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06.03.2010, 18:53
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Umsatzsteuer oder Vorsteuer? Beitrag #1 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 06.03.2010
Beiträge: 14
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Umsatzsteuer oder Vorsteuer?
Hallo Leute,
wir schreiben am Montag eine RW-Arbeit über VSt/USt! Ich weiß zwar, dass die VSt beim Einkauf bezahlt werden muss (aus Sicht des Unternehmens) und die USt beim Verkauf verlangt wird, aber ich weiß nie so richtig, ob bei Werbung (Werbeaufträge) die Umsatzsteuer gebucht werden muss oder wie es z.b. bei Löhnen ist?? Und ob es auch Fälle gibt, wo man keine USt bzw. VSt verlangen/bezahlen muss??
Wäre schön wenn einer die Geduld hätte und die Zeit, mir zu helfen!
Hab erst seit einem halben Jahr RW^^
Vielen Dank im Vorraus
ein ahnungsloser Schüler (bvbfreak93)
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06.03.2010, 19:10
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Umsatzsteuer oder Vorsteuer? Beitrag #2 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 3.410
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Hi bvbfreak,
nimm dir mal den § 1 vom USt-Gesetz vor. Dort steht, was der Umsatzsteuer unterliegt. § 4 enthält die die Ausnahmen. Vorsteuer kannst du immer dann ziehen, wenn du als regelbesteuerter Unternehmer eine Rechnung erhälst, auf der Umsatzsteuer steht.
Weitere Fragen? Gern!
Gruß
B.
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06.03.2010, 19:33
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Umsatzsteuer oder Vorsteuer? Beitrag #3 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 06.03.2010
Beiträge: 14
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Danke schon einmal für die schnelle Antwort und die Zeit, die du für mich opferst!^^
Ich habe mir das mal angeschaut im §1 und §4 und muss sagen, dass ich nicht viel weiter gekommen bin! Liegt vllt. auch damit zusammen, dass dort viel zu spezielle Fälle stehen (Sendung von Gold ... etc.).
Hier einmal ein Geschäftsfall:
----
BA 5: Bezahlung von Werbeanzeigen durch Bankscheck, brutto
----
Werbung + VSt / Bank
100 % 19% 119%
Die Frage: Kommt hier USt, VSt oder gar nichts von beiden?
Laut unserem Lehrer (hat nur die Lösung gesagt)müsste es in diesem Fall die VSt sein, die gebucht wird, aber wieso?
Beim Einkauf - VSt, beim Verkauf - USt und bei der Leistung ...? USt?
Wie ist es dann in diesem Geschäftsfall?
---
Reparatur des Privat PKWs des Inhabers durch den eigenen Betrieb + Umsatzsteuer
---
Ich würde einfach mal sagen:
---
Privat + Vorsteuer / Fremdinstandhaltung
stimmt das denn?
Danke schon einmal wieder^^
Gruß
bvbfreak93
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06.03.2010, 22:30
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Umsatzsteuer oder Vorsteuer? Beitrag #4 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 102
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Hi bvbfreak,
Zitat:
Zitat von docb
Vorsteuer kannst du immer dann ziehen, wenn du als regelbesteuerter Unternehmer eine Rechnung erhälst, auf der Umsatzsteuer steht.
Gruß
B.
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Jetzt prüf doch mal, ob bei deinem letzten Geschäftsvorfall das Unternehmen eine Rechnung erhält oder eine Leistung berechnet. Je nach Ergebnis wird die Ust als Vorsteuer oder Umsatzsteuer gebucht.
Noch ein Hinweis: Die Vorsteuer stellt eine Forderung gegenüber dem Finanzamt dar, die Umsatzsteuer demnach eine VErbindlichkeit. Auf welcher Seite erscheinen die Forderungen bzw Verbindlichkeiten in der BilanZ? Wo werden bei Aktiv- bzw. Passivkonten die Mehrungen bzw. Minderungen gebucht?.
Begründe doch mal deinen Buchungssatz für die Privatbuchung oder nenne den korrigierten Buchungssatz mit der Begründung.
mfg
Günni
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07.03.2010, 09:31
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Umsatzsteuer oder Vorsteuer? Beitrag #5 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 3.410
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Hi bvbfreak,
nehmen wir uns doch mal den § 1 vor. Demnach unterliegen
- Lieferungen und Leistungen
- eines Unternehmens
- im Inland
- gegen Entgelt
- die er im Rahmen seines Unternehmens ausführt
der Umsatzsteuer.
Also, erbringt ein Unternehmer eine Lieferung oder Leistung für andere (auch der private PKW, der im Unternehmen repariert wird ist ein anderer (was aber nochmals im §3 UStG geregelt ist)), muss er Umsatzsteuer ausweisen und abführen. USt ist also eine Sache, die stets mit einer Lieferung oder Leistung des leistenden Untrenehmers verbunden ist. Wichtig ist, dass alle Punkte erfüllt sind. Trifft nur ein Punkt nicht zu, fällt keine USt an (wobei es Ausnahmen gibt, wir wollen aber mal den Grundsatz klären).
Vorsteuer fällt beim Leistungsempfänger oder dem an, der die Lieferung erhält.
Wenn du die beiden Dinge schön sortierst, sollte sich klären wann VSt und wann USt zu buchen ist. VSt wird im Soll und USt im Haben gebucht. Der Rest ergibt sich aus dem Buchungssatz.
Gruß
B.
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07.03.2010, 11:24
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Umsatzsteuer oder Vorsteuer? Beitrag #6 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 06.03.2010
Beiträge: 14
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danke schon wieder! Ohne euch würde ich morgen eine 6 schreiben! :-)
also zu dem Buchungsatz mit der Reparatur des Privat PkW`s des Inhabers:
Es handelt sich um die USt, da es sich um eine Leistung eines Unternehmens (hier zufällig der eigene)handelt, die im Inland gegen Entgelt bezahlt wird ..
also:
-------------------------------------------------
Privat / Fremdinstandhaltung + USt
-------------------------------------------------
Kommen wir jetzt zu dem 2ten Buchungssatz:
Bezahlung von Werbeanzeigen durch Bankscheck, brutto:
warum kommt hier den Vorsteuer??? Wir verkaufen die Werbeanzeigen, doch nicht, die sind doch nur für uns, ein Anderer kann doch damit nichts anfangen, oder? Oder sind das so Fälle, die man auswendig lernen muss?
----------------------------------------------------------
Werbung + VSt / Bank
----------------------------------------------------------
naja, bin bei diesem Bucungssatz ratlos, wieso grade Vorsteuer?! Es ist doch eine Leistung bzw. Lieferung (beides) und es ist von einem Unternehmen, dem wir das Entgelt geben und die Werbeanzeigen benutzen wir ja in unserem Unternehmen, oder??
Danke wieder mal ! Ihr seid die Besten!
Gruß
bvbfreak93
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07.03.2010, 12:13
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Umsatzsteuer oder Vorsteuer? Beitrag #7 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 3.410
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Zitat:
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dem wir das Entgelt geben und die Werbeanzeigen benutzen wir ja in unserem Unternehmen, oder??
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Richtig! Bloss nicht Buchungssätze auswendig lernen. Ändert sich die Aufgabe, passt der gelernte Buchungssatz nicht mehr und das war es dann. Besser ist, die Buchführung zu begreifen.
Deine Frage hast du eigentlich schon beantwortet. Wer ist der leistende Unternehmer (der die USt berechnen und abführen muss) und wer ist der Leistungsempfänger (der die USt bezahlt und als VSt geltend machen kann)? Denke noch mal nach und versuche das System der Umsatzsteuer (Endverbrauchersteuer, Besteuerung des Mehrwertes) zu begreifen!
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07.03.2010, 12:28
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Umsatzsteuer oder Vorsteuer? Beitrag #8 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 06.03.2010
Beiträge: 14
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Zitat:
Zitat von docb
Richtig! Bloss nicht Buchungssätze auswendig lernen. Ändert sich die Aufgabe, passt der gelernte Buchungssatz nicht mehr und das war es dann. Besser ist, die Buchführung zu begreifen.
Deine Frage hast du eigentlich schon beantwortet. Wer ist der leistende Unternehmer (der die USt berechnen und abführen muss) und wer ist der Leistungsempfänger (der die USt bezahlt und als VSt geltend machen kann)? Denke noch mal nach und versuche das System der Umsatzsteuer (Endverbrauchersteuer, Besteuerung des Mehrwertes) zu begreifen!
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Also der Unternehmer der Werbeagentur ist der leistende Unternehmer, denn er muss die USt berechen und an unseres Unternehmen abführen. Wir haben damit eine Vorsteuer, die wir bezahlen müssen.
Das heißt wir bekommen vom Finanzamt aufgrund des Vorsteuerüberhangs die Vorsteuer zurückerstattet und müssen nichts an das Finanzamt bezahlen in Form von Steuern, sondern haben eine Forderung gegenüber dem Finanzamt.
Werbung + VSt / Bank
x y z
Im Endeffekt bezahlen wir im Nachhinein nur x, denn y bekommen wir vom Finanzamt zurück!
Bitte um Antwort! Danke!
mfg
bvbfreak93
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07.03.2010, 12:44
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Umsatzsteuer oder Vorsteuer? Beitrag #9 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 3.410
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Lösung ist korrekt, allerdings erhaltet nicht ihr, sondern das FA die USt. Da ihr euch diese als VSt "zurückholt", ist das ein Nullsummenspiel.
Zitat:
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denn er muss die USt berechen und an unseres Unternehmen abführen
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Am Ende bezahlt die USt immer der Endverbraucher, da er keine VSt geltend machen kann.
Noch ein Hinweis. Die Werbung, die ihr hier bezahlt, muss natürlich in die Verkaufspreise einkalkuliert werden. Somit wird mit jedem Verkauf auch die USt, die in der Werbung enthalten war weiterberechnet (zuzüglich eines Gewinnzuschlages). Ist der Kunde eurer Leistung ein Geschäftskunde, holt auch dieser sich eure USt als VSt zurück. Ist es aber ein Endkunde, zahlt er brutto und "schluckt" damit die USt.
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07.03.2010, 12:54
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Umsatzsteuer oder Vorsteuer? Beitrag #10 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 06.03.2010
Beiträge: 14
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[quote=docb;32916]Lösung ist korrekt, allerdings erhaltet nicht ihr, sondern das FA die USt. Da ihr euch diese als VSt "zurückholt", ist das ein Nullsummenspiel.
Also wir müssen die Vorsteuer an die Werbeagentur bezahlen und bekommen vom Finanzamt die Vorsteuer zurück. Stimmt das?
Und noch eine Frage:
Wenn unser Unternehmer seinen Privat PkW bei uns reparieren lässt, dann handelt es sich ja um die USt, denn der Privat-Inhaber kriegt ja von seiner eigenen Firma eine Rechnung gestellt, die er dann auch selbst wieder im Namn seines Unternehmens bezahlt (3001/280).
Doch wie ist es wenn ein Kunde seinen PkW bei uns reparieren lässt? Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste es ja dann auch wieder die USt sein, denn die Reparatur wird ja im Rahmen des Unternehmens durchgeführt! Es hat ja nichts mit der Person selbst zu tun, die eine Leistung erwartet.
mfg
bvbfreak93
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