Liebe Leser,
nach einer Prüfung habe ich für das Jahr 2007 für meine damalige Firma Umsatzsteuer nachzahlen müssen.
Da ich diese Zahlung nicht vorhergesehen hatte ist auch keine entsprechende Rückstellung in der im März 07 aufgelösten Firma gemacht worden.
Am liebsten wäre es mir wenn ich diese Kosten im Jahr 2010 für meine im April 2007 gegründete Firma geltend machen könnte.

Geht das oder muss ich eine Änderung des Abschlusses 2007 der alten Firma beantragen?

Oder ist diese Zahlung betrieblich nicht (mehr) zu verwerten?

Vielen Dank im voraus.
Ciao
Andy