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Fragen zur laufenden Buchführung

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Alt 09.05.2010, 15:29   SKR03 Internetdienstleisung Beitrag #1 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.05.2010
Beiträge: 3
Standard SKR03 Internetdienstleisung

Hallo Forum!

Ich habe eine Eingangsrechnung für einen Kostenpflichtigen Zugang zu einer Internerseite. Auf welches Konto verbucht ihr solche Kosten?
Im grunde sind es doch Betriebsausgaben, oder?

Vielen Dank im Voraus.
Anfänger1 ist offline  
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Alt 09.05.2010, 17:20   SKR03 Internetdienstleisung Beitrag #2 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2010
Ort: Traunstein
Beiträge: 241
Standard

Hi!

Das hängt ein bisschen davon ab, was für ein Service über diese Seite in Anspruch genommen wird. Marketing, Vertrieb, Buchführung, ...

Allgemein wird es wohl eine Lizenz und damit nicht aktivierungsfähig sein. Aber auch das ist nicht ausgeschlossen.

Ein paar zusätzliche Infos könnten die Sache vereinfachen.


Gruß,
Stefan
chiemseeangler ist offline  
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Alt 09.05.2010, 18:51   SKR03 Internetdienstleisung Beitrag #3 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.05.2010
Beiträge: 3
Standard

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Bei der Seite geht es um eine B2B Plattform.
Dabei geht es überwiegend um Warenangebote.
Anfänger1 ist offline  
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Alt 09.05.2010, 20:21   SKR03 Internetdienstleisung Beitrag #4 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2010
Ort: Traunstein
Beiträge: 241
Standard

Hi!

Also, wenn Ihr dort Waren anbietet würde ich es entweder auf Marketing (bei überwiegender Präsentation) oder auf Materialaufwand / bezogene Leistungen (bei überwiegender Direktvermarktung) buchen.

Sofern die Gebühr im Voraus für eine bestimmte Zeit nach Bilanzstichtag mitbezahlt wurde, ARAP nicht vergessen.

Gruß,
Stefan
chiemseeangler ist offline  
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Alt 10.05.2010, 08:42   SKR03 Internetdienstleisung Beitrag #5 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.563
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Hallo Stefan,

Zitat:
Allgemein wird es wohl eine Lizenz und damit nicht aktivierungsfähig sein.
wieso ist eine Lizenz nicht aktivierungsfähig? Eine Lizenz ist ja eher der typische Fall für einen immateriellen Vermögensgegenstand. Dies würde aber voraussetzen, dass es sich entweder um eine einmalige Registrierungsgebühr oder um ein mehrjähriges Nutzungsrecht handelt, für das einmalig bezahlt wurde. Sofern es sich aber um regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen handelt, liegt hingegen Aufwand (Mietkosten) vor.

Gruß
Rainer
riese ist offline  
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Alt 10.05.2010, 08:51   SKR03 Internetdienstleisung Beitrag #6 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2010
Ort: Traunstein
Beiträge: 241
Standard

Hallo Rainer,

du hast Recht, ich meinte das hier im Zusammenhang. Eine unglückliche Wortwahl, das gebe ich zu.

Allgemein sind Lizenzen wirklich DIE immateriellen Wirtschaftsgüter.

Gruß,
Stefan
chiemseeangler ist offline  
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