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Kleinunternehmerregelung

Fragen zur Kleinunternehmerregelung


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Alt 09.10.2009, 11:26   Mehrwertsteuerbefreiung Beitrag #1 (permalink)
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Beiträge: 10
Standard Mehrwertsteuerbefreiung

Belladonna stellt mal wieder eine dümmliche Frage...

ich habe eine kleine Sprachenschule. Ich berechne ohne MWSt und also
auch ohne Ust-Vorabzug. Dazu habe ich eine zeitlich begrenzte gebührenpflichtige Befreiung der zuständigen Regierung, sofern ich für
berufliche oder weiterbildende Zwecke unterrichte (§ 4 Abs.3 EstG).
Aber brauche ich diese Genehmigung eigentlich, wenn ich doch als
Kleinunternehmer weit....unter 50000 Jahreseinnahme liege und dann
sowieso MWst-befreit bin ???
Belladonna ist offline  
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Alt 09.10.2009, 13:38   Mehrwertsteuerbefreiung Beitrag #2 (permalink)
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Registriert seit: 05.09.2008
Ort: Oberhausen
Beiträge: 83
Standard

Wieviel ist denn "weit unter 50.000 €"?
apollo888 ist offline  
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Alt 09.10.2009, 17:02   Mehrwertsteuerbefreiung Beitrag #3 (permalink)
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Registriert seit: 16.05.2008
Beiträge: 10
Standard

ca 30000
Belladonna ist offline  
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Alt 09.10.2009, 21:55   Mehrwertsteuerbefreiung Beitrag #4 (permalink)
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Registriert seit: 17.05.2009
Beiträge: 275
Standard

Die Grenze ist bei 17.500 Euro. Die 50.000-Euro-Grenze gilt nur eimmalig für das laufende Jahr, im Folgejahr wäre man dann kein Kleinunternehmer mehr.
mephisto ist offline  
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