Hallo Aero,
es gibt Oberfinanzdirektionen (z.B. Münster), die erkennen nur die Originalkontoauszüge an.

Also Vorsicht!
Es gibt allerdings Direktbanken (z.B. ING-DiBa, aber die akzeptieren ohnehin nur Privatkunden), die stellen gar keine anderen Kontoauszüge aus. Noch schlimmer ist Paypal - da kriegst Du nicht einmal eine PDF-Datei, sondern nur heruntergeladene HTML-Seiten, die Du ausdrucken (aber auch nach Lust und Laune durch Überschreiben manipulieren) kannst.
Es müsste hier eine bundeseinheitliche Regelung geben, die für alle Finanzbehörden und Banken bindend ist. M.E. müsste eine PDF-Datei den Anforderungen genügen, wenn
- aus den Dokumenteneigenschaften der Ersteller und die Anwendung hervorgeht, mit der die Datei erzeugt wurde.
- das ausgebende Kreditinstitut die Originaldatei vorhält und auf Anforderung zum Vergleich zur Verfügung stellt.
Mal zum Vergleich: Ein Papierausdruck ist beileibe nicht fälschungssicher. Wie oft passiert es, dass beim Kontoauszug noch ein leeres Blatt hinterhergedruckt wird. Das scanne ich ein und vervielfälitge es. Bei Bedarf bedrucke ich einen Abdruck davon mit einem Ausdruck aus Word.
Sicherheit bietet deshalb nicht die Art des Dokumentes, sondern die Vergleichsmöglichkeit der Ausgabe des Kontoinhabers mit dem Original des Ausstellers.
Gruß
Rainer