Der Vermieter hat mit dem Mieter (die 1 Mann - GmbH) folgendes vereinbart:
Der Mieter verpflichtet sich wie vereinabrt die Umbaumaßnahmen wie z.B. entfernen der Leichtbauwände, Errichtung einer Trennwand usw) vorzunehmen. Im gegenzug wird der Mieter 6 Monate* (d.h. Monatliche Miete 1000€) von der Miete befreit.
*Um zu erfahren wie hoch diese Baumaßnahmen kosten läst der Mieter sich vorher einen Kostenvoranschlag machen. Dieser Beträgt 6000€.
Zusammenfassung:
Kostenvoranschlag
Umbaumaßnahmen 6000€ = 6 Monate Mietfrei
Der Mieter lässt sich für die Baumaßnahmen das
Material liefern
4000€.
Die Baumaßnahme führt der Mieter jedoch selber durch.
Meine Frage ist: Werden die
2000€ welches für die
Handwerkerleistung berechnet wurden in dem Kostenvoranschlag - jedoch der Mieter diese selbst duchgeführt hat auch aktiviert?