Hallo liebe Forumteilnehmer,
das Thema Umsatzsteuer und Kleinunternehmer würde ja bereits mehrfach und unterschiedlich beleuchtet. Dennoch auch mit der Gefahr das der eine oder andere mich für beschränkt hält ein oder zwei Fragen:
Zuerst einmla ich betreibe nebenberuflich eine Tanzschule sprich Tanzunterricht (Freiberuflich) nun habe ich vor wenigen Tagen von meinem Finanzamt mitgeteilt bekommen nach Abgabe der Einkommensteuererklärung 2009 das ich für 2009 und demnach auch für dieses Jahr 2010.
Das Finanzamt teilte mir mit das sie festgestellt ahben, das ich seit 2006 die Umsatzgrenze überschritten habe (und dies ist anscheinend trotz jährliche Einkommensteuererklärung und dabei eingereichte EÜR bisher niemanden beim Finnazamt aufgefallen)
Für 2008 brauche ich die Umsatzsteuer nicht mehr nachzahlen, da das zuständige FA abschließend bearbeitet wurde.
Können die mich nun einfach so nachträglich dazu verdonnern, das ich die Umsatzsteuererklärung für 2009 abgeben muss, oder kann ich nicht darauf vertrauen, das die bisher mir und das seit 2006 jedes Jahr ja die Kleinunternehmerregel gestattet haben wenn sie auch gepennt haben oder müssen die mir dann rechtzeitig bei dem Steuerbescheid nicht darauf hinweisen, das ich ab das nächste Jahr Umsatzsteuerpflichtig sein werde.
Gibt es so was wie Treu und Glaube? Kann ich irgendwie rechtlich darauf drängen das ich erst ab 2011 die MwST ausweise und die US Erklärung mache?
Wie mache ich das mit dem laufenden Jahr 2010, ich habe überwiegend private Kunden sprich Tanzschüler, den kann ich wohl nicht die MwSt nachträglich aufdrängen sprich ich muss sie wohl mit meinen durch Rechnungen erbrachten Vorsteuer verrechnen (sprich ich muss wohl trotzdem nachzahlen), was mache ich aber mit ein paar gewerblichen Kunden den ich bereits für 2010 eine Rechnung nach §19 ohne ausgewiesenen MwSt geschickt habe und die schon auch ohne MwSt bezahlt haben, kann ich die MwSt nachfordern?
Was ist eigentlich mit meinem Mietvertrag für die Tanzräume, der läuft ohne MwSt, soweit ich das gelesen habe geht das auch? Ist es trotzdem besser umzustellen, z.B. weil ich eine hohe Nebenkostenabrechnung erhalten habe über mehrere tausend Euro ist es für mich besser das diese Nebenkostenabrechnung dann Netto mit MWSt ausgewiesen wird, geht das überhaupt rückwirkend?
Wie sieht es mit meinen zwei oder drei Untermietern aus die regelmässig die meine Tanzräume nutzen? Muß ich die auch auf MwSt umstellen oder ist es ein Kann und vieleicht nur eine Milchmädchenrechnung?
Über eine Antwort die sachlich und fachlich fundiert ist würde ich mich freuen!