternehmern oder Gewerbetreibenden mit Umsatzstpflicht ausgestellt sind. Die Umsastzsteuer ist dort nur ein durchlaufender Posten.

lg Scania605
scania605 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2010, 19:51   Von der Kleinunternehmerregelung zur Umsatzsteuer Beitrag #3
docb
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7.493
Standard

Hi Scania,

Zitat:
Für Firmen ist es ohne Bedeutung, ob Rechnungen von Kleinunternehmern oder Gewerbetreibenden mit Umsatzstpflicht ausgestellt sind. Die Umsastzsteuer ist dort nur ein durchlaufender Posten.
Das sehe ich nicht so. Da der Kleinunternehmer keine Vorsteuer geltend macht, muss er das Teil teuerer verkaufen, als ein regelbesteuerter Unternehmer. Insofern hat er gerade beim Handel mit Waren einen klaren Wettbewerbsnachteil.

Gruß

B.
docb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2010, 12:11   Von der Kleinunternehmerregelung zur Umsatzsteuer Beitrag #4
Bitti
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.11.2010
Beiträge: 6
Standard

Hi

Also laut Finanzamt kann ich auch wärend des Jahres zur Umsatzsteuer optieren, wenn ich einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung dem Finanzamt gegenüber erkläre.
Wie ist es dann mit meinen Rechnungen die ich schon geschreiben habe, muß ich die dann korrigieren?
Und geht das dann wenn ich nur dazuschreibe das der Rechnungsbetrag 19 % Ust. xxx € enthält?

Danke und Gruß
Bitti
Bitti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2010, 12:17   Von der Kleinunternehmerregelung zur Umsatzsteuer Beitrag #5
docb
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7.493
Standard

Zitat:
Wie ist es dann mit meinen Rechnungen die ich schon geschreiben habe, muß ich die dann korrigieren?
Ja!

Zitat:
Und geht das dann wenn ich nur dazuschreibe das der Rechnungsbetrag 19 % Ust. xxx € enthält?
Nein, du musst die Pflichtangaben nach UStG § 14 aufnehmen. Also Rechnung stornieren, neue Rechnung mit USt erstellen und beide Rechnungen den Kunden schicken. Ob du aus dem Brutto nun auf Netto rechnest oder den alten Rechnungsbetrag als Netto verstehst und die Steuer aufschlägst wird auch davon abhängen, inwieweit deine Kunden mitmachen und was vorher vereinbart war.
docb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2010, 16:55   Von der Kleinunternehmerregelung zur Umsatzsteuer Beitrag #6
Bitti
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.11.2010
Beiträge: 6
Standard

Hi

Das heißt also, ich kann den Betrag auf der alten Rechnung als Brutto nehmen, und da dann meine Ust. rausziehen.
Die Rechnungen die korrigiert werden müssen, sind alle an privat gegangen.

Danke und Gruß
Bitti
Bitti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2010, 17:05   Von der Kleinunternehmerregelung zur Umsatzsteuer Beitrag #7
docb
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7.493
Standard

Zitat:
Die Rechnungen die korrigiert werden müssen, sind alle an privat gegangen.
Ja, in dem Fall ist die USt in den Rechnungsbeträgen enthalten. Du kannst dir aber die Rechnungskorrektur sparen und führst einfach die USt abzüglich VSt aus dem Bruttobetrag ab.
docb ist offline   Mit Zitat antworten
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