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Fragen zur laufenden Buchführung

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Alt 08.02.2010, 15:46   nicht zuordenbare Zahlungseingänge Beitrag #1 (permalink)
Benutzer
 
Registriert seit: 26.02.2007
Beiträge: 46
Standard nicht zuordenbare Zahlungseingänge

Hi zusammen,

ich räume gerade ein Sammelkonto auf in dem sich ganz alte Zahlungseingänge von 2006 befinden. Was würdet ihr in diesem Fall machen? Was hat das für buchhalterische Auswirkungen? Ich würde Sie gerne ausbuchen, nur wie... welches Konto soll ich ansprechen?

Gruß

Maris
Maris ist offline  
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Alt 08.02.2010, 17:08   nicht zuordenbare Zahlungseingänge Beitrag #2 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 3.764
Standard

Hi maris,

das ist nicht so ganz einfach. Zuerst muss sicher intensiv gesucht werden, wofür die Zahlungen eingegangen sind. Findet sich beim besten Willen keine Zuordnung, bleibt nur noch die Ausbuchung als außerordentlicher evtl. auch als sonstiger Ertrag (würde ich auf die Höhe des Ertrages abstellen). Unterliegt ihr der Umsatzsteuer, sind auch die Ausbuchungen der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Da wir 2006 noch 16 % hatten, gilt auch dieser Steuersatz ... und dürfte beim Finanzamt - eine interessante Höhe der Umsätze vorausgesetzt - ein Anstoß für eine Außenprüfung sein.

Gruß

B.
docb ist offline  
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Alt 08.02.2010, 21:37   nicht zuordenbare Zahlungseingänge Beitrag #3 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.545
Standard

Hallo B.,

Zitat:
Da wir 2006 noch 16 % hatten, gilt auch dieser Steuersatz ... und dürfte beim Finanzamt - eine interessante Höhe der Umsätze vorausgesetzt - ein Anstoß für eine Außenprüfung sein.
um das nicht zu provozieren, sollte man diese Fälle gleich freiwillig im Anhang auflisten.

Gruß
Rainer
riese ist offline  
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Alt 08.02.2010, 22:36   nicht zuordenbare Zahlungseingänge Beitrag #4 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.545
Standard

Hallo Maris,

Zitat:
Zitat von Maris
ich räume gerade ein Sammelkonto auf in dem sich ganz alte Zahlungseingänge von 2006 befinden.
Sowas auf ein "Sammelkonto" zu packen, führt zu Problemen und zur Unübersichtlichkeit, wie Du siehst.

Normalerweise legt man ja nicht für jeden ein Debitoren-/Kreditorenkonto an, sondern i.d.R. nur bei wiederkehrendem Geschäftsverkehr - sonst geht es über Sammeldebitoren/-kreditoren.

Zahlt aber ein Unbekannter aufs Geschäftskonto und es ist kein OP vorhanden, sollte man ihn sich sofort anlegen und den Betrag auf das Personenkonto packen. Dabei den Verwendungszweck haargenau in den Buchungstext übernehmen. Dann passiert sowas nicht. Solange man den OP vor sich hinschiebt, wird er einem nämlich lästig und man bemüht sich verstärkt um Aufklärung, weil lange OP-Listen und ihre Bearbeitung ätzend sind. Sollte dieses nicht gelingen, erübrigt sich auch die Umsatzsteuerfrage. Entweder zahlt man den Betrag zurück (beim Online-Banking kann man die Bankverbindung des Einzahlers ausfindig machen) oder man lässt ihn verjähren (das passiert nach BGB am 31.12. des dritten auf die Überweisung folgenden Jahres). Im letztgenannten Fall kann man den Betrag gegen Erlöse aus der Bewertung von Verbindlichkeiten ausbuchen. USt. (Vorsteuerberichtigung) fällt hingegen dann an, wenn nicht eine Überzahlung, sondern eine unbezahlte Eingangsrechnung verjährt.

Gruß
Rainer
riese ist offline  
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