Wenn maximal 400,- verdient werden, handelt es sich
immer um eine geringfügige Beschäftigung (sog. Minijob) - auch bei Studenten. Der Minijob hat immer Vorrang vor allen anderen (Sonder-)Regelungen!
Der AN ist bei der Minijobzentrale anzumelden (im Internet findest Du auch unter der Bezeichnung auf der offiziellen Seite alle nötigen Infos und Meldemöglichkeiten -
minijob-zentrale in Essen).
Du musst 28% pauschale SV-Beiträge abführen plus Umlagen I/II/III, die dem AN nicht belastet werden (dürfen). Zusätzlich kann der Arbeitslohn noch entweder mit 2% pauschalversteuert werden oder ist mit Steuerkarte abzurechnen.
Für Schüler gelten ggf. Alters- und Arbeitszeitbegrenzungen (Jugendschutz). Ansonsten sind sie normale (

) AN.
Die Sonderregelungen für Studenten (@Riese) greifen erst ab 400,01€ Gehalt mtl.
Eine geringfügige Beschäftigung ist natürlich nicht ausgeschlossen, insoweit stimmt die Info von Riese nicht!
Grüße
L.