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Kleinunternehmerregelung Fragen zur Kleinunternehmerregelung |
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Umsatzsteuervoranmeldung Beitrag #1 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: Straubing
Beiträge: 23
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mein Freund (er hat ein Kleinunternehmen) hat letztes Jahr (Gewerbeanmeldung) monatlich seine UST-VA abgegeben. Jetzt hat er folgendes Schreiben vom Finanzamt bekommen "Ihre Umsatzsteuer für das vergangene Kalenderjahr hat nicht mehr als 1000 Euro betragen. Sie sind deshalb von der Verpflichtung zur Abgabe der UST-VA und zur Entrichtung der Vorauszahlungen ab ab 1.1.10 befreit (§18 Abs.2 Satz 3 USTGesetz)." Soll dies jetzt heißen muss keine UST mehr abführen? Oder einmal jährlich dann mit der Einkommensteuererklärung? Wenn er gar keine Verpflichtung mehr dazu hat, muss er dann auch seine Rechnung ohne UST ausstellen und kann dann auch bei Einkauf keine Vorsteuer mehr geltend machen?? für eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar. Gruß TANJA |
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Umsatzsteuervoranmeldung Beitrag #2 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.11.2006
Beiträge: 662
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Hallo Tanja,
ich nehme an du hast versehentlich ins falsche Forum gepostet, oder ist dein Freund wirklich Kleinunternehmer nach 19 UStG? Laut Schreiben ist er nun von der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreit, Umsatzsteuer abführen muss er aber trotzdem weiterhin. Die Zahlungsweise ändert sich nur auf jährlich. Es gibt folgende Jahressteuergrenzen: bis 1.000,00 EUR USt/Jahr => jährliche Abgabe bis 7.500,00 EUR USt/Jahr => vierteljährliche Abgabe > 7.500,00 EUR USt/Jahr => monatliche Abgabe Gruß Aero Geändert von Aerosoul (26.01.2010 um 14:36 Uhr) |
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Umsatzsteuervoranmeldung Beitrag #3 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.11.2006
Beiträge: 662
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Zitat:
Nachtrag: An der Regelbesteuerung ändert sich durch die Änderung der Zahlungsweise nichts. Er weist weiterhin USt in seinen Rechnungen aus und erhält weiterhin Vorsteuerabzug (soweit berechtigt). Aero |
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Umsatzsteuervoranmeldung Beitrag #4 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 2.098
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Hi Tanja,
das Schreiben bedeutet nur, dass nur noch einmal im Jahr mit dem Jahresabschluss eine USt-Jahreserklärung abgegeben werden muss. Alles andere ändert sich nicht. Sollte sich die geringe Steuer aus einer Investition ergeben haben, kann man auf Antrag auch auf quartalsweise oder sogar monatliche USt umstellen lassen. Gruß B. |
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Umsatzsteuervoranmeldung Beitrag #5 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: Straubing
Beiträge: 23
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Vielen Dank für Eure Antworten...
Da war ich ja schon fast auf den richtigen Dampfer:-) Wie ist denn die Frist bei der Abgabe der jährlichen UST-VA? Zum 10.Januar des Folgejahres? Oder reicht es wenn wir es mit Einkommensteuererklärung und der Einnahmen/Ausgabenrechnung zusammen zum Finanzamt geben? |
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Umsatzsteuervoranmeldung Beitrag #6 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.05.2009
Beiträge: 213
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Für die Umsatzsteuererklärung gilt die gleiche Frist wie für die Einkommensteuererklärung, also bis 31.05. bzw. 31.12. (falls man einen Steuerberater beansprucht). Eine extra jährliche Voranmeldung gibt es nicht.
Wenn im Laufe des Jahres ersichtlich ist, dass der zu zahlende Umsatzsteuerbetrag die 1.000 Euro übersteigt ist man aber verpflichtet, es dem Finanzamt mitzuteilen, dann wird wieder auf vierteljährlich oder monatlich umgestellt. Das müsste eigentlich auch in dem Schreiben stehen. |
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Umsatzsteuervoranmeldung Beitrag #7 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.11.2006
Beiträge: 662
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Zitat:
Aero |
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