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Kleinunternehmerregelung

In der Kleinunternehmerregelung wird die Pflicht zur Umsatzsteuer behandelt, die erst ab einer bestimmten Umsatzhöhe besteht. Wird diese nicht erreicht, kann auf den Mehrwertsteuerausweis und den Vorsteuerabzug verzichtet werden. Es kann aber auch freiwillig zur Umsatzsteuer optiert werden.


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Alt 06.01.2005, 22:09   Kleinunternehmer/Nebengewerbe Checkliste wartet auf eure Übe Beitrag #1
Anonymous
Gesperrt
 
Registriert seit: 30.09.2004
Beiträge: 4.730
Standard Kleinunternehmer/Nebengewerbe Checkliste wartet auf eure Übe

Vorab Info:
habe vor eine kleine ebay idee nebenberuflich als gewerbe an zu melden!
hab mich nun schon durch viele foren gelesen und auch schon mal die ebay university im bereuch selbstständigkeit besucht! aber wie gesagt es soll nur neben beruflich sein!

ich hab hier http://www.disque.de/cgi-bin/ra/seit...=checkexistenz mal ne ganz interessante checkliste gefunden!

aber vieles davon ist ja beim nebengewerbe nicht nötig!

also ich fass noch mal für meinen fall zusammen:

ich muss zur Stadtverwaltung und ein gewerbe anmelden!
dann muss uch mich von der gewerbe und ust steuer befreien lassen!

und dann aknn ich bei ebay verkaufen und muss halt für alles verkaufte rechnungen austellen und alle ein und verkäufe in einer "minibilanz" protokolieren! und alles bei meiner steuererklärung mit da zu legen!

außerdem vorher vom anwalt über internetverkäufe beraten lassen und agbs erstellen lassen!

gibts sonst noch was womit ich mich befassen sollte???

mir ist wichtig das der teil stimmt mit der "minibilanz"!?

also noch mal ganz lansam! es reicht aus wenn ich alle Einkaufsbelge(Lieferrantenrechnungen, Strom und Telefonkosten, Porto und Verpackung usw.) und dann noch alle Einnahmen(Verkaufte Ware) in Form von Rechnungen meiner Privaten steuererklärung beilege? und das wars???

oder muss ich doch noch etwas mehr machen!

wie gesagt ich komme nie im jahr über 17.000,00EUR!

und wenn das so reicht mit welchen steuerlichen nachzahlungen muss ich dann rechnen oder will das finanzamt nix von meinem nebengewerbe!? weil gewerbesteuern und ust muss ich ja nicht zahlen, da ich ja theoretisch befreit bin!

das würd mich noch interessieren!


ach ja und wegen der ganzen ebay rechts geschichte habe ich gute connections zu nem anwaltsbüro! ansosnten werd ich mal im ebay forum um rat fragen!
abwohl ich das nicht so gelungen finde, es ist voll user/bedienungs unfreundlich! aber egal!


mfg
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