Hallo,
habe grade etwas mit meinem Lohnprogramm experimentiert. Kann es sein, dass ein AN mit 20% Kurzarbeit netto nahezu das gleiche rausbekommt (+/- 5 EUR) wie jemand, der Teilzeit 80% bei gleichem 100%-Brutto arbeitet?
Welchen Vorteil hat es für AG und AN, eine der beiden Varianten zu wählen?
Wenn in beiderseitigem Einverständnis für einen begrenzten Zeitraum Teilzeit vereinbart wird, wäre das für den AG weniger aufwendig als die Beantragung, Auszahlung und Verwaltung des Kurzarbeitergeldes. Daher: welchen Vorteil hat der AG aus dem KUG?
Was bringt das höhere Steuerbrutto bei Kurzarbeit für den AN? Bei einer zukünftigen Arbeitslosigkeit wäre dies von Vorteil, auch für die aktuelle Einkommenssteuererklärung?
Danke für Denkanstöße,
die Kräuterhexe