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Jahresabschluss und Bilanzierungs Glossar

Jahresabschluss und Bilanzierungs Glossar
Quelle: http://freetutorials.de/ja/jaglossar.html


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Alt 15.05.2008, 16:47   Intercompany Abstimmung Beitrag #1 (permalink)
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Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 21
Standard Intercompany Abstimmung

kann mir mal wer, im bezug auf die Intercompany Abstimmung, den Unterschied zwischen Aufwands/ Ertags Abstimmung und Forderungs/ Verbindlichkeitsabstimmung sagen?
firahs ist offline  
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Alt 15.05.2008, 22:52   Intercompany Abstimmung Beitrag #2 (permalink)
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Benutzerbild von Ganzkoerperrucksack
 
Registriert seit: 19.04.2005
Ort: Leipzig
Beiträge: 1.555
Standard

Bei der Aufwands-/Ertragsabstimmung werden Aufwendungen und Erträge abgestimmt, bei der Forderungs-/Verbindlichkeitsabstimmung Forderungen und Verbindlichkeiten.

Oder anders gesprochen:

Bei A/E werden die GuV-Posten abgestimmt/konsolidiert, bei F/V einige Bilanzposten.

Oder noch anders gesprochen:

Bei A/E werden alle Geschäfte, die übers Jahr gelaufen sind, anhand der GuV'en abgestimmt, bei F/V diejenigen, die noch offen sind, anhand der Bilanz.
Ganzkoerperrucksack ist offline  
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Alt 16.05.2008, 08:30   Intercompany Abstimmung Beitrag #3 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 14.07.2004
Ort: Pforzheim
Beiträge: 338
Standard

Hallo firahs,

wir spielen zur Konzernabstimmung alle Daten in das Tool "Cognos Controller". Dort werden an Hand des Konzerncodes die Geschäfte den anderen Unternehmen zugeordnet und gleichzeitig geprüft, ob das andere Konzernunternehmen unseren Ertrag als Aufwand gebucht hat. Sofern die Belegnummer und der Betrag exakt übereinstimmen, werden diese Beträge als "ok" gekennzeichnet.

Differenzen von einem Cent oder Splittbuchungen werden vom System nicht erkannt und müssen manuell zugeordnet werden. Dies ist jedoch nur einmalig notwendig und muss im Folgemonat nicht wiederholt werden.

In der Bilanz erfolgt dies nach dem gleichen Prinzip. Alles was ich gegenüber B als Forderung ausweise, muss bei diesem als Verbindlichkeit gebucht sein. Stimmt dies nicht überein, z.B. aufgrund einer fehlenden Rechnung wird dies sowohl bei der GuV als auch bei der Bilanz entsprechend berücksichtigt.

Zu den uns gesetzten Terminen muss die Abstimmung unter einer Toleranzgrenze bleiben, die die Wirtschaftsprüfer mit unserer Konzernmutter festlegen.
buhacont ist offline  
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Alt 16.05.2008, 09:31   Intercompany Abstimmung Beitrag #4 (permalink)
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Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 21
Standard

ok

vieleicht stelle ich mich ja gerade bisschen doof an, aber:
gehen wir mal von einer Lieferung der Tochter A an die Tochter B aus.
A schickt B eine Rechnung.
Diese werden bei beiden ins System eingebucht.
Das sind dann die Forderungen/ Verbindlichkeiten?

Wie komm ich dann ausgehend davon auf Ertrag und Aufwand?
Der Gewinn den A mit der Lieferung gemacht hat ist der Ertrag?
Oder sind das 2 ganz verschiedene paar Stiefel?

Danke
firahs ist offline  
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Alt 17.05.2008, 17:05   Intercompany Abstimmung Beitrag #5 (permalink)
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Registriert seit: 14.07.2004
Ort: Pforzheim
Beiträge: 338
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Hallo,

mit Hilfe der Intercompany-Abstimmung eleminiert ihr die konzerninternen Umsätze.

Zitat:
Zitat von firahs Beitrag anzeigen
ok

vieleicht stelle ich mich ja gerade bisschen doof an, aber:
gehen wir mal von einer Lieferung der Tochter A an die Tochter B aus.
A schickt B eine Rechnung.
Diese werden bei beiden ins System eingebucht.
Das sind dann die Forderungen/ Verbindlichkeiten?
Ja, bei der Tochter A sind es Forderungen, bei B Verbindlichkeiten.

Zitat:
Zitat von firahs Beitrag anzeigen
Wie komm ich dann ausgehend davon auf Ertrag und Aufwand?
A bucht Forderungen an Erlöse; B Aufwand an Verbindlichkeiten.

Zitat:
Zitat von firahs Beitrag anzeigen
Der Gewinn den A mit der Lieferung gemacht hat ist der Ertrag?
Oder sind das 2 ganz verschiedene paar Stiefel?

Danke
Den Gewinn ermittelt A natürlich abzüglich seiner Herstellkosten ;-) Die Konzernabstimmung hilft nur auf der obersten Konzernebene alle internen Umsätze zu eleminieren und eventuelle Differenzen ausfindig zu machen.

Über die Abstimmung der Ford./Verb. wird ermittelt, ob die Gesamtforderungen sich nur gegenüber dem Konzern oder auch gegenüber Dritten darstellen.
buhacont ist offline  
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Alt 18.05.2008, 23:22   Intercompany Abstimmung Beitrag #6 (permalink)
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Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 21
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also sind die Forderungen und Verbindlichkeiten und Aufwand und Erträge das gleiche???
firahs ist offline  
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Alt 19.05.2008, 08:59   Intercompany Abstimmung Beitrag #7 (permalink)
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Nein, ist es nicht.

Deine Aufwendungen und Erträge sind Nettobeträge für bereits geleitste Dinge.

Deine Forderungen und Verbindlichkeiten sind Bruttobeträge (mit Ausnahme steuerlicher Organkreis), die zwar auf Deinen Aufwendungen und Erträge basieren, zum Stichtag aber noch nicht beglichen waren.
buhacont ist offline  
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Alt 19.05.2008, 12:57   Intercompany Abstimmung Beitrag #8 (permalink)
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Registriert seit: 15.03.2008
Beiträge: 21
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hmmmm

also sind die Aufw./ Eträge im Prinzip die Forderungen und Verbindlichkeiten ohne Steuer?

Was für einen Stichtag meinst Du?
firahs ist offline  
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Alt 19.05.2008, 17:12   Intercompany Abstimmung Beitrag #9 (permalink)
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Benutzerbild von Ganzkoerperrucksack
 
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Ort: Leipzig
Beiträge: 1.555
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Zitat:
Zitat von firahs Beitrag anzeigen
also sind die Aufw./ Eträge im Prinzip die Forderungen und Verbindlichkeiten ohne Steuer?
Nur die A/E ohne Steuer, die zum Stichtag noch nicht bezahlt sind.
Zitat:
Zitat von firahs Beitrag anzeigen
Was für einen Stichtag meinst Du?
Er meint den Bilanzstichtag.
Ganzkoerperrucksack ist offline  
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Alt 20.05.2008, 08:54   Intercompany Abstimmung Beitrag #10 (permalink)
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Hallo Jens,

Zitat:
Zitat von Ganzkoerperrucksack Beitrag anzeigen
Er meint den Bilanzstichtag.
Nicht nur den, wir haben zum Beispiel monatlich einen kompletten Bilanzlauf inkl. Neuberechnung der Rückstellungen etc. an unsere Konzernmutter zu melden.
buhacont ist offline  
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