Hallo Markus,
das Grundstück, d.h. der Grund und Boden, bleibt unverändert. Darum werden Grundstücke ja auch nicht abgeschrieben.
Bei Abbruchkosten und dem Restwert des alten Gebäudes kommt es darauf an, was anschließend passieren soll:
Fall 1: Das alte Gebäude soll einem Neubau weichen
Dann stellen sowohl die Abbruchkosten als auch der Buchwert des Altbaues Anschaffungsnebenkosten des Neubaus dar und sind mit diesem zusammen zu aktivieren. Ein Neubau auf Abbruchgrund kommt also teurer als ein vergleichbarer Bau auf der grünen Wiese.
Fall 2: Das Grundstück soll nicht neu bebaut werden
Soll hingegen ein Gebäude abgerissen werden, weil es einsturzgefährdet ist und es ist kein Ersatzbau geplant, stellen sowohl die Abbruchkosten als auch die Ausbuchung des Gebäudewertes Aufwand dar.
Ist Dir deshalb mal aufgefallen, dass Firmen und sogar Wohnungsgesellschaften gerne Altbauten abreißen und dann die Fläche erst mal brachliegen lassen (bis der JAB erstellt ist). Und im nächsten Jahr wird dann ein Architektenwettbewerb über die Nutzung des Grundstücks ins Leben gerufen... Warum wohl?
Gruß
Rainer