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Einnahme-Überschuss-Rechnung

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Alt 01.12.2009, 11:54   Leasing-Sonderzahlung Beitrag #1 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.09.2009
Ort: Attendorn
Beiträge: 9
Standard Leasing-Sonderzahlung

Hallo!
Bei EÜR kann eine Leasing-Sonderzahlung ja direkt als Betriebsausgabe nach erfolgter Zahlung abgesetzt werden. Kann mir jetzt jemand sagen, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen neuen Pkw handeln muss oder ob es z.B. auch ein Jahreswagen sein kann!
Vielen Dank für eine möglichst baldige Antwort!
Wolfgang
Oberschani ist offline  
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Alt 01.12.2009, 12:37   Leasing-Sonderzahlung Beitrag #2 (permalink)
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Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.282
Standard

Hallo Wolfgang,

die Leasing-Sonderzahlung hat mit dem Alter des Fahrzeugs nichts zu tun.

Ob die Leasing-Sonderzahlung bei einem 4/3-Rechner als Betriebsausgabe abgezogen werden kann, ist eine Grauzone. Entschieden hat der BFH im Fall eines Bilanzierers, dass die LSZ auf die Leasingdauer "zu verteilen" ist. Ob er diese Verteilung letztendlich durch die Verbuchung als kautionsähnliche Zahlung mit Abschreibung oder über einen mehrjährigen RAP macht, ist nicht im Urteil geregelt, weil es steuerlich uninteressant ist. Bei der Übertragung des Urteils auf 4/3-Rechner aber ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen. Steuerberater favorisieren deshalb grundsätzlich die Option, die wenigstens ihren nicht bilanzierenden Mandanten noch möglichst lange den Steuervorteil erhalten soll. Bei 4/3-Rechnern hat der BFH auch bis jetzt nicht darüber befunden, denn wer einen Vorteil hat, klagt nicht und der Bilanzierer ist nicht klagebefugt, weil es keine Gleichbehandlung im Unrecht gibt. Fragt sich nur, wielange der Gesetzgeber noch tatenlos zusieht.

Aufgrund der gültigen Rechtslage kannst Du die LSZ als 4/3-Rechner natürlich (noch) sofort als Betriebsausgabe geltend machen.

Gruß
Rainer
riese ist offline  
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Alt 01.12.2009, 12:54   Leasing-Sonderzahlung Beitrag #3 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.09.2009
Ort: Attendorn
Beiträge: 9
Standard Danke

Vielen Dank Riese!

Ich war mir nur etwas unsicher, weil Haufe schreibt ....noch in diesem Jahr einen neuen Betriebs-PKW ....! Heißt aber für mich dann, der Wagen muss neu im BV sein und nicht ein fabrikneues Auto!
Danke nochmals
Wolfgang
Oberschani ist offline  
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Alt 01.12.2009, 13:39   Leasing-Sonderzahlung Beitrag #4 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.282
Standard

Hallo Wolfgang,

ich weiß ja nicht, in welchem Zusammenhang Haufe geschrieben hat "....noch in diesem Jahr einen neuen Betriebs-PKW ....! " - könnte sich ja auch auf den Investitionsabzugsbetrag bezogen haben...

Aber beim Leasing ist völlig egal, ob das Teil fabrikneu ist oder nicht. Und einen 7 Jahre alten PKW tauscht man auch ganz gerne gegen einen Jahreswagen.

Gruß
Rainer
riese ist offline  
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Alt 01.12.2009, 14:57   Leasing-Sonderzahlung Beitrag #5 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.09.2009
Beiträge: 217
Standard

Der Ansatz der Leasingsondervorauszahlung in voller Höhe als BA im Jahr der Zahlung ist auch abhängig von der Laufzeit des Leasingvertrags. Die Grenze wird hier bei 5 Jahren gezogen.

Generell gilt, dass eine LSV als Vorauszahlung i.S.d. §11 Abs. 2 Satz 3 EStG anzusehen ist. Wenn der Leasingvertrag üblicherweise weniger als 5 Jahre läuft, stünde dem sofortigen BA-Abzug nichts im Wege. Ansonsten wäre dank der Änderung zum 01.01.04 auch bei einer 4/3-Rechnung eine gleichmäßige Verteilung auf die Laufzeit zwingend durchzuführen.

Ob Neuwagen oder nicht spielt jedoch in der Tat keine Rolle.

gruß
Sideboard
Sideboard ist offline  
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Alt 02.12.2009, 11:16   Leasing-Sonderzahlung Beitrag #6 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.09.2009
Ort: Attendorn
Beiträge: 9
Standard Leasing

Vielen Dank für eure Antworten!
Wolfgang
Oberschani ist offline  
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