Guten Tag,
im Jahr 2009 habe ich 6 Monate als Angestellter gearbeitet und zusätzlich im gesamten Jahr 2009 freiberuflich Umsätze erzielt.
In der EÜR von 2009 habe ich in der freiberuflichen Tätigkeit durch einige Wareneinkäufe einen größeren Verlust erzielt, der auch die Einkünfte aus NICHT-selbständiger Arbeit weit übersteigt.
Nach der Verrechnung mit allen Einkünften, also aus selbständiger Tätigkeit und aus nicht-selbständiger Tätigkeit, bleibt immer noch ein Verlust übrig.
Wird/kann dieser Rest-Verlust nach 2010 übertragen werden ?
DANKE.