Hallo Dragoslav,
Zitat:
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Zitat von Dragoslav
Genauso bei Handeslwaren: auch sofort als Aufwand in der BWA und somit Gewinnmindernt.
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hört sich stark nach EÜR an. Sonst hättest Du einen Lagerbestand.
Betriebsaufgabe bedeutet auch bei EÜR, dass eine Aufgabebilanz erstellt werden muss. Und dann müstest Du den Lagerbestand und die Vermögensgegenstände zum reellen Wert (nicht zum Buchwert) Privatvermögen ins Privatvermögen übernehmen, sofern Du sie nicht versilberst.
Rein theoretisch wird auch ein GWG dabei wieder zu einem Gegenstand mit einem aktuellen Wert (Ausnahme: GWG's aus 2008/2009 mit AHK < 150,01 €, die sofort als Aufwand verbucht worden sind), aber man könnte das vernachläsigen, weil die Zeitwerte sehr gering sein werden und die Nachprüfung recht schwierig ist.

Ganz ausgegoren ist auch nicht, was mit dem Pool geschehen soll. Ihn wieder in Einzelteile zu zerlegen ist verboten und eine objektive Bewertung deswegen nicht möglich, so dass man den Zeitwert der Rechengröße "Pool" Zeitwert gleich Buchwert setzen muss - der Gesetzgeber hat es mit seiner bescheuerten Gesetzesdefinition so gewollt.
Gruß
Rainer