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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss stellt das Ende einer Rechnungsperiode dar. Hier gibt es Ratschläge zu Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang sowie die Vor- und Nachbereitungen des Jahresabschluss nach HGB.


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Alt 26.07.2011, 11:06   UG Rücklage im Abschl. 2010 buchen oder in 2011 Beitrag #1
mila
Benutzer
 
Registriert seit: 27.03.2011
Beiträge: 37
Frage UG Rücklage im Abschl. 2010 buchen oder in 2011

Hallo,

ich bin die einzige Gesellschafterin einer UG. In 2009 hatte die UG einen Verlust von 4.200,- und in 2010 einen Gewinn von 4.500,-. Der Gewinn soll nun zum Ausgleich des Verlustes verwendet werden. Kann ich die Buchungen dazu im Jahresabschluss 2010 machen? Muss dazu eine Erläuterung im Anhang schreiben?

Könnte ich auch nur 25% vom Gewinn (25% von 4500,- = 1125,-) zum
Ausgleich des Verlustes buchen?
Wären diese Buchungen dann richtig?
Gewinnvortrag vor Verwendung an gesetzl. Rücklage 1125,-
Gesetzliche Rücklage an Verlustvortrag vor Verwendung 4.200,-

Ich bin mir unsicher ob diese Buchungen im Abschluss 2010 gemacht werden
müssen (ist vom Programm her möglich) oder erst in 2011.

Danke für eure Hilfe.

Mila
mila ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2011, 11:37   UG Rücklage im Abschl. 2010 buchen oder in 2011 Beitrag #2
riese
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 10.704
Standard

Hallo Mila,

Zitat:
Zitat von mila
ist vom Programm her möglich
genau das ist der springende Punkt. Wenn das Programm in der Lage ist, einen JAB unter Verwendung des Jahresgewinns zu erstellen (§275 Abs. 4 HGB), dann wäre das sogar der richtige Weg.

Nur die meisten Programme lassen in der GUV unterhalb des Jahresergebnisses keine weiteren Auswertungspunkte mehr zu. Dann bleibt nichts anderes, als das im Anhang zu erläutern und die Umbuchung im Folgejahr vorzunehmen.

Voraussetzung für einen JAB unter Verwendung des Jahresergebnisses: Die Verwendung muss am 31.12. tatsächlich festgestanden haben - aufgrund eines Gesetzes, des Gesellschaftsvertrages oder eines bereits im Jahr 2010 gefällten Beschlusses.

Zitat:
Zitat von mila
Könnte ich auch nur 25% vom Gewinn (25% von 4500,- = 1125,-) zum
Ausgleich des Verlustes buchen?
Also 75% ausschütten? Ja, das geht und der Fiskus freut sich doppelt, weil die UG dafür einmal Körperschaftssteuer zahlt und die Alleingesellschafterin für die Entnahme noch einmal Einkommensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Gruß
Rainer
riese ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

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