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Alt 17.11.2008, 11:22   Kilometergeld Beitrag #1 (permalink)
S/H
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.07.2008
Beiträge: 12
Frage Kilometergeld

Wer kann mir helfen bzgl. Fahrtkostenberechnung? Das Problem liegt bei den Kilometern. Wohnt ein Mitarbeiter in Sulzbach, fährt zum Kunde nach Wiesbaden. Firmensitz ist in Frankfurt. Muss er die Kilometer von Ffm nach WI berechnen oder von Sulzbach nach WI? Es ist ja nicht die Fahrt "Wohnung/Arbeitsstätte), da er direkt zum Kunde fährt... Bin jetzt doch etwas verwirrt

Danke im voraus!
S/H ist offline  
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Alt 17.11.2008, 11:30   Kilometergeld Beitrag #2 (permalink)
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Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 3.764
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Hallo,

er fährt im Auftrag des Unternehmens mit dem privaten PKW zum Kunden?

Gruß

B.
docb ist offline  
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Alt 17.11.2008, 12:31   Kilometergeld Beitrag #3 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.545
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Hallo zusammen,

so sieht es wohl offenbar aus. Der MA muss eine Aufstellung vorlegen, aus der der Zweck der Fahrt und die Kilometerstände hervorgehen. Der AG berechnet daraus die Summe der gefahrenen km und multipliziert diese mit einem Pauschalsatz. Dieser sollte nicht willkürlich festgelegt werden, sondern sich an dem im Einkommensteuerrecht geltenden Satz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte orientieren.

Gebucht wird die Abrechnung Fremdfahrzeuge an Kreditor (es handelt sich um eine Sachleistung und hat nichts mit der Lohnabrechnung zu tun!). Der Fachausdruck dafür ist "Wegstreckenentschädigung".


Gruß
Rainer
riese ist offline  
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Alt 17.11.2008, 13:06   Kilometergeld Beitrag #4 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 3.764
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Hallo Riese,

mal abgesehen davon, dass es schön gewesen wäre die Antwort von S/H abzuwarten, klärt sich die Vergütung im Bundesreisekostengesetz § 5, Abs. 2, auf das auch die LSt-Richtlinie 2008 R 9.5 Bezug nimmt. Gibt es keine andere Abrechnungsgrundlage sind 0,30 EUR je km angemessen.

Gruß

B.
docb ist offline  
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Alt 17.11.2008, 13:21   Kilometergeld Beitrag #5 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.545
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Hallo B.,

Zitat:
Zitat von docb
Gibt es keine andere Abrechnungsgrundlage sind 0,30 EUR je km angemessen.
ich wollte nicht näher drauf eingehen, aber eine gibt es z.B., wenn der AG eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes oder eine Tochtergesellschaft davon ist. Dann sind die Sätze des Landesreisekostengesetzes maßgeblich. Für die meisten privaten AG ist daher - wie Du schon sagst und ich auch schon andeutete, der Verweis auf die LSt.-Richtlinie der richtige Weg.


Gruß
Rainer
riese ist offline  
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Alt 17.11.2008, 15:24   Kilometergeld Beitrag #6 (permalink)
S/H
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Registriert seit: 14.07.2008
Beiträge: 12
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hallo zusammen,
vielen dank für die schnellen antworten

der mitarbeiter fährt mit dem privatfahrzeug und mir ist klar, dass ich die kilometer mit € 0,30/km erstatten muss. die unklarheit ist, ob er die km der kürzesten oder der tatsächlichen strecke (wohnung-kunde) abrechnen muss ... oder hängt das davon ab, ob er vor beginn der geschäftsreise noch in ffm im büro war.

ich bin die buchhalterin des arbeitgebers und muss entscheiden, ob die reisekostenabrechnung korrekt ist, d.h. die km richtig angegeben wurden ;-)

gruss,
heidi

Geändert von S/H (17.11.2008 um 15:28 Uhr)
S/H ist offline  
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Alt 17.11.2008, 15:29   Kilometergeld Beitrag #7 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 3.764
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Hallo,

er erhält die Entschädigung für die tatsächlich gefahrenen km. Wie wollen wir eine andere Regelung begründen? Wenn es in vorwiegend betrieblichem Interesse war, dass der MA gleich von zuhause zum Kunden gefahren ist, sollte er auch die entsprechenden km vergütet erhalten.

Gruß

B.

Geändert von docb (17.11.2008 um 15:32 Uhr)
docb ist offline  
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Alt 17.11.2008, 15:33   Kilometergeld Beitrag #8 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.545
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Hallo Heidi,

Zitat:
Zitat von S/H
ob er die km der kürzesten oder der tatsächlichen strecke (wohnung-kunde) abrechnen muss ...
kommt drauf an, was Dein Chef anerkennt. Zuviel km aufzuschreiben, wäre in erster Linie eine Schädigung des AG und damit eine Dienstpflichtverletzung (ggfls. sogar Betrug).


Gruß
Rainer
riese ist offline  
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Alt 17.11.2008, 16:03   Kilometergeld Beitrag #9 (permalink)
S/H
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Registriert seit: 14.07.2008
Beiträge: 12
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hallo b.

nehmen wir mal an von zuhause zum kunde sind es 65 km, vom a-geber zum kunde wären es 45 km. dann bezahlen wir ihm ja praktisch 20 km an seine fahrt wohnung-arbeitsstätte. deshalb die frage kürzeste oder tatsächliche strecke... gibt es da einen gesetzestext, der dies regelt?

danke,
heidi
S/H ist offline  
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Alt 17.11.2008, 16:16   Kilometergeld Beitrag #10 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2004
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 802
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Hallo heidi,

Zitat:
Zitat von S/H Beitrag anzeigen
gibt es da einen gesetzestext, der dies regelt?
ich denke, ja. Und zwar §9 (2) EStG, der besagt, dass für die Wege zwischen Wohnung und r e g e l m ä ß i g e r Arbeitsstätte der "Pendlerpauschbetrag" anzusetzen ist.

Der Kunde stellt doch wahrscheinlich keine regelmäßige Arbeitstätte des MA dar. Daher sind die Fahrtkosten Wohnung -> Kunde für mich Reisekosten, die der AG mit 30 Cent/gefahrenem Kilometer steuerfrei erstatten kann, wenn der AN die Fahrt von zuhause aus antritt und nicht vorher noch im Büro vorbeifährt.
Anne ist offline  
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