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10.03.2010, 22:16
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USt-ID Beitrag #1
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Benutzer
Registriert seit: 13.08.2008
Beiträge: 69
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USt-ID
Hallo,
vielleicht kann mir jemand ein paar Fragen beantworten. Ich weiß auch nicht, ob ich hier wirklich richtig bin, ansonsten werde ich es an anderer Stelle posten.
Ein Bekannter hat eine Firma gegründet und möchte einfachhalber Kleinunternehmer werden, also ohne USt. Da er aber Waren aus dem EU-Land beziehen wird, fragte er mich nach einer USt-ID. Verkaufen will er allerdings nichts ins Ausland - vorerst zumindest nicht. Ist das dennoch möglich und was muss er machen? Er hat auch noch keinen Fragebogen vom Finanzamt bekommen und ausgefüllt. Mir ist das mit der USt-ID nicht geläufig und wirklich viel wissen tue ich darüber auch nicht. Was passiert, wenn er einfach die Waren ohne USt-ID bezieht?
Kann mir wer helfen? Vielen Dank im Voraus.
Gruß Doerle
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10.03.2010, 22:43
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USt-ID Beitrag #2
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 2.963
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Hi,
also, die USt-ID ist vereinfacht gesagt dafür gut, dass bei innergemeinschaftlichen Lieferungen der Leistungserbringer keine (in dessen "Heimatland" geltende) USt in Rechnung stellt.
Kleinunternehmer haben nun auch die Möglichkeit, eine USt ID zu beantragen. Wie das genau läuft muss ich nachlesen. Die Fachliteratur liegt allerdings im Büro. Bis morgen wirste dich gedulden müssen (es sei denn, docb ist schneller als ich
Aero
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10.03.2010, 23:37
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USt-ID Beitrag #4
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Benutzer
Registriert seit: 13.08.2008
Beiträge: 69
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Wow, vielen Dank für die super schnelle Antwort.
Laut dem Link können Kleinunternehmer eine USt-ID beantragen. Dadurch bekommt man die Ware aus dem Ausland erstmal steuerfrei.
Da das dann wohl nachträglich mit 19% bzw. 7% nachversteuert werden muss, muss man das dann sofort machen, oder am Ende des Jahres? Wird das vielleicht auch schon beim Zoll verlangt?
Gruß Doerle
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11.03.2010, 00:28
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USt-ID Beitrag #5
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.12.2009
Beiträge: 421
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Wird normal fällig mit der Umsatzsteuervoranmeldung, ich weiß nicht ob du die alle drei Monate oder einmal im Jahr einreichst. Und Zoll fällt innerhalb der Europäischen Gemeinschaft weg, daher gibt es ja auch die USt-ID und Steuerumkehr im §13b und so. Bei Sachen im Drittland z.b. China oder USA wird der Zoll endsprechende Steuern verlangen.
Geändert von DanielHH (11.03.2010 um 00:36 Uhr)
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11.03.2010, 10:32
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USt-ID Beitrag #6
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Benutzer
Registriert seit: 13.08.2008
Beiträge: 69
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Wenn er doch die Kleinunternehmer-Regelung hat, dann muss er doch keine USt-Voranmeldungen einreichen. Wie läuft das dann ab?
Sollte er sich aber gegen die Kleinunternehmer-Regelung entscheiden und doch die USt-Voranmeldungen machen müssen (sicherlich erstmal monatlich), was muss beim buchen beachtet werden, wg. Steuerkonto?
Gruß Doerle
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11.03.2010, 12:16
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USt-ID Beitrag #7
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 14.07.2004
Ort: Pforzheim
Beiträge: 373
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Hallo Doerle,
wenn er Kleinunternehmer ist, muss er für die innergemeinschaftlichen Erwerbe eine USt-VA oder am Jahresende eine USt-Erklärung abgeben.
Darin deklariert er die innergemeinschaftlichen Erwerbe und unterwirft sie der 19%igen Umsatzsteuer. Das Problem ist dann die Abzugsfähigkeit, die ist bei ihm nicht gegeben, also bleibt das Feld Vorsteuer aus IG-Erwerben leer. Macht Summasumarum eine Steuerschuld, die er an das Finanzamt abführen muss.
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16.04.2010, 19:51
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USt-ID Beitrag #8
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 102
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Hallo allerseits,
muss eigentlich ein Kleinunternehmer (Ust-befreit) ohne Ust-ID eigentlich auch diese ganzen Sch... Eu-Meldungen wie Intrastat etc leisten oder wird er wie eine Privatperson behandelt, die beim EU-Import einfach im Exportland die Ust bezahlt und gut ist?
Falls sich der Kleinunternehmer ohne Ust-ID diesen ganzen Meldungsmist sparen kann, wäre es wirklich überlegenswert, ob sich der ganze Aufwand wegen max 3 %-Punkte (von Skandinavien mal abgesen) überhaupt lohnt.
mfg
Günni
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16.08.2010, 08:57
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USt-ID Beitrag #9
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 16.08.2010
Ort: Emden
Beiträge: 6
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Hallo,
habe mir soeben die Beiträge hier durchgelesen und auch die Verlinkung habe ich mir angeschaut.
Also um es nochmal für mich zusammen zu fassen:
Wenn ich im Ausland Ware einkaufe, MUSS ich die deutsche Ust zahlen.
also ich kaufe sagen wir mal Sachen in höhe von 1000 EUR ein und muss es dann wenn ich es bekommen habe zusätzlich versteuern mit 190 EUR, ja?
Darf mir diese dann aber als kleingewerbetreibender NICHT zurückholen, sondern nur zahlen.
und wenn ich das nicht mache dann komm ich ins gefängnis ?
Gibt es keine öglichkeit das zu umgehen, oder wird es grundsätzlich IMMER fällig?!
Wie funktioniert das denn wenn ich z.B. irgendwo etwas kaufe und es mir einer Prepaid-Kreditkarte (die ich zuvor von meinem geschäftskonto aufgeladen habe) bezahle. Reicht dies als Beleg für irgendwelchen Bezahlunge, oder muss dem auch eine Rechnung zugeordnet werden?
Hoffe ich habe mich deutlich ausdrücken können
MfG
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16.08.2010, 09:18
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USt-ID Beitrag #10
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 2.963
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Moin!
Was heisst "Kleingewerbetreibender"? Reden wir von einem Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder war das eher umgangssprachlich gemeint?
Aero
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