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21.12.2008, 14:45
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Rechnung – welchen Monat einbuchen? Beitrag #1 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 12.09.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 8
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Rechnung – welchen Monat einbuchen?
Hallo,
in welchem Monat wird korrekterweise eine Rechnung eingebucht, wenn der zu berechnende Zeitraum UND das Rechnungsdatum der Vormonat (hier November) ist, diese RG aber erst Mitte Dezember erhalte?
Buche ich eine solche noch im November ein oder erst im Dezember (dort z.B. mit Buchungsdatum des Eingangs dieser RG)?
Gibt es da hinsichtlich EÜR oder Bilanzierung ein Unterschied bzgl. des Einbuchens?
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21.12.2008, 21:37
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Rechnung – welchen Monat einbuchen? Beitrag #2 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.282
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Hallo Littlemiss,
das hängt mit dem Vorsteuerabzug zusammen. Es gibt Buchhaltungsprogramme, die verfügen über Buchungsperioden. Dort nimmst Du einfach das Rechnungsdatum als Belegdatum und wählst als Buchungsperiode den Monat des Erhalts der Rechnung bzw. Einbuchung. Die Vorsteuer wird dann im aktuellen Monat gezogen und bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung in Abzug gebracht. Es gibt aber auch Buchhaltungsprogramme, die haben keine Buchungsperioden und sehen automatisch die 3. und 4. Stelle des Belegdatums als Umsatzsteuervoranmeldezeitraum an. Hier ist die Verwendung des Rechnungsdatums als Belegdatum untunlich, weil dieses auch in einem bereits gemeldeten Umsatzsteuervoranmeldezeitraum liegen könnte und wer des öfteren berichtigte Umsatzsteuervoranmeldungen abgibt, darf sich nicht darüber wundern, als Kandidat für eine Umsatzsteuersonderprüfung ausgewählt zu werden. Hier empfiehlt es sich, Eingangsrechnungen mit dem Eingangsstempel der Buchhaltung zu versehen und das Datum des Eingangsstempels als Belegdatum zu wählen.
Aber keine Regel ohne Ausnahme: Trudelt im März eine Rechnung ein, die sachlich dem Vorjahr zuzuordnen ist, wird diese im alten Jahr per 31.12. eingebucht und der Vorsteuerschlüssel x% im Folgejahr abziehbar verwendet. Mit Rechnungsdatum bzw. Datum des Eingangsstempels wird diese Vorsteuer Vorsteuer x% an Vorsteuer im Folgejahr abziehbar umgebucht und somit in der nächsten UStVA berücksichtigt.
Grundsätzlich gilt bei EÜR das Portemmonnaieprinzip, d.h. unbezahlte Rechnungen sind nicht zu buchen (womit auch ein Vorsteuerabzug unterbleiben würde). Rechtlich steht Dir dieser aber zu, wenn Du in Besitz der Rechnung bist. Empfehlenswert ist deshalb, auch bei EÜR mit Kreditoren zu arbeiten. Nur muss das Sammelkonto der Kreditoren als Aufwandskonto (unbezahlte Rechnungen) definiert sein, so dass eine Einbuchung Aufwandskonto an Kreditor noch ergebnisneutral bleibt, der Vorsteuerabzug jedoch geltend gemacht werden kann, weil der Vorsteuerbetrag bereits im aktuellen Voranmeldezeitraum auf dem Vorsteuerkonto gelandet ist.
Gruß
Rainer
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10.03.2009, 13:09
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Rechnung – welchen Monat einbuchen? Beitrag #3 (permalink)
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Benutzer
Registriert seit: 10.07.2007
Beiträge: 57
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Hierzu habe ich auch gerade eine Frage.
Habe eine RG im Januar erhalten (Tankrechnung) getankt wurde aber schon im Dezember lt. RG.
Ich buche mit Belegdatum UND Buchungsperiode. Würde also Belegdatum Januar 09 wählen, aber als Buchungsperiode Dezember 08 angeben, richtig?
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10.03.2009, 13:41
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Rechnung – welchen Monat einbuchen? Beitrag #4 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.282
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Hallo Daisy,
hier liegt ja ein Jahreswechsel zwischen Leistungs- und Liefermonat. Deshalb müstest Du hier die Rechnung per 31.12. einbuchen (auch wenn ein Datum aus Januar draufsteht), denn die Kosten müssen ja noch in 2008 auf 4530. Nur buchst Du die Vorsteuer hier auf "Vorsteuer im Folgejahr abziehbar" (wegen fehlender Rechnung kannst Du ja 2008 noch keine Vorsteuer ziehen). Diese Vorsteuer buchst Du mit dem Datum der Rechnung Vorsteuer x% an Vorsteuer im Folgejahr abziehbar um. Damit ist das Konto "Vorsteuer im Folgejahr abziehbar" (das zu den Abgrenzungskonten gehört, nicht zu den Umsatzsteuerkonten) wieder auf 0, wenn der JAB durchgeführt wird (bis zur Durchführung des JAB ist der Saldo der Abgrenzungskonten in beiden Jahren immer spiegelbildlich).
Der Beitrag bezog sich auf einen Fall, wo Leistung und Rechnung in einem Jahr lagen, nur eben in anderen Monaten.
Gruß
Rainer
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11.03.2009, 12:10
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Rechnung – welchen Monat einbuchen? Beitrag #5 (permalink)
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Benutzer
Registriert seit: 10.07.2007
Beiträge: 57
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Also taucht die Vst. erst jetzt bei der Ust-Voranmeldung für Januar auf. Die Rechnung an sich ist aber im Jahr 2008 verbucht, nur dort noch nciht die Vst gezogen, weil eigentlich ja noch keine Rechnung eingegangen war.
D.h. aber ja auch, dass ich diese "Vst.-Rechnungen" beim Jahreswechsel bzw. bei der Anmeldung für Januar gut im Blick haben muss.
Danke vielmals.
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11.03.2009, 12:35
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Rechnung – welchen Monat einbuchen? Beitrag #6 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.282
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Hallo Daisy,
goldrichtig erkannt!
Am 31.12. war noch keine Rechnung da und deshalb durfte auch im Dezember noch keine Vorsteuer gezogen werden. Da die Vorsteuer aber betriebswirtschaftlich dem Jahr 2008 zuzuordnen ist, wird sie auch im Nachhinein noch in der Bilanz ausgewiesen.
Das mit der Überwachung gilt für alle Rechnungsabgrenzungsposten! Pro Abgrenzungskonto muss die Summe aller Bildungsbuchungen gleich der Summe aller Auflösungsbuchungen sein. Was auf Abgrenzungskonto X in 2008 an Soll gebucht worden ist, muss entsprechend 2009 an Haben gebucht sein und umgekehrt (sonst hat jemand geschlampt  ). Und das muss man überwachen - man sollte, wenn man gerade einen RAP verbucht hat, mal kurz auf die Salden des Abrechnungskontos schauen und vergleichen. Beim JAB wird ja der Saldo des Vorjahres in das neue Jahr übertragen und dann müssen sämtliche Abgrenzungskonten ausgeglichen sein. Das Geschrei ist nämlich groß, wenn man einen JAB vorgenommen hat und dann merkt, dass auf einem Abgrenzungskonto eine Differenz vorhanden ist.
Gruß
Rainer
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11.03.2009, 23:28
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Rechnung – welchen Monat einbuchen? Beitrag #7 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.03.2009
Ort: NRW
Beiträge: 128
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Rechnungsabgrenzung?
Für mich ist das keine RAP - keine Zahlung in 2008, also keine Abgrenzung.
Entweder ich bilde eine Rückstellung, wenn ich die Höhe der Aufwendungen noch nicht kenne, oder ich habe eine klassische Verbindlichkeit aLuL.
Ich hoffe, hier gehts nicht "nur" um € 50,-...
Grüße
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12.03.2009, 08:04
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Rechnung – welchen Monat einbuchen? Beitrag #8 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.282
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Hallo Lillie,
Zitat:
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Zitat von lillie
...oder ich habe eine klassische Verbindlichkeit aLuL.
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die ist es doch auch. Wenn ich eine Rechnung per 31.12. einbuche und erst im März bezahle - was steht dann wohl am Bilanzstichtag auf dem Kreditorenkonto bzw. in der Bilanz?
Abgegrenzt werden musste hier nur der Vorsteuerabzug, weil dieser frühestens bei Erhalt der Rechnung - also im März - möglich ist und daher weder in die Umsatzsteuervoranmeldung von Dezember noch in die Umsatzsteuer-Jahreserkärung von 2008 gehört.
Gruß
Rainer
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12.03.2009, 08:17
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Rechnung – welchen Monat einbuchen? Beitrag #9 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 3.410
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Guten Morgen Riese,
grundsätzlich hast du natürlich Recht. Wir reden hier aber über eine Tankrechnung von 50 oder 100 EUR. Würde ich bei jedem Minibeleg eine Abgrenzung buchen, müsste ich noch jemanden einstellen. Also, alles was zum Jahreswechsel vor Abschluss des alten Jahres in die Buchhaltung kommt wird als Aufwand gebucht unter Abzug der Vorsteuer (wir sind natürlich Sollversteuerer und Bilanzierer). Sämtliche Differenzen schließen wir mit der Jahreserklärung ab. Das wurde bisher uneingeschränkt akzeptiert, weil alle anderen "Spielchen" in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen.
Wie gesagt, grundsätzlich ist deine Vorgehensweise richtig und sollte auch so gelehrt werden, praktisch aber viel zu aufwändig.
Gruß
B.
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12.03.2009, 08:28
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Rechnung – welchen Monat einbuchen? Beitrag #10 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.282
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Hallo B.,
klar wird in der Praxis so verfahren. Das klassische Beispiel ist die Berufsgenossenschaft. In einem Kleibetrieb denkt beim JAB "keine Sau" daran und im Mai 2009 kommt die große Überraschung, wo die plötzlich den Beitrag für 2008 haben wollen. Auf periodenfremden Aufwand zu buchen würde das Ergebnis ja total verfälschen. Fazit: Der 2008-er Beitrag wird als 2009-er Beitrag gebucht, in 2008 wurde der 2007-er Beitrag als Betriebsausgabe berücksichtigt usw. Die Abweichungen sind nicht größer als sie bei Bildung einer Rückstellung aufgrund geschätzter Beträge gewesen wären.
Gruß
Rainer
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