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25.04.2010, 11:06
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prepaid-Karten weiterverkauft Beitrag #1
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 16
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prepaid-Karten weiterverkauft
Hallo Forumgemeinde,
mein Chef hat was gaaaanz tolles geschaft. Er erwarb eine prepaid-Karte für unser zweit Handy. Zweckserreichbarkeit, sollte die Telefonanlage spinnen. Nun hat er diese Karte jedoch an einen Vertreter weiter verkauft und ich soll den Mist buchen.
Nun, beim Erwerb enstehen ja keine USt. also Telefongebühren und bei Steuerrechnung = 0 %. Alles klar, nur wohin beim Verkauf?
Das Konto 8400 hat eine Steuerautomatik welches nehme ich denn dann?
Schönen Sonntag noch
Achim
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25.04.2010, 11:12
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prepaid-Karten weiterverkauft Beitrag #2
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7.493
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Hi Achim,
der Verkauf von Telefonkarten für einen Nichthändler mit Telefonkarten unterliegt der Umsatzsteuer mangels Befreiungsmöglichkeit nach UStG § 4. Demnach 19 % Umsatzsteuer!
Gruß
B.
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25.04.2010, 11:15
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prepaid-Karten weiterverkauft Beitrag #3
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 16
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Hi B.
toll.
Wenn unser Unternehmen aber alles mögliche verkauft? Oder muß man(n) eine Lizenz haben?
Danke vorab
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25.04.2010, 11:36
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prepaid-Karten weiterverkauft Beitrag #4
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7.493
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Hi Achim,
richtig, man(n) muss (Frau auch). Wer mit Telefonkarten handelt, hat mit den Gesellschaften einen Vertrag und erhält für die Vermittlungsleistung eine Provision, die natürlich auch der USt unterliegt. Die Karten selbst werden ohne Umsatzsteuer abgegeben. Da ihr einen solchen Vertrag nicht habt, unterliegt meines Erachtens der Handel mit Telefonkarten dann der Umsatzsteuer, da sich aus dem Gesetz keine Befreiung von der Umsatzsteuer ergibt.
Gruß
B.
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25.04.2010, 11:38
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prepaid-Karten weiterverkauft Beitrag #5
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 16
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dann muß ich mich mal um so einen Vertrag kümmern.
Gruß
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25.04.2010, 11:46
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prepaid-Karten weiterverkauft Beitrag #6
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.04.2010
Ort: Traunstein
Beiträge: 441
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Hi!
Abgesehen von den buchhalterischen / steuerrechtlichen Fragen würde ich Dir folgendes empfehlen:
Telefoniert das Rest-Guthaben ab und vernichtet die Karte.
Eine aktivierte Prepaid-Karte zu verkaufen birgt Gefahren, die sich nicht mit dem geringen Ertrag aufwiegen. Denn warum sollte jemand bei Euch eine PrePaid-Karte kaufen, wenn er sie 'frisch' ebenfalls ohne Aktivierungsgebühr bekommt. Solche Aktionen gibt es ja immer wieder. Und dann vielleicht noch mit subventioniertem Neugerät.
EDIT:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil - das Ding ist ja schon verkauft.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob eine Lieferung im USt-Rechtlichen Sinn und damit ein Steuerpflicht besteht. Denn das Guthaben wird nach Verwaltungsmeinung eigentlich erst bei Abtelefonieren eine umsatzsteuerrechtliche sonstige Leistung. Der Erwerb ist nicht steuerbar.
Habt Ihr dem Vertreter die Karte also zum Gegenwert des Restguthabens verkauft könnte eine nicht steuerbare Leistung vorliegen. Könnte man vielleicht mal beim FA nachfragen, wie die das sehen.
Gruß,
Stefan
Geändert von chiemseeangler (25.04.2010 um 11:53 Uhr)
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25.04.2010, 12:08
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prepaid-Karten weiterverkauft Beitrag #7
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 16
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Hi Stefan,
wir hatten eine Rubbelkarte von der Tankstelle zum Aufladen weiterverkauft.
Ich hätte dem Vertreter die Karte Cash gegen und eine neue gekauft. Aber der Vertreter brauchte eine Quittung, und damit fing dieses Dilemma an.
Trotzdem vielen Dank für den Hinweis.
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26.04.2010, 04:23
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prepaid-Karten weiterverkauft Beitrag #8
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.12.2009
Beiträge: 421
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Hmm ich sehe bei Anbietern wo man Prepaidguthaben kaufen kann bei Steuern immer 0€ bzw 0% auch auf Bon von Tankstelle, Kiosk und co.
Mit dem Kauf/Verkauf von Guthabenkarten oder Gutscheinen von Media Markt, Saturn und co endsteht doch noch gar keine Dienstleistung oder Warenabgaben sondern stellen nur einen Wert wir Bargeld da, und die Leistung bzw. Warenausgabe erfolgt ja erst mit Einslösen oder sehe ich das falsch?
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26.04.2010, 08:26
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prepaid-Karten weiterverkauft Beitrag #9
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 10.697
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Hallo Daniel,
da liegst Du völlig richtig. Steuerpflichtiger Erlös bzw. Aufwand entsteht erst schrittweise durch das Abtelefonieren. Das Guthaben im Konto ist als Anzahlung darauf zu werten. Bei einer Prepaid-Karte erfolgt aber keine Ausweisung der einzelnen Gespräche und erst recht nicht der darauf entfallenden Gebühren. Damit wird die Leistung auf das Aufladen vorverlegt, zumal keine Rückerstattung möglich ist. Mit dem Eingeben des Codes und dem damit verbundenen Aufladevorgang gilt der Betrag als vertelefoniert, auch wenn das bereits bezahlte Gespräch zeitversetzt erfolgt. Eine Buchung auf "Anzahlung" verbietet sich somit; die Codeeingabe ist als Telefonkosten zu erfassen.
Solange der Code nicht eingegeben und verbraucht ist, ist die Aufladekarte als geldwerte Drucksache mit einem aufgedruckten Nennwert anzusehen - analog einem Gutschein oder einer Briefmarke.
Streng genommen müsste der Erwerb der Karte (z.B. an einer Tankstelle) mit dem Nennwert Sonstige Wertpapiere an ... gebucht werden (oder man kopiert sich das Konto "Schecks" zu einem Konto "Telefonkarten"). Das spätere Aufrubbeln (heute meist nicht mehr nötig) und Eingeben des Codes müsste Telefon an Sonstige Wertpapiere gebucht werden (ggfls. mit Vorsteuerabzug). Das tut aber kein Schwein. Schon wegen der benötigten Quittung für den Vorsteuerabzug; dazu müsste die wertlose Karte mit dem Vermerk "Code eingegeben am..." an die Rechnung für den Erwerb der Telefonkarte gehängt werden.
Nun gehe ich mal davon aus, dass Achim genauso verfahren ist wie jeder normale Mensch und die Telefonkarte Telefonkosten an Kreditor Tankstelle gebucht hat. Da die Telefonkosten nie entstanden sind, muss er das jetzt wieder rückgangig machen: Debitor Vertreter an Telefonkosten und die Sache stimmt.  Es liegt also hier kein Aufwand und Ertrag vor, sondern das Rückgängigmachen eines Beschaffungsvorganges (wie bei eienr Reklamation) - nur mit dem Unterschied, dass er die "Ware" nicht an denjenigen zurückgegeben hat, von dem er sie erworben hat, sondern an einen anderen.
Gruß
Rainer
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26.04.2010, 08:49
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prepaid-Karten weiterverkauft Beitrag #10
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7.493
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Hallo Rainer,
Zitat:
Es liegt also hier kein Aufwand und Ertrag vor, sondern das Rückgängigmachen eines Beschaffungsvorganges (wie bei eienr Reklamation) - nur mit dem Unterschied, dass er die "Ware" nicht an denjenigen zurückgegeben hat, von dem er sie erworben hat, sondern an einen anderen.
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Ob du damit einen Prüfer überzeugen kannst, stelle ich außerordentlich infrage. Wenn ich ein Packen Papier kaufe und, weil es z.B. die falsche Sorte ist, an einen anderen verkaufe, kann ich es wohl kaum als Rückgängigmachen eines Kaufes deklarieren, sondern es ist Umsatz. Nun haben wir bei der Telefonkarte den von dir beschriebenen Sonferfall mit der Umsatzsteuer. Ob sich dadurch der Sachverhalt ändert, bezweifele ich. Eine Regelung werden wir dazu wohl kaum im Gesetz oder als Gerichtsentscheid finden, da es sich nicht lohnt, darüber zu streiten.
Gruß
B.
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