05.09.2009, 14:01
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Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung Beitrag #1 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 01.09.2009
Beiträge: 2
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Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung
Moin, moin!
Ich habe eine Frage zur Kleinunternehmerregelung, wonach keine Umsatzsteuer erhoben wird, wenn die Umsätze p.a. nicht mehr als 17.500 € betragen.
Es geht mir hier nur um die Umsatzsteuer!
Ich arbeite freiberuflich für verschiedene Nachhilfeinstitute, die mehrwertsteuerbefreit sind; sowie auf eigene Rechnung.
Unterliegen die Honorare der Nachhilfeinstitute bei mir der Umsatzsteuer, d.h. muss ich diese Umsätze zu meinen (im Prinzip umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen) hinzurechnen? Oder sind die "außen vor", da die Institute ja umsatzsteuerbefreit sind?
Wenn ich in einem Jahr über die 17.500 € komme, was passiert dann im nächsten Jahr?
a) Jahr 2009 Umsatz größer 17.500,- und Jahr 2010 Umsatz größer als 17.500,-
b) Jahr 2009 Umsatz größer 17.500,- und Jahr 2010 Umsatz kleiner als 17.500,- ?
Muss ich ggf. in der Mitte eines laufenden Jahres meine Rechnungen korrigieren? Wenn ich Anfang des Jahres "ohne MWSt" angefangen habe?
Und was ist, wenn Fall a) eintritt, und ich im Jahre 2011 einen Umsatz von weniger als 17.500,- erziele?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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