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Alt 17.11.2008, 16:45   Kilometergeld Beitrag #11 (permalink)
S/H
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danke anne, für deine antwort
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Alt 17.11.2008, 16:50   Kilometergeld Beitrag #12 (permalink)
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bitteschön.
Anne ist offline  
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Alt 03.12.2008, 11:02   Kilometergeld Beitrag #13 (permalink)
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Vielleicht hilft ein Blick in die Vorschriften weiter....
Dort steht z.B.

"....Fahrtkosten sind die tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittel entstehen (R 9.5 LStR 200 . Sie sind grundsätzlich nur in der nachgewiesenen Höhe als Werbungskosten absetzbar oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattungsfähig.


Für folgende Fahrten können die Aufwendungen als Reisekosten angesetzt werden:
  • Fahrten von der Wohnung oder regelmäßigen Arbeitsstätte zu einer auswärtigen Tätigkeitsstätte;
  • Fahrten zwischen mehreren auswärtigen Tätigkeitsstätten innerhalb desselben Arbeitsverhältnisses;
  • Fahrten von der Unterkunft am Ort der auswärtigen Tätigkeitsstätte zur auswärtigen Arbeitsstätte;
  • Zwischenheimfahrten von der auswärtigen Tätigkeitsstätte zur Wohnung und zurück.
Zu differenzieren ist zwischen der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Firmenfahrzeugen und privaten Fahrzeugen:
  • Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann der entrichtete Fahrpreis einschließlich eventueller Zuschläge in der tatsächlichen Höhe vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bzw. vom Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei können auch die Kosten einer Bahncard angesetzt werden, soweit dadurch keine höheren Fahrtkosten als ohne Anschaffung der Bahncard entstehen. Eine etwaige private Mitbenutzung der Bahncard ist unerheblich. Zu den Fahrtkosten gehören z.B. auch die Taxikosten für Fahrten zum Bahnhof (oder Flughafen) und am Zielort, also z.B. zu den jeweiligen Kunden.
  • Wird ein betriebliches Fahrzeug (Firmenwagen) benutzt und werden die gesamten Fahrzeugkosten vom Arbeitgeber getragen, sind die anteiligen Fahrtkosten über die Gesamtkosten des Fahrzeugs in den Betriebsausgaben enthalten. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Auswärtstätigkeit einen Firmenwagen zur Verfügung, bleibt die Gestellung des Firmenwagens für diese Fahrten unbesteuert. In diesem Fall darf der Arbeitgeber nicht zusätzlich pauschale Kilometeransätze steuerfrei erstatten. Ebenso ausgeschlossen ist ein Werbekostenabzug beim Arbeitnehmer.
  • Benutzt ein Arbeitnehmer für die Auswärtstätigkeit seinen eigenen Personenkraftwagen (privaten Pkw), kann er entweder die tatsächlichen Aufwendungen oder ohne Einzelnachweise einen Pauschbetrag für den gefahrenen Kilometer (Einzelheiten siehe unten) ansetzen. ...."
Die ausführlichen Hinweise findet man z.B. hier:
http://www.hk24.de/produktmarken/rec...Behandlung.jsp

Da wirds doch gleich besser, oder??

gruss
mogli

Geändert von mogli (03.12.2008 um 11:06 Uhr)
mogli ist offline  
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Alt 03.12.2008, 11:30   Kilometergeld Beitrag #14 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.282
Standard da schmeißt aber jemand was durcheinander!

Hallo zusammen,

jetzt verwechselt aber jemand ganz gehörig

- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Werbungskosten)
- Fahrten im Rahmen einer Dienstreise (Reisekosten) und
- Benutzung des privaten Fahrzeuges an Stelle eines Dienstfahrzeuges für Fahrten im Auftrag des Arbeitgebers (Wegstreckenentschädigung/Aufwandsersatz)

Das sind 3 verschiedene Dinge, die rechtlich ganz anders zu würdigen sind und für die ganz andere Rechtsgrundlagen gelten!

Gruß
Rainer
riese ist offline  
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Alt 03.12.2008, 11:40   Kilometergeld Beitrag #15 (permalink)
Benutzer
 
Registriert seit: 30.04.2008
Beiträge: 84
Standard

Hallo @Riese,
...ich hab da nichts verwechselt......es geht doch grade darum, diese 3 Fälle zu unterscheiden. Denn in der Ursprungsfrage war ja kein Hinweis ob der AN mit dem eigenen Fahrzeug oder mit einem Firmenfahrzeug unterwegs ist....

und es kann sich dann eben um Werbungskosten, Reisekosten oder Aufwandersatz handeln...
Hinweis: Anders als bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, bei denen eine Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer angesetzt wird, werden im Rahmen der Reisekosten die tatsächlich gefahrenen Kilometer angesetzt

gruss
mogli

Geändert von mogli (03.12.2008 um 11:43 Uhr)
mogli ist offline  
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Alt 03.12.2008, 11:57   Kilometergeld Beitrag #16 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.282
Standard

Hallo Mogli,

Zitat:
Zitat von mogli
Anders als bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, bei denen eine Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer angesetzt wird, werden im Rahmen der Reisekosten die tatsächlich gefahrenen Kilometer angesetzt
und bei der Wegstreckenentschädigung zählen natürlich auch die tatsächlich gefahrenen Kilometer. Der AN hat nichts zu verschenken und zuviel Kilometer aufzuschreiben, wäre Betrug, weil dies zu einer ungerechtfertigten Bereicherung führen würde.

Das FA interssiert hier nur beim AG die Rechtmäßigkeit des Betriebskostenabzugs. Ein zu hoher Vergütungssatz wäre jedoch eine verdeckte Lohnzahlung. Deshalb ist man hier auf der sicheren Seite, wenn man den Satz zugrundelegt, den auch das FA bei Werbe- und Reisekosten anerkennt.

Gruß
Rainer
riese ist offline  
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