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Gesellschaftsrecht

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Alt 07.07.2009, 12:28   Mahnantrag Beitrag #1 (permalink)
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Registriert seit: 05.01.2007
Beiträge: 239
Standard Mahnantrag

Moin Moin,
man hat einen Kunden, der monatlich eine Rechnung für Dienstleistungen bekommt (i-Net). Diese werden aber nur sporadisch gezahlt. man hat dem Kunden desöfteren Mahnungen geschickt, telefoniert und ihm Möglichkeiten zu ausgleich der Forderungen gegeben. Man hat aber nie verzugszinsen berechnet und ihn auch nicht gesagt, das welche in rechnung gestelt werden.
Nun soll über die offenen Forderungen auf Mahnantrag gestellt werden:
- Kann man trotzdem Verzugszinsen angeben (wenn ja, ab wann)
- Gibt es eine Tabelle, aus der man erfährt, wie teuer der Mahnantrag wird?

Danke für eure Antworten
mobby ist offline  
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Alt 07.07.2009, 12:46   Mahnantrag Beitrag #2 (permalink)
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Benutzerbild von Aerosoul
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Königstein im Taunus
Beiträge: 1.067
Standard

Hi,

der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist beim dem für dich zuständigen Amtsgericht zu stellen. In Hessen ist es z.B. zentralisiert, hier ist das AG Hünfeld zuständig.

Der Antrag kostet um die 28,00 EUR - genau weiss ich es leider nicht mehr. Die Verzugszinsen laufen m.E. spätestens vier Wochen nach Rechnungsdatum ("gesetzl. Zahlungsziel"). Die Zinsen werden dann auch im Mahnverfahren reingeholt.

Die Kosten kannst du sicher beim AG anfragen oder mal googlen.

Gruß
Aero
Aerosoul ist offline  
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Alt 07.07.2009, 22:01   Mahnantrag Beitrag #3 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2007
Beiträge: 239
Standard

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Ich muss aber leider doch noch einmal nachfragen.
Wenn auf der Rechnung steht "... Zahlbar bis 15.2.09", beginnen dann die 30 Tag 30 Tage nach dem 15. oder oder am 15.2., da ja ein Datum fixiert worden ist (es geht hier um Geschäfte zwischen zwei Kaufleuten).

Muss in jeder Mahnung auf Verzugszinsen hingewiesen werden oder reicht ein Hinweis in div. Schriftwechseln oder kann man ganz darauf verzichten? Schließlich weiß ein Kaufmann, das es solche Zinsen gibt.
mobby ist offline  
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Alt 08.07.2009, 09:45   Mahnantrag Beitrag #4 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Aerosoul
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Königstein im Taunus
Beiträge: 1.067
Standard

Hallo,

guck dir mal den folgenden Link an - der sollte dir weiterhelfen.


http://www.mahnung-mahnbescheid.de/zahlungsverzug.html

Aero
Aerosoul ist offline  
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Alt 08.07.2009, 10:24   Mahnantrag Beitrag #5 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.282
Standard

Hallo Mobby,

wenn mit Debitoren gearbeitet wird, ist noch hinzuzufügen, dass sich der Beginn der Zinserhebung nach §355 Abs. 1 HGB richtet, wenn der Mahnung ein Debitorenkontoauszug (oder ein verzürzter Auszug in Form einer Aufstellung der offenen Posten) beigefügt ist.

Die Verzinsung läuft in diesem Fall ab dem Tag des Ausdrucks des Kontoauszuges, der dem Kunden übersandt wird.


Gruß
Rainer
riese ist offline  
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Alt 08.07.2009, 13:42   Mahnantrag Beitrag #6 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 3.410
Standard

Einspruch Riese: Zinsen fallen an ab Verzugsdatum. Eine andere Deutung lässt auch HGB 355 Abs. 1 nicht zu!
docb ist offline  
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Alt 08.07.2009, 17:58   Mahnantrag Beitrag #7 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.282
Standard

Hallo B.,

kommt natürlich drauf an, wie Du weiter verfährst. Treibst Du einzelne Rechnungen bei, gilt natürlich das Verzugsdatum des Einzelpostens. Verfolgst Du hingegen nur noch den Saldo (beantragst also den Mahnbescheid mit der Katalognummer 12), erlöschen die Einzelposten und werden durch den Saldo ersetzt und dadurch auch das BGB verdrängt, so dass hier nur noch der §355 HGB als Rechtsgrundlage in Frage kommt. (Der Vorteil ist, dass es im Fall eines Widerspruches zum Urkundenprozess kommt und der Anwalt des Schuldners nicht noch im Gerichtssaal mit einer verspäteten Mängelrüge auftrumpfen kann). Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn der Auszug noch nicht fällige Forderungen enthalten würde - hier gilt natürlich das für den Schuldner günstigere Datum.

Gruß
Rainer
riese ist offline  
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