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Allgemeine Fragen zum Rechnungswesen

Das Rechnungswesen bildet die Geld- und Leistungströme im Betrieb ab. Die Buchführung gehört zum externen Rechnungswesen. Hier werden die Sachverhalte gepostet, bei denen unklar ist, wie sie buchhalterisch zu behandeln sind.


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Alt 17.04.2010, 11:20   Kassenbuch? Beitrag #1
ameise
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 18
Standard Kassenbuch?

Ein fröhliches Hallo allerseits.

Muss ich als Bilanzierer [UG (haftungsbeschränkt)] auch ein Kassenbuch führen oder reicht das Buchen über Konto 1000?

Mit den besten Grüßen
Peter Unden
ameise ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.04.2010, 17:06   Kassenbuch? Beitrag #2
riese
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 10.704
Standard

Hallo Peter,

das reicht, wenn Du Dir täglich ein Kontenblatt für Konto 1000 ausdruckst. Das Kontenblatt ist dann das Kassenbuch. Du musst es aber abheften, denn es ist Bestandteil des sog. "Inventars".

Gruß
Rainer
riese ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.04.2010, 22:02   Kassenbuch? Beitrag #3
Christian24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 1.790
Standard

Hallo Peter,

prinzipiell gibt es überhaupt keine Pflicht zur Führung eines Kassenbuchs, sondern nur die Pflicht zur zeitnahen Verbuchung jedes einzelnen Geschäftsvorfalls. Das Kassenbuch stellt nur eine Erleichterung für Betriebe mit vielen kleineren Bargeschäften dar; diese müssen nicht jeden einzelnen Barverkauf verbuchen, sondern können entweder den täglichen Saldo der Kassenbons (die dann aufgehoben werden müssen) oder die einzelnen Bargeldbewegungen (dann keine Bon-Aufbewahrungspflicht; nur Abstimmung mit dem tatsächlichen Kassenbestand) in das Kassenbuch eintragen und brauchen dieses dann nur noch z. B. monatlich zu verbuchen.

Aus der Formulierung in § 146 Abs. 1 AO („Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen täglich festgehalten werden“) ergibt sich, daß von der grundsätzlich bestehenden Pflicht zur täglichen Aufzeichnung der Kassenbewegungen im Einzelfall abgesehen werden kann, wenn es sich nur um wenige Vorgänge handelt. Es muß nur sichergestellt sein, daß mit minimalem Aufwand der tägliche Kassensturz möglich ist.

Soweit das Kassenbuch infolge der Vernichtung von Originalbelegen Ersatzbelegfunktion bekommt, muß es natürlich wie Belege aufgehoben werden. Andernfalls ist ein tägliches Ausdrucken und Abheften überflüssig.

Im übrigen kann ich Dir nur raten, am besten gar keine Kasse zu führen. Sie erzeugt nur unnötige Umstände und ist fehleranfällig.

Gruß Christian
Christian24 ist offline   Mit Zitat antworten
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