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Kleinunternehmerregelung

In der Kleinunternehmerregelung wird die Pflicht zur Umsatzsteuer behandelt, die erst ab einer bestimmten Umsatzhöhe besteht. Wird diese nicht erreicht, kann auf den Mehrwertsteuerausweis und den Vorsteuerabzug verzichtet werden. Es kann aber auch freiwillig zur Umsatzsteuer optiert werden.


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Alt 21.07.2007, 10:53   Umsatzberechnung , Rechnungüberschneidung 2006/2007 Beitrag #1
msx
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Registriert seit: 21.07.2007
Beiträge: 2
Standard Umsatzberechnung , Rechnungüberschneidung 2006/2007

Hallo ,

ich bin seit Juni 2006 selbständig und habe auch vorerst von der Umsatzsteuerbefreiung Gebrauch gemacht . Nun zählen ja zu dem ersten Jahr, für die Umsatzgrenze von 17500,- €, nur die Umsätze vom 27.06.06 bis 31.12.06 ?! Wenn ich nun eine Rechnung Ende Januar geschrieben habe, die Leistungen von Dezember und Januar mit einschliesst , inwieweit zählen dann die Umsätze mit zu 2006 oder 07 ? Oder kann ich das genau aufsplitten in welchem Jahr die jeweiligen Leisungen erbracht wurden, obwohl ich nur eine komplette Rechnung gestellt habe ?

Danke im Voraus

MfG Florian

Geändert von msx (21.07.2007 um 22:53 Uhr)
msx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.07.2007, 09:52   Umsatzberechnung , Rechnungüberschneidung 2006/2007 Beitrag #2
Gast7
Gast
 
Beiträge: n/a
Blinzeln hi msx

Mein Bauchgefühl sagt: aufteilen. Also bei der ESt gilt bei 4-3-Rechnern das Zu- bzw. Abflussprinzip. Für die Berechnung einer USt wäre der Zeitpunkt der Leistung maßgeblich, d. h. für in 2006 erstellte Leistungen hättest Du, wenn Du nicht nach § 19 (1) UStG befreit gewesen wärest, 16 % und für ab 2007 erstellte Leistungen hättest Du 19 % berechnen müssen. Hast Du aber nicht, weil Du Kleinunternehmer bist/bzw. warst.

Andererseits ist aufteilen auch falsch, denn Du nimmt mit Anwendung des § 19 (1) nicht an der USt teil und bist faktisch "Privatperson". Dein Umsatz unterliegt somit nur der ESt. Da gilt Zu- und Abflussprinzip - s. o.

Nehmen wir an, Du hattest 2006 eine Umsatz von 30.000 EUR. Dann endet Deine Kleinunternehmereigenschaft und Du müsstest ab 2007 an der USt teilnehmen. In diesem Fall würde ich aufteilen: Den Teil des Umsatzes, dess Leistung 2006 erstellt wurde, würde ich ust-frei belassen und auch so ausweisen und für ab 2007 erbrachte Leistungen eben 19 % berechnen. Damit müsste auch das FA klarkommen. ;-) Frag aber nochmal einen StB
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Alt 25.07.2007, 18:46   Umsatzberechnung , Rechnungüberschneidung 2006/2007 Beitrag #3
msx
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2007
Beiträge: 2
Standard

Hallo , danke für die Antwort , es geht mir eigentlich nur darum, das wenn ich die Rechnung in Bezug auf Umsatzberechnung (bzw. bei der EKS) des Jahres 2006 nicht aufteilen könnte, ich mehr als 17500,- € Umsatz für den Zeitraum vom Juni 2006 an gemacht hätte. Demzufolge müsste ich für die rückliegenden bzw. dann auch kommenden Rechnungen 2007 Umsatzsteuer abführen. Sollte ich aber die Rechnung von Ende Januar 2007, die Leistungen vom Dezember und Januar enthält , dementsprechend ausplitten können wäre ich demzufolge für 2006 noch unter der Umsatzgrenze und könnte dieses Jahr noch von der Befreiung gebrauch machen .

Geändert von msx (25.07.2007 um 20:16 Uhr)
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