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Kilometergeld Beitrag #1 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 14.07.2008
Beiträge: 12
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![]() Danke im voraus! |
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Kilometergeld Beitrag #3 (permalink) |
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 3.286
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Hallo zusammen,
so sieht es wohl offenbar aus. Der MA muss eine Aufstellung vorlegen, aus der der Zweck der Fahrt und die Kilometerstände hervorgehen. Der AG berechnet daraus die Summe der gefahrenen km und multipliziert diese mit einem Pauschalsatz. Dieser sollte nicht willkürlich festgelegt werden, sondern sich an dem im Einkommensteuerrecht geltenden Satz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte orientieren. Gebucht wird die Abrechnung Fremdfahrzeuge an Kreditor (es handelt sich um eine Sachleistung und hat nichts mit der Lohnabrechnung zu tun!). Der Fachausdruck dafür ist "Wegstreckenentschädigung". Gruß Rainer |
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Kilometergeld Beitrag #4 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 2.110
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Hallo Riese,
mal abgesehen davon, dass es schön gewesen wäre die Antwort von S/H abzuwarten, klärt sich die Vergütung im Bundesreisekostengesetz § 5, Abs. 2, auf das auch die LSt-Richtlinie 2008 R 9.5 Bezug nimmt. Gibt es keine andere Abrechnungsgrundlage sind 0,30 EUR je km angemessen. Gruß B. |
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Kilometergeld Beitrag #5 (permalink) | |
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 3.286
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Hallo B.,
Zitat:
Gruß Rainer |
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Kilometergeld Beitrag #6 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 14.07.2008
Beiträge: 12
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hallo zusammen,
vielen dank für die schnellen antworten der mitarbeiter fährt mit dem privatfahrzeug und mir ist klar, dass ich die kilometer mit € 0,30/km erstatten muss. die unklarheit ist, ob er die km der kürzesten oder der tatsächlichen strecke (wohnung-kunde) abrechnen muss ... oder hängt das davon ab, ob er vor beginn der geschäftsreise noch in ffm im büro war. ich bin die buchhalterin des arbeitgebers und muss entscheiden, ob die reisekostenabrechnung korrekt ist, d.h. die km richtig angegeben wurden ;-) gruss, heidi Geändert von S/H (17.11.2008 um 15:28 Uhr) |
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Kilometergeld Beitrag #7 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 2.110
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Hallo,
er erhält die Entschädigung für die tatsächlich gefahrenen km. Wie wollen wir eine andere Regelung begründen? Wenn es in vorwiegend betrieblichem Interesse war, dass der MA gleich von zuhause zum Kunden gefahren ist, sollte er auch die entsprechenden km vergütet erhalten. Gruß B. Geändert von docb (17.11.2008 um 15:32 Uhr) |
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Kilometergeld Beitrag #8 (permalink) | |
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 3.286
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Hallo Heidi,
Zitat:
Zuviel km aufzuschreiben, wäre in erster Linie eine Schädigung des AG und damit eine Dienstpflichtverletzung (ggfls. sogar Betrug).Gruß Rainer |
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Kilometergeld Beitrag #9 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 14.07.2008
Beiträge: 12
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hallo b.
nehmen wir mal an von zuhause zum kunde sind es 65 km, vom a-geber zum kunde wären es 45 km. dann bezahlen wir ihm ja praktisch 20 km an seine fahrt wohnung-arbeitsstätte. deshalb die frage kürzeste oder tatsächliche strecke... gibt es da einen gesetzestext, der dies regelt? danke, heidi |
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Kilometergeld Beitrag #10 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.08.2004
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 635
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Hallo heidi,
ich denke, ja. Und zwar §9 (2) EStG, der besagt, dass für die Wege zwischen Wohnung und r e g e l m ä ß i g e r Arbeitsstätte der "Pendlerpauschbetrag" anzusetzen ist. Der Kunde stellt doch wahrscheinlich keine regelmäßige Arbeitstätte des MA dar. Daher sind die Fahrtkosten Wohnung -> Kunde für mich Reisekosten, die der AG mit 30 Cent/gefahrenem Kilometer steuerfrei erstatten kann, wenn der AN die Fahrt von zuhause aus antritt und nicht vorher noch im Büro vorbeifährt. |
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