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16.11.2010, 10:28
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Richtige Konten Beitrag #1
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Benutzer
Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 48
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Richtige Konten
hallo zusammen..
wollte nur mal wissen ob ich diese konten durch selbst verschuldete, verspätete zahlung einer rechnung nehmen kann????
Mahnkosten - 6855
Verzugszinsen - 7310
Inkassokosten - 6855
Anwaltsgebühr - 6825
Gerichtskosten - 6825
Kosten des Gerichtsvollziehers - 6825
vobei ich mir bei anwaltskosten/gerichtskosten und gerichtsvollzieherkosten nicht so ganz sicher bin...
lg emine
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16.11.2010, 11:04
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Richtige Konten Beitrag #2
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7.493
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Hi emine,
die vorgeschlagenen Konten kannst du nehmen, oder auch alles auf Kosten Geldverkehr buchen. Es hat keine Auswirkung auf das Ergebnis oder auf steuerliche Belastungen.
Gruß
B.
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16.11.2010, 11:12
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Richtige Konten Beitrag #3
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Benutzer
Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 48
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hi...
danke für die antwort..
beim finanzamt und krankenkassen wusste ich es ja aber das blöde ist bei lieferanten rechnungen habe ich auch das konto 6436 genommen...
heist das jetzt ich muss das fürs ganze jahr alles umbuchen ?????
lg
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16.11.2010, 11:29
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Richtige Konten Beitrag #4
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7.493
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Habe hier keinen Kontenplan (bin gerade unterwegs) und weiß nicht, was 6436 ist. Sollte aber etwas umzubuchen sein, musst du nicht jede Buchung einzeln erfassen, sondern druckst das Kontenblatt aus und buchst den Saldo um. Buchungsbeleg ist in dem Fall das Kontenblatt.
Geändert von docb (16.11.2010 um 11:33 Uhr)
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16.11.2010, 11:45
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Richtige Konten Beitrag #5
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Benutzer
Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 48
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das konto 6436 ist für abzugsfähige verspätungszuschlag oder zwangsgeld zu nehmen..dieses habe ich bei finanzamt, krankenkassen oder behörden genommen...
was mich irritiert ist das bei konto 6825 (rechts-u. beratungskosten) nicht nur meine rechtsanwaltkosten sondern auch für die kosten von lieferantenanwälte, inkassobüro, gerichtskosten oder gerichtsvollzieherkosten gelten...???
habe ich einen denkfehler...oder ist dieses konto für allgemeine rechts- u. beratungskosten zu nehmen...
lg
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16.11.2010, 11:55
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Richtige Konten Beitrag #6
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7.493
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Rechts- und Beratungskosten passt immer, wenn es betrieblich bedingte Ausgaben für die Rechtsberatung sind. Lediglich Kosten für beispielsweise eine Rechtsberatung zur privaten ESt hätte dort nichts verloren.
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16.11.2010, 12:00
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Richtige Konten Beitrag #7
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.02.2010
Beiträge: 337
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Hallo,
es gibt kaum "richtige" Konten. Die Konten sind im Grunde Vorschläge von DATEV und haben (bei DATEV) den Vorteil, auch gleich korrekte Schlüsselungen und Programmverknüpfungen zu besitzen. Aber es gibt kein Gesetz - auch nicht im Steuerrecht, das bestimmte Konten vorschreibt.
Du musst beispielsweise Bewirtungskosten getrennt von den übrigen Aufwendungen aufzeichnen, aber kannst dafür im Grunde auch ein anderes Konto nehmen als 6640 (beim SKR04) - solange es klar ist, was da verbucht wurde und sich keine anderen Aufwendungen auf diesem Konto befinden.
Ich würde mir eher die Programmverknüpfungen ansehen und dann entscheiden, wo ein Sachverhalt zu buchen ist - natürlich ist es meist sinnvoll, die von DATEV vorgeschlagenen Konten zu nehmen.
Aber der Streit, welches Konto das richtige sei, ist absurd, wichtig ist, ob der Sachverhalt beim Abschluß dort ausgewiesen ist, wo er hingehört.
LG Contens
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16.11.2010, 12:03
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Richtige Konten Beitrag #8
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7.493
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Hi Contens,
volle Unterstützung! Dennoch sollte der Hinweis, dass man möglichst datevkonform buchen sollte, ganz fett unterstrichen werden. Man (frau auch) versteht sich besser.
Gruß
B.
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16.11.2010, 12:08
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Richtige Konten Beitrag #9
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.02.2010
Beiträge: 337
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Hallo docb
ganz genau - ich lehne mich auch immer an DATEV an, schon weil mir der Aufbau einer eigenen Systematik zu mühsam wäre
Aber ich kann mich erinnern, vor etwa 150 Jahren in meiner Ausbildungskanzlei einmal einen Streit zweier Kollegen erlebt zu haben, ob Toilettenpapier nun Betriebsbedarf sei oder Reinigungsbedarf. Wen interessierts?  Ist beides sbA.
LG Contens
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16.11.2010, 12:21
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Richtige Konten Beitrag #10
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Benutzer
Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 48
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vielen dank..
hab mir beide sehr weiter geholfen..und ich verstehe langsam den sinn von buchaltung..
lg emine
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