Hallo,
ich habe mal eine allgemeine Frage. Eine Firma mit Firmensitz Deutschland hat einen freien Mitarbeiter beauftragt oder angestellt, welcher jedoch seinen Wohnsitz im Ausland hat. Dieser Mitarbeiter muss zu regelmässigen Gesprächen nach Deutschland einreisen und übernachtet in einem Hotel. Wie wird diese Hotelrechnung verbucht. Reisekosten AN Inland - oder Reisekosten AN Ausland?
Sieht man die Verbuchung der Reise aus der Sicht des Mitarbeiters oder aus der Sicht des Firmensitzes.
Ich würde diese Übernachtung, die in Deutschland stattfindet aber ja für den Mitarbeiter Ausland ist, auf Auslandreisekosten buchen? Ist das so richtig?