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Abgrenzung

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Alt 19.12.2009, 16:51   Rechung und Lieferung in versch. Jahren Beitrag #11 (permalink)
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Registriert seit: 11.06.2007
Beiträge: 12
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Gebucht in 2008:
"Debitor" 23.800,- an "Erlöse" 20.000,- und "Ust." 3.800,-
"Bank" 23.800,- an "Debitor" 23.800,-


1) Ist es in Ordnung, wenn ich so buche:

Buchung in 2008:
"Erlöse" 20.000,- an "Anzahlung" 20.000,-

Buchung in 2009:
"Anzahlung" 20.000,- an "Erlöse" 20.000,-


2) Könnte ich auch so buchen?
Gibt es Vor-/Nachteile gegenüber "Anzahlung"?

Buchung in 2008:
"Erlöse" an "pRAP"

Buchung in 2009
"pRAP" an "Erlöse"



(Der Kunde wollte nur eine Rechung aus 2008, da er für das Jahr noch ein Budget hatte - Öffentlicher Auftrageber. In 2009 will er keine Rechung. Lieferungszeitpunkt war im egal.)

VIELEN DANK !!!

Gruß
niklas10
niklas10 ist offline  
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Alt 19.12.2009, 17:19   Rechung und Lieferung in versch. Jahren Beitrag #12 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 3.410
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Auf jeden Fall würde nur Variante 1 gehen, da es kein Fall für einen RAP ist. Das Problem ist ein ertragssteuerliches. Wenn du die Rechnung als Erlös buchst, versteuerst du auch den Erlös im Jahr der Rechnungslegung. Ist es aber eine Anzahlungsrechnung, bleibt der Vorgang bis zur Buchung der "richtigen" Ausgangsrechnung in 2010 erfolgsneutral. Beim Empfänger findet der Vorgang spiegelbildlich statt. Er hat eine geleistete Anzahlung und eben noch keinen Aufwand. Der entsteht erst mit der "richtigen" Rechnung. Demzufolge ist deine Rechnung auch als Anzahlungsrechnung zu kennzeichnen um beim Rechnungsempfänger als geleistete Anzahlung zu erfassen.
Nun weiß ich nicht, wie es bei einem öffentlichen Auftraggeber mit der Verbuchung der Eingangsrechnung läuft. Ist bei ihm der Geldfluss entscheidend, hätte er zumindest damit kein Problem und allen wäre geholfen.
docb ist offline  
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Alt 19.12.2009, 23:11   Rechung und Lieferung in versch. Jahren Beitrag #13 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2007
Beiträge: 12
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Vielen Dank für Eure Hilfe!

Die Erlöse werden ins Jahr 2009 gebucht, wo auch der Aufwand für den Auftrag entstanden ist. In 2009 wirkt dann nur noch der Ertrag auf den Gewinn aus. Würde keine Umbuchung erfolgen, würde sich in 2008 der ganze Umsatz auf den Gewinn auswirken. Die Umsatzsteuer wird in 2008 fällig, in 2009 spielt sie keine Rolle mehr.
Richtig?

Wäre es denn auch "irgendwie" möglich den Ertrag in 2008 zu realisieren?
Das 2008 dem Umsatz auch der Aufwand zugeordnet wird.
Da 2009 der Umsatz größer war, wäre dass eigentlich besser für mich.


Der ordnungsgemäße Weg mit Anzahlungsrechnung und später der richtige Rechnung geht leider nicht.
Meine Kunde mußte 2008 die Rechnungen einreichen, sonst wäre sein Budget verfallen.
Die Rechnung wird ans zuständige Amt weitergeleitet und von dort bezahlt.
Der Kunde bekommt die Ware in 2009, für das Amt muss der Vorgang in 2008 abgeschlossen sein.

Vielen Dank!

Gruß
niklas10
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Alt 20.12.2009, 16:06   Rechung und Lieferung in versch. Jahren Beitrag #14 (permalink)
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Registriert seit: 11.06.2007
Beiträge: 12
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Sorry, will nicht nerven.
Aber der Vorgang kommt bei mir öfters vor, deshalb will ich es genau wissen.

Wäre die Abgrenzung auch so möglich?

Gebucht in 2008:
"Debitor" an "Erlöse" und "Ust."
"Bank" an "Debitor"

Buchung 2008:
"Erlöse" an "Debitor"
Bis zum 31.12.08 konnte ich nicht liefern, da ich die Ware von meinen Liferranten noch nicht erhalten habe.
Ich buche die Erlöse um. Buchungstext: "Vorrauszahlung Kunde xy, Ware erst später lieferbar."
In der Bilanz wird somit eine Forderung des Debitors ausgewiesen

Buchung 2009:
Nach der Lieferung,
"Debitor" an "Erlöse"


Diese vorgehensweise ist übersichtlicher, da ich bei den Debitorenkonten genau sehen kann wer noch ein Guthaben hat.

Könnte ich es auch so machen, ist das ordnungsgemäß?

VIELEN DANK

Gruß
Niklas

Geändert von niklas10 (21.12.2009 um 15:15 Uhr)
niklas10 ist offline  
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Alt 20.12.2009, 16:12   Rechung und Lieferung in versch. Jahren Beitrag #15 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 3.410
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Zitat:
Könnte ich es auch so machen, ist das ordnungsgemäß?
Definitiv nein! Es könnte Ärger bei der nächsten Betriebsprüfung geben!

Begründung wie bereits weite oben gepostet:

UStG § 13
Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist ...

Alles klar?
docb ist offline  
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Alt 20.12.2009, 16:42   Rechung und Lieferung in versch. Jahren Beitrag #16 (permalink)
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Registriert seit: 11.06.2007
Beiträge: 12
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Würde je nur die netto Beträge buchen.
"Erlöse" an "Debitor"
in 2008
"Debitor" an "Erlöse"
in 2009

USt wäre mit den schon vorhandenen Buchungen abgewickelt.
"Debitor" an "Erlöse" und "Ust."
"Bank" an "Debitor"
in 2008

Oder trotzdem nicht o.k?
niklas10 ist offline  
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