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Gesellschaftsrecht

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Alt 06.02.2010, 12:25   Unterbilanzhaftung bei Kreditaufnahme? Beitrag #1 (permalink)
Benutzer
 
Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 73
Standard Unterbilanzhaftung bei Kreditaufnahme?

Heute habe ich mal eine Frage zum Gesellschaftsrecht konkret zur GmbH- Unterbilanzhaftung:

Dass das Stammkapitals bis zur Eintragung der Gesellschaft nicht aufgezehrt werden darf (auch nicht durch Kauf von Sachwerten) ist offensichtlich.

Wie wäre es aber zu beurteilen wenn die Vor-GmbH das erbrachte Stammkapital 25.000 € (-Gründungskosten) unberührt auf dem z.B Tagesgeldkonto verbleiben lässt und zwischenzeitlich einen Kredit von 5000€ aufnimmt und Büroeinrichtungen (Möbel, Pc etc.) kauft.

Zu diesem Sachverhalt finde ich nirgendwo in der Literatur etwas.

Führt ein solches Verhalten auch zur Unterbilanzhaftung seitens der Gründungsgesellschafter?
thomas1980 ist offline  
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Alt 06.02.2010, 15:07   Unterbilanzhaftung bei Kreditaufnahme? Beitrag #2 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 829
Standard

Hallo Thomas,

da liegt ein Mißverständnis vor. Die Unterbilanzhaftung heißt deshalb so, weil das bilanzielle Stammkapital bei der Eintragung noch vorhanden sein muß. Also:
  • Es darf nicht nur nicht aufgezehrt sein, sondern muß (mit Ausnahme der unvermeidlichen Gründungskosten) noch vollständig da sein.
  • Es ist egal, in welcher Form es vorhanden ist. Es können also ohne weiteres auch Vermögensgegenstände angeschafft werden, sofern deren Bilanzwert am Tag der Handelsregistereintragung nicht zu einem Verlust führt.
Gruß Christian
Christian24 ist offline  
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Alt 06.02.2010, 15:56   Unterbilanzhaftung bei Kreditaufnahme? Beitrag #3 (permalink)
Benutzer
 
Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 73
Standard

Hallo Christian,

Zitat:
Es ist egal, in welcher Form es vorhanden ist
das denke ich nicht, wenn im Gründnungsvertrag eine Bargründung versprochen wurde. Der Gründungsgesellschafter kann sich doch seiner Bar-Leistungspflicht nicht entziehen.

Hierbei handelt es sich dann doch um eine verdeckte Sacheinlage?
thomas1980 ist offline  
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Alt 06.02.2010, 16:26   Unterbilanzhaftung bei Kreditaufnahme? Beitrag #4 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 3.764
Standard

Hallo Thomas,

Christian hat schon recht mit seiner Darstellung. Es ist wohl eher der Regelfall, dass die Gesellschafter ein Unternehmen gründen und dann "mit dem Stammkapital" einkaufen gehen. Dadurch geht doch das Stammkapital erst einmal nicht verloren.

Gruß

B.
docb ist offline  
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Alt 06.02.2010, 18:15   Unterbilanzhaftung bei Kreditaufnahme? Beitrag #5 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 829
Standard

Hallo Thomas,

meine Aussage war unvollständig. Es gibt 2 Haftungstatbestände zum Zeitpunkt der Eintragung:
  • Unterbilanzhaftung: Wenn es nach § 19 Abs. 4 GmbHG selbst bei einer mit dem Gesellschafter abgesprochenen verdeckten Sacheinlage nur auf den bilanziellen Wert des Eigenkapitals ankommt, kann ohne eine solche Absprache erst recht nichts anderes gelten (vgl. z. B. BGH-Urteil v. 18.3.2002).
  • Außerdem haftet aber auch der Geschäftsführer für die Richtigkeit seiner Versicherung, die vereinbarten Einlagen stünden ihm zur freien Verfügung, und riskiert bei falscher Angabe sogar Freiheitsstrafe. Er muß also bei der Anmeldung seine Versicherung entsprechend einschränken. Ob das Gericht auf Grund einer solchen Versicherung, die nur hinsichtlich der Liquidität, nicht hinsichtlich der Werthaltigkeit der Einzahlung eingeschränkt ist, die Eintragung verweigern kann, kann ich mangels ausreichenden Literaturzugangs im Moment nicht klären.
    Vermutlich würde Hueck, GmbhG § 7 Rn 13 weiterhelfen. Kannst Du, falls Du dort nachlesen kannst, Dein Rechercheergebnis hier posten?
Danke und Gruß Christian
Christian24 ist offline  
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Alt 06.02.2010, 21:04   Unterbilanzhaftung bei Kreditaufnahme? Beitrag #6 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.545
Standard

Hallo Thomas,

Zitat:
Zitat von thomas1980
Wie wäre es aber zu beurteilen wenn die Vor-GmbH das erbrachte Stammkapital 25.000 € (-Gründungskosten) unberührt auf dem z.B Tagesgeldkonto verbleiben lässt und zwischenzeitlich einen Kredit von 5000€ aufnimmt und Büroeinrichtungen (Möbel, Pc etc.) kauft.
Du verkennst offenbar, dass
- Girokonten
- Tagesgeldkonten und
- Darlehenskonten
gleichermaßen Bankkonten sind und in der Bilanz erscheinen. Dabei ist es völlig unerheblich, auf welchem Konto das Geld schlummert und ob das eine Konto im Plus und das andere in den Miesen ist.

Wenn Du Geld vom Girokonto auf das Tagesgeldkonto überweist, ist das ebenso eine Umbuchung wie die Aufnahme eines Darlehens, das dem Girokonto gutgeschrieben wird. Voraussetzung ist natürlich, dass alle 3 Konten auf den Namen der Firma lauten und nicht eines davon auf den Namen eines Gesellschafters.

Zitat:
Zitat von thomas1980
und Büroeinrichtungen (Möbel, Pc etc.) kauft.
Das sind Wertgegenstände, die auf der Aktivseite in der Bilanz landen. Genauer gesagt handelt es sich dabei um einen Aktivtausch, d.h. der Bestand auf dem Bankkonto nimmt um den Kaufpreis ab und bei den Anlagekonten erfolgt ein Zuwachs in gleicher Höhe. Das Kapital auf der Passivseite bleibt dadurch doch unberührt. Anders würde die Sache aussehen, wenn die Gesellschaft vom Firmenkonto ein Fass Bier kaufen würde, das am anderen Tag leer wäre. Das würde das Kapital schmälern.

Gruß
Rainer
riese ist offline  
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Alt 07.02.2010, 20:27   Unterbilanzhaftung bei Kreditaufnahme? Beitrag #7 (permalink)
Benutzer
 
Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 73
Standard

vorab nochmal Danke für Eure Bemühungen+Postings. leider habe ich gerade keine GmbH-Kommentierung zur Hand sonst hätte ich gerne mal nachgeschlagen, aber vielleicht ergibt sich in den nächsten Tagen doch noch die Gelegenheit.

Wenn ich das nochmal zusammenfassen darf, besteht also allgemein die Auffassung, dass ein Tausch Geld gegen Sachwerte auch vor Registereintragung einer möglicherweise späteren insolvenzrechtlichen Prüfung standhält.
thomas1980 ist offline  
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Alt 08.02.2010, 07:52   Unterbilanzhaftung bei Kreditaufnahme? Beitrag #8 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.545
Standard

Hallo Thomas,

Zitat:
Zitat von thomas1980
besteht also allgemein die Auffassung, dass ein Tausch Geld gegen Sachwerte auch vor Registereintragung einer möglicherweise späteren insolvenzrechtlichen Prüfung standhält.
ja, die besteht unzweifelhaft. Die wirtschaftliche Tätigkeit eines Betriebes besteht regelmäßig aus einem Tausch Geld gegen Sachwerte und umgekehrt.

Gruß
Rainer
riese ist offline  
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