Hallo zusammen!
Folgendes Problem:
Letztes Jahr wurde von einem Gasversorger ein Abschlag verlangt (angenommen 10.000 €).
Nach der Spitzabrechnung am Jahresende stellt sich heraus, dass der Abschlag zu hoch angesetzt war. Der tatsächliche Verbrauch betrug wertmäßig nur 9.000 €. Der Gasversorger will das Guthaben i.H.v. 1.000 € auszahlen.
Der Abschlag stellt ja eine Art Vorauszahlung dar. Im letzten Jahr ist eigentlich nur ein Aufwand von 9.000 € anzusetzen, der dann über die GuV in's Eigenkapital einfließt. Tatsächlich wurden aber ja (fälschlicherweise) 10.000 € als Aufwand gebucht. Nur wie bucht bzw. korrigiert man das jetzt?
Kann ich quasi den Aufwand vom letzten Jahr korrigieren? Gibt es da bei Aufwandskonten auch so eine Art Nachlasskonto? Geht das überhaupt noch wenn die neue Rechnungsperiode bereits begonnen hat?
Oder bucht man das dann als periodenfremden Ertrag?
Rechnungsabgrenzung kommt meiner Meinung nach zumindest nicht in Frage, da man als Kunde ja zum Jahresende selbst noch gar nicht wusste, wie hoch man die sonstigen Forderungen ansetzen müsste. Man bekommt die Abrechnung mit dem Guthaben ja frühestens im Januar....
Hat jemand ne Idee?