Hallo Maris,
Zitat:
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Zitat von Maris
ich räume gerade ein Sammelkonto auf in dem sich ganz alte Zahlungseingänge von 2006 befinden.
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Sowas auf ein "Sammelkonto" zu packen, führt zu Problemen und zur Unübersichtlichkeit, wie Du siehst.
Normalerweise legt man ja nicht für jeden ein Debitoren-/Kreditorenkonto an, sondern i.d.R. nur bei wiederkehrendem Geschäftsverkehr - sonst geht es über Sammeldebitoren/-kreditoren.
Zahlt aber ein Unbekannter aufs Geschäftskonto und es ist kein OP vorhanden, sollte man ihn sich sofort anlegen und den Betrag auf das Personenkonto packen. Dabei den Verwendungszweck haargenau in den Buchungstext übernehmen. Dann passiert sowas nicht. Solange man den OP vor sich hinschiebt, wird er einem nämlich lästig und man bemüht sich verstärkt um Aufklärung, weil lange OP-Listen und ihre Bearbeitung ätzend sind.

Sollte dieses nicht gelingen, erübrigt sich auch die Umsatzsteuerfrage. Entweder zahlt man den Betrag zurück (beim Online-Banking kann man die Bankverbindung des Einzahlers ausfindig machen) oder man lässt ihn verjähren (das passiert nach BGB am 31.12. des dritten auf die Überweisung folgenden Jahres). Im letztgenannten Fall kann man den Betrag gegen Erlöse aus der Bewertung von Verbindlichkeiten ausbuchen. USt. (Vorsteuerberichtigung) fällt hingegen dann an, wenn nicht eine Überzahlung, sondern eine unbezahlte Eingangsrechnung verjährt.
Gruß
Rainer