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Problem mit Abbruchkosten Beitrag #1 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 18.12.2009
Beiträge: 1
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ich bin Schüler an einem Wirtschaftsgymnasium in BW. Derzeit stoßen wir im Unterricht immer wieder auf ein Problem, bei dem uns auch der entprechende Fachlehrer nicht weiterhelfen kann. Meine Frage wäre nun, ob man bei der Berechnung der Anschaffungskosten, die Abbruchkosten auf Grundstück und Gebäude aufteilt oder alles einfach über Gebäude läuft. Ich hoffe auf zahlreiche Antworten mit eventueller Begründung, da man auch weder dem Schulbuch, noch dessen Lösungsbuch eine klare, eindeutige Antwort entnehmen kann. Danke für die Hilfe! MfG, Markus |
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Problem mit Abbruchkosten Beitrag #2 (permalink) |
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 3.274
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Hallo Markus,
das Grundstück, d.h. der Grund und Boden, bleibt unverändert. Darum werden Grundstücke ja auch nicht abgeschrieben. Bei Abbruchkosten und dem Restwert des alten Gebäudes kommt es darauf an, was anschließend passieren soll: Fall 1: Das alte Gebäude soll einem Neubau weichen Dann stellen sowohl die Abbruchkosten als auch der Buchwert des Altbaues Anschaffungsnebenkosten des Neubaus dar und sind mit diesem zusammen zu aktivieren. Ein Neubau auf Abbruchgrund kommt also teurer als ein vergleichbarer Bau auf der grünen Wiese. Fall 2: Das Grundstück soll nicht neu bebaut werden Soll hingegen ein Gebäude abgerissen werden, weil es einsturzgefährdet ist und es ist kein Ersatzbau geplant, stellen sowohl die Abbruchkosten als auch die Ausbuchung des Gebäudewertes Aufwand dar. Ist Dir deshalb mal aufgefallen, dass Firmen und sogar Wohnungsgesellschaften gerne Altbauten abreißen und dann die Fläche erst mal brachliegen lassen (bis der JAB erstellt ist). Und im nächsten Jahr wird dann ein Architektenwettbewerb über die Nutzung des Grundstücks ins Leben gerufen... Warum wohl? ![]() Gruß Rainer |
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Problem mit Abbruchkosten Beitrag #3 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2009
Beiträge: 141
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Hallo Markus,
Hier mal meine Version: ich unterstelle erstmal folgenden Sachverhalt (WICHTIG): Ihr kauft ein Grundstück mit einem Gebäude darauf um dieses abzureißen und ein neues zu errichten ! Jetzt musst du 2 Fälle unterscheiden: 1. Fall Das bestehende Gebäude ist technisch oder wirtschaftlich (Buchwert) nicht verbraucht. --> Dann gehören der Buchwert und die Abbruchkosten zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes. 2. Fall Das bestehende Gebäude ist objektiv wertlos -->der volle Kaufpreis entfällt auf das Grundstück aber die Abbruchkosten zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes ---------------------------------------------------- Ihr kauft ein Grundstück mit einem Gebäude darauf um dieses abzureißen ohne ein neues zu bauen. Die vollen Anschaffungskosten und die Abbruchkosten zählen zum Grund und Boden Quellen für alles: ESTH 6.4 Nr. 3a und 3b PS: Du könntest ja mal sagen ob der Sacherhalt (Kauf des Grundstücks/Gebäudes und Abbruch) zutrifft, oder du etwas anderes gemeint hast. Lg Maik Geändert von HerrSollanHaben (18.12.2009 um 20:35 Uhr) |
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