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09.05.2012, 19:30
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Körperschaftsteuererklärung - wirklich so kompliziert? Beitrag #1
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Benutzer
Registriert seit: 28.10.2011
Beiträge: 34
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Körperschaftsteuererklärung - wirklich so kompliziert?
Hallo zusammen,
ich habe jetzt für das Jahr 2011 Bilanz, GuV, Anhang, Umsatzsteuerjahreserklärung und Gewerbesteuererklärung erstellt. Da das Jahr 2011 ein Rumpfwirtschaftsjahr war und die Firma gerade einmal zwei Monate besteht, ist es mit der richtigen Software und ausführlichen Einlesen in die Thematik durchaus machbar. Zumindest dann, wenn quasi nur Eröffnungsbuchungen vorgenommen worden sind und kein richtiger Geschäftsbetrieb vorlag.
Jetzt schaue ich mir gerade die Körperschaftsteuererklärung an und frage mich, wieviel ich von diesen 6 Seiten überhaupt ausfüllen muss? Das ganze wirkt bei einer Ein Mann UG, mit einem kleinen Verlust der aus den Notarkosten resultiert, irgendwie unpassend.
Gibt es insofern eine hilfreiche Ausfüllhilfe? Oder z.B. XML Dateien für das Onlineformular welche auf diese Standard-Konstellation eingehen? Ich vermute mal das von den ganzen 6 Seiten, fünf wenn wir das Deckblatt nicht miteinrechnen, in meiner Konstellation vielleicht maximal 10 Zahlen einzutragen sind.
Ich bin mir selbstverständlich bewusst, dass ich "richtige" Abschlüsse später im laufenden Geschäftsbetrieb besser abgeben sollte (und auch werde). Aber ohne Kapital und der Sicherheit, ob die Geschäftsidee funktioniert, kann ich das noch nicht. Insofern wäre ich über Hilfe sehr dankbar.
(Momentan bin ich in der Zwickmühle, dass ich wahrscheinlich erst Mitte des Jahres weiß ob meine Geschäftsidee funktioniert. Sollte es nicht funktionieren und ich die Kosten des Steuerberaters zu tragen hätte säge es schlecht aus. Sollte es allerdings funktionieren weiß ich wo die ersten Einnahmen ausgegeben werden müssen  )
Ergänzung: Ich spreche von diesem Formular: formulare-bfinv.de
Gruß
Gründerzwerg Jochen
Geändert von gründerzwerg (09.05.2012 um 19:56 Uhr)
Grund: Formular hinzugefügt
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09.05.2012, 20:25
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Körperschaftsteuererklärung - wirklich so kompliziert? Beitrag #2
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 10.777
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Hallo Gründerzwerg,
es sind tatsächlich nur die Zeilen 21 (Handelsbilanzergebnis) und 22 (nicht abzugsfähige BA) auszufüllen und die Differenz (Zeile 23) in die Zeilen 39 b, 45, 49 a, 49 c, 54, 63 b, 64 a, 64 c, 67, 69, 73 und 75 zu übertragen (stink langweilig).
@die Steuerexperten:
In Zeile 33 lese ich:
Zitat:
Davon ab / Dazu: Nicht der Körperschaftsteuer unterliegende inländische Vermögensmehrungen
und -minderungen (soweit sie im Betrag lt. Zeilen 20 oder 21 erfasst sind)
– Einlagen der Gesellschafter, die nicht das Nennkapital erhöht haben (einschließlich eines Erhöhungsbetrags
i. S. des § 23 Abs. 2 und 3 UmwStG):
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Sind damit Kapitalrücklagen gemäß § 272 HGB gemeint? Das hätte ja fatale Folgen für ehemalige Einzelunternehmer, die ihren Betrieb in eine UG umwandeln wollen. Aufgrund des Sacheinlageverbotes scheiden Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz aus und die einzige Möglichkeit ist, den Einzelbetrieb als Kapitalrücklage in die mit geringen Barmiteln gegründete UG einzulegen. Dies hätte aber doch dann zur Folge, dass dann der Betrag in Zeile 140 eingetragen und der Körperschaftssteuer unterworfen würde, der das gesamte Eigenkapital des ehemaligen Einzelbetriebes darstellte. Das kann doch so nicht sein und würde die Umwandlung eines Einzelbetriebes in eine UG unmöglich machen.  Oder wie ist das zu sehen?
Gruß
Rainer
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10.05.2012, 09:57
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Körperschaftsteuererklärung - wirklich so kompliziert? Beitrag #3
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Benutzer
Registriert seit: 28.10.2011
Beiträge: 34
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Hallo Rainer,
vielen vielen Dank für diese schnelle und hilfreiche Antwort.
Es freut mich natürlich zu hören, dass ich mit meiner Annahme richtig lag.
Ich habe jetzt gerade einmal in den §60 II S. 1 EStDV reingeschaut, da geht es also um nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. In den beiden Monaten 2011 habe ich lediglich Ausgaben für Notar, Handelsregister und Softwarekosten. Insofern einen Jahresfehlbetrag von knapp 300 €
Demnach dürften (nach meinem Verständnis) keine nicht abzugsfähigen BA - und demnach auch keine Differenz - vorliegen.
Insofern würde ich diesen Betrag in Z. 21 eintragen, Z. 22 entsprechend leer lassen und in die anderen von dir genannten Zeilen ebenfalls die -300€ setzen.
Sollte dieses Vorgehen korrekt sein möchte ich um eine kurze Bestätigung bitten.
PS: Eine Frage für die Zukunft: Kann man dich als freien Buchhalter beauftragen oder bist du bereits beruflich in einem Beruf der dies verbietet? Oder ist es gar nur ein Hobby?
Gruß
Gründerzwerg Jochen
Geändert von gründerzwerg (10.05.2012 um 09:58 Uhr)
Grund: RS
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10.05.2012, 10:30
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Körperschaftsteuererklärung - wirklich so kompliziert? Beitrag #4
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 10.777
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Hallo Jochen,
so ist es schon richtig.
Zitat:
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Zitat von gründerzwerg
Kann man dich als freien Buchhalter beauftragen oder bist du bereits beruflich in einem Beruf der dies verbietet?
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Leider nicht, da es im öffentlichen Dienst ein Nebentätigkeitsverbot gibt. Eine Steuererklärung darf ich erst recht nicht für einen Dritten abgeben.
Gruß
Rainer
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10.05.2012, 11:09
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Körperschaftsteuererklärung - wirklich so kompliziert? Beitrag #5
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Benutzer
Registriert seit: 28.10.2011
Beiträge: 34
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Hallo Rainer,
das hatte ich mir schon fast gedacht. Es wäre ja irgendwo auch "unfair" auf beiden Seiten zu arbeiten
Einmal muss ich aber noch nerven:
Auf Seite 5 ist nichts auszufüllen? Ich habe das Gefühl das z.B. Zeile 80 für mich noch von Bedeutung ist. Hattest du also bewusst keine weiteren Zeilen angegeben oder wäre Seite 5 durchaus noch interessant?
Danke!
Gruß
Gründerzwerg Jochen
Geändert von gründerzwerg (10.05.2012 um 12:04 Uhr)
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10.05.2012, 11:20
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Körperschaftsteuererklärung - wirklich so kompliziert? Beitrag #6
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Benutzer
Registriert seit: 30.12.2010
Beiträge: 43
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Hallo Rainer,
ich muss jetzt auch für meine UG die Körperschaftssteuererklärung fertigen. Wo finde ich im Internet dieses Exemplar. Mit meiner Eingabe "Körpeschaftssteuer" komme ich nicht weiter. Kannst Du mir bitte die Internetseite nebst richtigem Suchbegriff für dieses Exemplar nebst den erforderlichen Anlagen nennen.
Vielen Dank und
freundliche Grüße
Helmut
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10.05.2012, 11:32
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Körperschaftsteuererklärung - wirklich so kompliziert? Beitrag #7
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Benutzer
Registriert seit: 28.10.2011
Beiträge: 34
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Helmut,
das Formular findest du natürlich beim Formular Management System.
Sollte der Link in meinem ersten Beitrag nicht funktionieren, hier noch einmal:
http://www.formulare-bfinv.de/ffw/ac...o?id=034072_11
Gruß
Gründerzwerg Jochen
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10.05.2012, 11:51
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Körperschaftsteuererklärung - wirklich so kompliziert? Beitrag #8
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Benutzer
Registriert seit: 30.12.2010
Beiträge: 43
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Danke
Gründerzwerg (der ich auch bin), jetzt hat es geklappt, brauchen wir noch Anlagen dazu? Ich bin mir nur nicht sicher welche.
Viel Erfolg jedenfalls für Dich und Deine Firma.
Gruß
Helmut
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10.05.2012, 12:02
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Körperschaftsteuererklärung - wirklich so kompliziert? Beitrag #9
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Benutzer
Registriert seit: 28.10.2011
Beiträge: 34
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Anlagen dürften sein die Bilanz + GuV und Anhang, sowie falls für dich erforderlich steuerliche Nebenrechnung und Anlagespiegel
Natürlich ohne Garantie - im Zweifel auf die Berichtigung eines Profis (z.B. Rainer) warten
Gruß
Gründerzwerg Jochen
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10.05.2012, 12:04
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Körperschaftsteuererklärung - wirklich so kompliziert? Beitrag #10
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 10.777
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@Jochen:
Wenn Du einen Verlust hast, wären da schon Angaben zu machen - dann ist das aber schon keine 08/15-Erklärung mehr, sondern es geht schon los mit Verlustvortrag, Verlustrücktrag und so. Wegen der komplizierten Rechtsmaterie solltest Du da einen Steuerberater bemühen.
@ Helmut:
http://www.ofd.niedersachsen.de/port...27&_psmand=110
Keiner, der mir meine Frage vom 09.05.12, 20:25 beantorten kann?
Gruß
Rainer
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