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Alt 02.11.2005, 12:07   Hinzurechnung von Mieten zum Gewerbeertrag Beitrag #1 (permalink)
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Registriert seit: 30.09.2004
Beiträge: 4.741
Standard Hinzurechnung von Mieten zum Gewerbeertrag

Hallo erstmal!

Ich bin gerade bei der Vorbereitung für meine Fachangestelltenprüfung und habe gerade ein riesiges Problem bei der Gewerbesteuer. Vielleicht kann mich ja jemand hier aufklären?!

Wie ist der § 8 Nr. 7 GewStG zu verstehen? :?: Im Gesetz steht der Wortlaut folgendermaßen: (Hinzurechnungen) "die Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung der nicht im Grundbesitz bestehenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen. Das gilt nicht, soweit die Miet- oder Pachtzinsen beim Vermieter oder Verpächter zur Gewerbesteuer heranzuziehen sind...."

In meiner Aufgabe steht, daß der Gewerbetreibende für angemietete Geschäftsräume an einen Zahnarzt 8.000 € bezahlt.

Ich interpretiere das jetzt mal so, daß der Zahnarzt (als Freiberufler) nicht der Gewerbesteuer unterliegt und diese Einnahmen bei ihm deshalb auch nicht zur Gewerbesteuer heranzuziehen sind und ich deshalb diese Miete hinzurechnen muß. Allerdings bin ich mir da nicht soo sicher...

Für hilfreiche Hinweise bin ich dankbar. :-)

MFG N0b0dy
Anonymous ist offline  
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Alt 02.11.2005, 14:18   Hinzurechnung von Mieten zum Gewerbeertrag Beitrag #2 (permalink)
mg
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 07.12.2004
Beiträge: 846
Standard

lies mal, was Du geschrieben hast.

...- der nicht in G r u n d b e s i t z bestehenden WG

es handelt sich hier aber um Grundbesitz!

Sonst hattest Du aber Recht.

gruß
mg
mg ist offline  
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