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19.12.2010, 21:01
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Rückstellungen für Abschluss und Prüfung Beitrag #1
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Benutzer
Registriert seit: 02.12.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 97
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Rückstellungen für Abschluss und Prüfung
Hallo!
Seit vielen Jahren schleppe ich eine "Rückstellung für Abschluss und Prüfung" mit. Hatte damals ein StB auf Konto 0970 (SKR03) angelegt. Da sind gerade mal 400 EUR eingestellt.
Inwieweit macht diese Rückstellung überhaupt Sinn?
Braucht man diese Rückstellung?
Fällt es irgendwie "negativ" auf, wenn man sie auflöst und
somit nicht mehr hat?
Ich hab's gern "einfach" und "sauber" und schleppe nicht gern überflüssiges Zeug mit. Ist es OK und sinnvoll die Rückstellung einfach per
Kto 970 an 2735 (Erträge aus Auflösung von Rückstellungen)
aufzulösen?
Freu' mich auf eure Einschätzung und Rat. Danke!
Gruss Foxx
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19.12.2010, 22:08
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Rückstellungen für Abschluss und Prüfung Beitrag #2
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 2.963
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Sers,
natürlich macht die Rückstellung bei der Bildung Sinn. Die exakten Kosten für die Erstellung der Bilanz sind ja unterjährig nicht erfasst worden - also bedient man sich einer Rückstellung die den ca-Betrag gewinnwirksam erfasst.
Wenn die Rechnung vorliegt werden die Kosten gegen das Rückstellungskonto aufgelöst. Ist die Rückstellung im Verhältnis zur Rechnung zu niedrig gebucht worden, liegt periodenfremder Aufwand vor, war sie zu hoch hast du einen periodenfremden ertrag.
Bevor du die RSt einfach auflöst solltest du klären, was mit den Abschlusskosten für das bereits "rückgestellte" Jahr passiert ist.
Aero
Nachtrag: Rückstellungen bildet übrigens nur wer eine Bilanz erstellt. Die EÜR kennt keine Rückstellungen.
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20.12.2010, 00:15
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Rückstellungen für Abschluss und Prüfung Beitrag #3
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Benutzer
Registriert seit: 02.12.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 97
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Hallo Aero,
Danke für die ausführliche Erklärung.
Die Rückstellung wurde vor einigen Jahren beim Wechsel von EÜR -> Bilanzierung vom StB erstellt. Danach hat dieser StB noch 2 weitere Jahre die Bilanz erstellt und diese Rückstellung nie "angefasst" - egal wie hoch die Kosten für den jeweiligen Abschluss waren.
Ich "arbeite" jetzt gerade am Abschluss für 2009. Weil die Umsätze und Gewinne stark gesunken sind steht demnächst, vermutlich ab 2011, ein Wechsel zurück zur EÜR an und da wollte ich schon mal ein bisschen "aufräumen" und im schwachen "Jahr 2009" den Gewinn ein wenig durch die Auflösung der Rückstellung aufbessern.
Ich backe hier mittlerweile recht kleine Brötchen. Jahresumsatz im kleinen 5-stelligen Bereich. Muss nur noch den Wechsel zur EÜR beantragen.
Spricht etwas gegen die Auflösung der Rückstellung ?
Gruss
Foxx
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20.12.2010, 08:27
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Rückstellungen für Abschluss und Prüfung Beitrag #4
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 2.963
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Moin,
die Bildung der Rückstellung war zu dem Zeitpunkt sicher zutreffend - allerdings hätte man mal schauen müssen was mit den Abschlusskosten passiert bzw. bei der Kontendurchsicht hätte das Rückstellungskonto auffallen müssen.
Wie auch immer, die RSt ist noch in der Welt. Ich würde sie jetzt auflösen und dazu eine Notiz machen, fertig.
Aero
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20.12.2010, 18:40
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Rückstellungen für Abschluss und Prüfung Beitrag #5
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Benutzer
Registriert seit: 02.12.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 97
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OK - so werde ich es machen.
Danke!
Gruss Foxx
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