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Einnahme-Überschuss-Rechnung

Einzelunternehmer und Freiberufler können, wenn bestimmte Umsätze nicht überschritten werden, auf einen Jahresabschluss mit Bilanz und GUV verzichten und stattdessen eine Einnahmeüberschuss-Rechnung erstellen. Wenn eine EÜR erstellt wird, bitte ausschließlich hier und nicht unter „Allgemeine Fragen zum Rechnungswesen“ posten. Nur so sind richtige Antworten gewährleistet.


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Alt 12.02.2012, 18:36   Verlust nach Mahnverfahren verbuchen Beitrag #1
Sebo
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2012
Beiträge: 1
Standard Verlust nach Mahnverfahren verbuchen

Hi!

Habe eine EÜR mit SKR 04 und IST-Versteuerung. Meine kleine Firma widmet sich der Softwareentwicklung. In diesem Rahmen erstellte ich eine Software und stellte entsprechend eine Rechnung. Das ganze endete in einem gerichtlichen Mahnverfahren das in einem gerichtlichen Vergleich endete. Das heißt ich habe eine Rechnung gestellt die nun rechtens nicht voll bezahlt wurde.

Bin ich richtig in der Annahme, dass ich die Diskrepanz zwischen der gestellten Rechnung und der erhaltenen Summe als Verlust verbuchen kann?


Viele Dank,

Sebo
Sebo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2012, 20:38   Verlust nach Mahnverfahren verbuchen Beitrag #2
riese
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 10.697
Standard

Hallo Sebo,

als 4/3-Rechner kannst Du nur den eingegangenen Betrag buchen (Zuflussprinzip). Wie hoch die ursprüngliche Rechnung war, ist unerheblich.

Gruß
Rainer
riese ist offline   Mit Zitat antworten
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