Hallo!!
mein Freund (er hat ein Kleinunternehmen) hat letztes Jahr (Gewerbeanmeldung) monatlich seine UST-VA abgegeben.
Jetzt hat er folgendes Schreiben vom Finanzamt bekommen
"Ihre Umsatzsteuer für das vergangene Kalenderjahr hat nicht mehr als 1000 Euro betragen. Sie sind deshalb von der Verpflichtung zur Abgabe der UST-VA und zur Entrichtung der Vorauszahlungen ab ab 1.1.10 befreit (§18 Abs.2 Satz 3 USTGesetz)."
Soll dies jetzt heißen muss keine UST mehr abführen? Oder einmal jährlich dann mit der Einkommensteuererklärung?
Wenn er gar keine Verpflichtung mehr dazu hat, muss er dann auch seine Rechnung ohne UST ausstellen und kann dann auch bei Einkauf keine Vorsteuer mehr geltend machen??
für eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar.
Gruß
TANJA