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04.02.2010, 13:26
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Hotelrechnungen mit 7% Steuer Beitrag #1 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 04.02.2010
Beiträge: 3
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Hotelrechnungen mit 7% Steuer
Hallo an Alle,
ich bin in einem Softwarehaus (Hersteller) tätig und unsere Berater halten die Schulungen beim Kunden vor Ort. Somit fallen auch entsprechende Reisekosten an, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Es geht hier speziell um Übernachtungskosten. Und zwar ist es ja nun neu, dass Hotelrechnungen für ihre Position "Logis - Übernachtung" 7% Steuer in ihrer Rechnung ausweisen.
Da wir aber kein Unternehmen sind, bei dem 7% UST anfällt, stelle ich mir nun die Frage, wie berechne ich diese Postition der Hotelrechnung weiter?
1. Variante: Ich nehme den Nettobetrag der Position und schlage einfach meine 19% UST drauf, nur dann erhöht sich der Betrag der Übernachtung für den Kunden
2. Variante: Von dem gesamten Bruttobetrag der Hotelrechnung 19% (trotz verschiedener Positionen) abziehen und in unserer Rechnung wieder 19% UST drauf schlagen.
WER KANN HELFEN?
Herzlichen Gruß und vielen Dank im Voraus.
Claudia
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04.02.2010, 13:38
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Hotelrechnungen mit 7% Steuer Beitrag #2 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Königstein im Taunus
Beiträge: 1.159
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Hallo Claudia,
aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass die Nebenleistung (Übernachtung) das Schicksal der Hauptleistung (Schulung) teilt.
Also sind 19 % USt abzurechnen.
Aero
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04.02.2010, 13:49
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Hotelrechnungen mit 7% Steuer Beitrag #3 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 04.02.2010
Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von Aerosoul
Hallo Claudia,
aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass die Nebenleistung (Übernachtung) das Schicksal der Hauptleistung (Schulung) teilt.
Also sind 19 % USt abzurechnen.
Aero
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Hallo Aero,
vielen Dank für Deine Antwort.
Welcher Betrag setzt denn hier an? Das Zimmer kostet
Brutto 118,00 €
Netto 110,28 €
7% St. 7,72 €
Wenn ich 110,28 (netto vom Hotel) an Ansatz nehme und 19% draufrechne, dann zahlt der Kunde mehr als das die Übernachtung eigentlich kostet, nämlich 131,23 € Brutto (statt 118,00 €).
Ok, er bucht ja die Vorsteuer als Forderung gegenüber dem Finanzamt.
Ich glaube, eine andere Lösung gibt es nicht und wir müssen so in dieser Form fakturieren.
Gruß Claudia
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04.02.2010, 13:54
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Hotelrechnungen mit 7% Steuer Beitrag #4 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.545
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Hallo Claudia,
genauso sehe ich es auch. Du kannst nur 7% ziehen, musst aber 19% weiterbelasten.
Da sieht man mal wieder, wie "sozial unausgewogen" diese Regelung ist. Seit dem 28.10.2009 regiert halt Lobbyismus und Korruption in diesem unserem Land - was will man da erwarten?
Zitat:
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Zitat von Klara-Horn
Wenn ich 110,28 (netto vom Hotel) an Ansatz nehme und 19% draufrechne, dann zahlt der Kunde mehr als das die Übernachtung eigentlich kostet, nämlich 131,23 € Brutto (statt 118,00 €).
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Richtig. Er zahlt das, was Du im Endeffekt an Hotel und Finanzamt gezahlt hast. Eine Erstattung bleibt es, aber die Vorgänge sind unverkennbar...
Gruß
Rainer
Geändert von riese (04.02.2010 um 13:59 Uhr)
Grund: Zitatantwort angefügt
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05.02.2010, 00:13
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Hotelrechnungen mit 7% Steuer Beitrag #5 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 829
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Hallo zusammen,
die Lösung (19 % auf den Nettobetrag und damit ein erhöhter Bruttobetrag) ist zwar richtig; aber die Begründung (Nebenleistung folgt Hauptleistung) paßt nicht.
Das Softwarehaus erbringt keine Nebenleistung „Übernachtung“, sondern nur eine Leistung „Beratung“. Die Übernachtung ist nur Bestandteil seiner Kosten, nicht seiner Leistung.
Günstiger für die Kunden wird es nur dann, wenn die Kunden selbst die Übernachtungen in Auftrag geben und die Rechnungen auf sie ausgestellt werden.
Gruß Christian
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08.02.2010, 12:25
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Hotelrechnungen mit 7% Steuer Beitrag #6 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 04.02.2010
Beiträge: 3
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Übernachtung mit 7% Steuer
Zitat:
Zitat von Christian24
Günstiger für die Kunden wird es nur dann, wenn die Kunden selbst die Übernachtungen in Auftrag geben und die Rechnungen auf sie ausgestellt werden.
Gruß Christian
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Hallo Christian,
und genau das ist passiert, das Hotel wurde von dem Kunden gebucht (Empfänger ist der Kunde), allerdings hat unser Berater es bezahlt.
Dass heißt, ich muss die Übernachtung nun mit 7% Steuer weiterberechnen?
Gruß Claudia
P.S. Ich habe bei unserem zuständigen Finanzamt eine Anfrage zu diesem Thema gestellt und warte noch auf Antwort.
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08.02.2010, 12:39
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Hotelrechnungen mit 7% Steuer Beitrag #7 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 829
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Hallo Claudia,
wenn es nur darum geht, daß Ihr Euch eine Zahlung erstatten laßt, die Ihr für jemand anderen geleistet habt, gibt es überhaupt keine Umsatzsteuerpflicht. Ihr könnt aus dieser Rechnung ja auch keine Vorsteuer abziehen. Einfach nur: „Wir haben für Sie gemäß beiliegender Originalrechnung verauslagt: … (Bruttobetrag) und bitten um Überweisung auf unser Konto …“.
Gruß Christian
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