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Allgemeine Fragen zum Rechnungswesen

Das Rechnungswesen bildet die Geld- und Leistungströme im Betrieb ab. Die Buchführung gehört zum externen Rechnungswesen. Hier werden die Sachverhalte gepostet, bei denen unklar ist, wie sie buchhalterisch zu behandeln sind.


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Alt 29.11.2010, 21:17   Jubiläumsgeschenke über 44 € Beitrag #1
Sarra
Benutzer
 
Registriert seit: 23.03.2010
Beiträge: 40
Standard Jubiläumsgeschenke über 44 €

Hallo zusammen,

habe ein Beleg für ein Barverkauf.Es handelt sich dabei um ein Jubiläumsgeschenk für ein Mitarbeiter .Der Wert des Geschenks beträgt 45,00 €
Wie verbuche ich richtigerweise den Vorgang?
Das Konto Geschenke wird doch nur bis 44.00 € pro Person/Geschenk verwendet.
Bei dem Geschenk handelt es sich um ein Fachbuch.
Oder soll ich dies einfach als Fachliteratur verbuchen?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Grüße
Sarra
Sarra ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2010, 21:46   Jubiläumsgeschenke über 44 € Beitrag #2
riese
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 10.720
Standard

Hallo Sarra,

Zitat:
Zitat von Sarra
Oder soll ich dies einfach als Fachliteratur verbuchen?
die Frage mit JA zu beantworten wäre Anstiftung zu einer strafbaren Handlung, da die "Fachliteratur" nach ihrer Beschaffung sofort der betrieblichen Nutzung entzogen wird. Auch wenn es schlecht nachprüfbar ist.

Das Buch im Werte von 45,00 € wäre für den MA ein geldwerter Vorteil - in voller Höhe - da der Sachbezugswert von 44,00 Euro überschritten wird (wenn auch nur um 1 Euro).

Gruß
Rainer
riese ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2010, 22:05   Jubiläumsgeschenke über 44 € Beitrag #3
Sarra
Benutzer
 
Registriert seit: 23.03.2010
Beiträge: 40
Standard

Hallo Rainer,

das habe ich mir schon fast so gedacht, dass es so ist-
Also müßte das Jubiläumsgeschenk über die Lohnabrechnung als geldwerter vorteil (Sachbezug) laufen und versteuert werden?, wenn es denn richtig laufen sollte?

grüße
Sarra
Sarra ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2010, 07:50   Jubiläumsgeschenke über 44 € Beitrag #4
riese
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 10.720
Standard

Hallo Sarra,

das ist richtig.

Da Du den Kauf des Buches bereits als Sachausgabe verbucht hast, kannst Du in der LA für die Zahlung un den Nettoabzug das gleiche Konto (z.B. 4120 Gehalt) verwenden, so dass das Geld auf der Buchungsliste im Kreis fleißt (4120/1755 und 1755/4120) und somit keinen Einfluss mehr auf Dein Ergebnis hat.

Gruß
Rainer
riese ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.11.2010, 11:09   Jubiläumsgeschenke über 44 € Beitrag #5
Christian24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 1.790
Standard

Hallo Sarra,

das Konto Geschenke ist für Geschenke an Nicht-Arbeitnehmer gedacht; sie sind steuerfrei, wenn die Anschaffungskosten (also i. d. R. der Nettobetrag) 35 € pro Person und Jahr nicht überschreiten.



Für Arbeitnehmer gibt es dagegen im wesentlichen 2 Steuerbefreiungsmöglichkeiten:
  • Sog. Gelegenheitsgeschenke (dazu gehören z. B. Geburtstags- oder Jubiläumsgeschenke) sind steuerfrei, wenn sie üblich sind und 40 € nicht überschreiten (LStR 19.6 Aufmerksamkeiten).
  • Unabhängig davon sind Sachzuwendungen jeder Art steuerfrei, wenn sie 44 € im Monat nicht überschreiten; Zuzahlungen des Arbeitnehmers werden abgezogen.
In Deinem Fall würde es also genügen, wenn der Jubilar 1 € Eigenbeitrag leistet; dann bleibt alles im steuerfreien Rahmen. Alternative: Die Buchhandlung gibt Euch einen Preisnachlaß.

LG Christian
Christian24 ist offline   Mit Zitat antworten
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