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Allgemeine Fragen zum Rechnungswesen

Das Rechnungswesen bildet die Geld- und Leistungströme im Betrieb ab. Die Buchführung gehört zum externen Rechnungswesen. Hier werden die Sachverhalte gepostet, bei denen unklar ist, wie sie buchhalterisch zu behandeln sind.


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Alt 11.02.2008, 09:43   GWG neue Regelungen Beitrag #1
shaiel
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 4
Frage GWG neue Regelungen

Ich habe eben gesehen, dass die GWG ab diesem Jahr erst ab einem Wert von 150 € als GWG erfasst werden. Was passiert jetzt mit den GWG, die günstiger gekauft werden, wie z.B. ein Schreibtisch. Wo muss ich das hinschreiben? (EÜR) Bei den Ausgaben?
shaiel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2008, 10:26   GWG neue Regelungen Beitrag #2
Aerosoul
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Aerosoul
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Rhein-Main
Beiträge: 2.963
Standard

Guten Morgen,

solche Wirtschaftsgüter werden über den Aufwand sofort erfasst (Verbrauchsfiktion). Ein Schreibtisch könnte u.U. als Bürobedarf gebucht werden.

Gruß
Aero

Geändert von Aerosoul (11.02.2008 um 11:32 Uhr)
Aerosoul ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2008, 10:39   GWG neue Regelungen Beitrag #3
shaiel
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 4
Standard

Danke. Ist ja einfach!
shaiel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2008, 12:51   GWG neue Regelungen Beitrag #4
Dani78
Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2006
Ort: Meerane
Beiträge: 45
Standard GWG erster Klasse

Hallo zusammen,

die Wirtschaftsgüter bis 150 € werden auch als GWG erster Klasse bezeichnet. Meines Erachtens nach müssen diese trotzdem über ein Anlagenkonto gebucht werden. Im § 6 (2) EStG ist immer noch von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens die Rede.

Liebe Grüße

Daniela
Dani78 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2008, 11:32   GWG neue Regelungen Beitrag #5
Luckyfellow
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.06.2007
Beiträge: 12
Standard

Hallo alle zusammen,

wie Dani78 schon sagte, nach neuem Recht, sind die Güter zwischen 0€ und bis 150,00 € GwG und müssen sofort abgeschrieben werden. Und nicht erst GWG ab 150,00, das ist falsch. Für die Güter ab 150,00€ und bis 1000,00 € muss jährlich ein Sammelposten gebildet werden, der dann 5 Jahre lang mit 1/5 logischerweise abgeschrieben werden muss. Alles was über 1000,00€ liegt, wird ganz normal gebucht und über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Hoffentlich konnte ich auch mal helfen.

Viele liebe Grüße
Luckyfellow ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2008, 12:36   GWG neue Regelungen Beitrag #6
Dani78
Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2006
Ort: Meerane
Beiträge: 45
Standard Gwg

@luckyfellow meines Erachtens nicht ab 0€, sondern ab 60 €, so kenne ich es aus der Praxis, aber frag mich nicht wo das steht

Liebe Grüße

Daniela
Dani78 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2008, 15:05   GWG neue Regelungen Beitrag #7
doris
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.05.2007
Ort: Bargteheide
Beiträge: 10
Standard 2008: GWG Sammelposten

Hallo Leute,

der beigefügte Link geht zu einer PDF-Version, die ich ganz interessant fand:

http://bk.buhl.de/phpBB2/viewtopic.p...&highlight=gwg

PDF-Dateigröße mit 101,45KB für dieses Forum leider zu groß.

Vielleicht hilft es weiter.

Gruß Doris
doris ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2008, 15:49   GWG neue Regelungen Beitrag #8
Dani78
Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2006
Ort: Meerane
Beiträge: 45
Standard Gwg

@doris wo bekommt man denn so tolle Sachen her..........kann ich gut gebrauchen

@Luckyfellow die 60€ gibt es nicht mehr......standen mal im Gesetz.........jetzt nicht mehr

Liebe Grüße

Daniela
Dani78 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2008, 20:57   GWG neue Regelungen Beitrag #9
shaiel
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.02.2008
Beiträge: 4
Standard Noch mal

für ganz Dumme:
Wie ist das mit den GWG.
Ich weiß auch nur das mit den 60€. Da es die nun nicht mehr gibt, wie geht das denn nun mit AK unter 150€ netto? Wo muss ich das hinschreiben? Bei den Ausgaben? (ich rede immer von der EÜR, nicht doppelte Buchf.)
Oder muss ich das in einer Extra Liste für GWG mit AK unter 150€ eintragen.

shaiel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2008, 12:37   GWG neue Regelungen Beitrag #10
doris
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.05.2007
Ort: Bargteheide
Beiträge: 10
Standard Gwg

@Dani78 Es freut mich ich, dass ich helfen konnte. Die Quelle kann ich dir leider nicht mehr nennen...guter Zufallstreffer beim Suchen im Internet


@shaiel Vielleicht hilft du dir auch mein eingestellter Link weiter:

ab Seite 14...Punkt 7. Aufzeichnungspflichten bei geringwertigen Wirtschaftsgütern bzw. beim Sammelposten
Ab 2008 brauchen Sie keine besonderen Aufzeichnungspflichten mehr zu beachten, um die Sofortabschreibung bzw. die Einstellung in den Sammelposten vornehmen zu können. Es ist nicht erforderlich, dass Sie ein besonderes Verzeichnis führen müssen.

Gruß
Doris
doris ist offline   Mit Zitat antworten
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