Hallo Markus,
Hier mal meine Version:
ich unterstelle erstmal folgenden Sachverhalt (
WICHTIG):
Ihr kauft ein Grundstück mit einem Gebäude darauf um dieses abzureißen
und ein neues zu errichten !
Jetzt musst du 2 Fälle unterscheiden:
1. Fall
Das bestehende Gebäude ist technisch oder wirtschaftlich (Buchwert)
nicht verbraucht.
--> Dann gehören der Buchwert und die Abbruchkosten zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes.
2. Fall
Das bestehende Gebäude ist objektiv wertlos
-->der volle Kaufpreis entfällt auf das Grundstück aber die Abbruchkosten zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes
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Ihr kauft ein Grundstück mit einem Gebäude darauf um dieses abzureißen
ohne ein neues zu bauen.
Die vollen Anschaffungskosten und die Abbruchkosten zählen zum Grund und Boden
Quellen für alles:
ESTH 6.4 Nr. 3a und 3b
PS: Du könntest ja mal sagen ob der Sacherhalt (Kauf des Grundstücks/Gebäudes und Abbruch) zutrifft, oder du etwas anderes gemeint hast.
Lg Maik