Was ist denn das für ein Blödsinn. Angenommen Du machst im dritten Jahr einen Umsatz von 1 Mio. EUR - dann sollst Du immernoch ohne Umsatzsteuer fakturieren - man, sind das Blimsen in Deinem FA.
Ich habe folgenden Link zu dem kompletten und aktuellen Gesetzestext des § 19 UStG :
http://www.steuerberater-mundorf.de/ustg/19.htm
Der Zeitraum von fünf Jahren ist hier im Abs. 2 genannt - aber in einem anderen Zusammenhang :
Wenn Du, obwohl Du wegen geringer Umsätze unter die Regelung des § 19 UStG fallen würdest, auf die Regelung verzichtest und Deine Rechnungen mit Umsatzsteuer stellst, bist Du fünf Jahre daran gebunden - ob Du willst oder nicht.
Das gilt aber nicht andersherum.
Davon mal ganz abgesehen, liegt Dein FA völlig daneben. Du kannst jetzt in 2004 keine Rechnungen aus 2003 korrigieren und das jetzt in Deiner Erklärung für 2003 ändern. Wenn schon, ist die Korrektur im Zeitpunkt ihrer Durchführung, also jetzt (2004), zuberücksichtigen.
Ich würde mit Deine Bearbeiterin / Deinen Bearbeiter mal ins Gebet nehmen. :twisted: