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Allgemeine Fragen zum Rechnungswesen

Das Rechnungswesen bildet die Geld- und Leistungströme im Betrieb ab. Die Buchführung gehört zum externen Rechnungswesen. Hier werden die Sachverhalte gepostet, bei denen unklar ist, wie sie buchhalterisch zu behandeln sind.


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Alt 11.11.2010, 18:15   Gewerbliche Nutzung im Eigenheim Beitrag #1
Basti175
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.11.2010
Beiträge: 1
Standard Gewerbliche Nutzung im Eigenheim

Hallo zusammen,

eine Rechtsanwalt, für den ich die Buchhaltung mache, möchte sich in nächster Zeit sein Eigenheim bauen und dort eine Nebenkanzlei mit unterbringen. Jetzt fragt er mich welche anteiligen Baukosten bzw. laufenden Kosten (vielleicht anteilige Betriebskosten, Kreditkosten, Darlehnszinsanteil etc.) er gewinnreduzierend dort ansetzten kann.

Da ich bisher in diesem Bereich keinerlei Erfahrung habe wäre ich für Tipps und Anregungen dankbar.

Vorab schon mal vielen Dank!!!
Basti175 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2010, 19:17   Gewerbliche Nutzung im Eigenheim Beitrag #2
docb
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7.493
Standard

Der RA wird enttäuscht sein, da es m.E. auf ein häusliches Arbeitszimmer hinausläuft und dieses mit 1.250 € pro Jahr ansetzbar ist. Selbst dass ist m.E. nicht gesichert, da er eine Kanzlei betreibt und diese in vollem Umfang absetzen kann.
docb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.11.2010, 22:03   Gewerbliche Nutzung im Eigenheim Beitrag #3
Christian24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 1.790
Standard

Hallo Basti,

wenn er sein Eigenheim selbst baut, hat er es in der Hand, durch eine bauliche Trennung zwischen Wohnung und Kanzlei (eigener, räumlich abgesetzter Eingang, kein direkter Durchgang zwischen Wohnung und Kanzlei) statt eines häuslichen ein außerhäusliches Arbeitszimmer herzustellen, für das es keine Abzugsbeschränkungen gibt. Dann können anteilig alle Kosten für die Kanzlei abgesetzt werden.

Wichtig: Verschiedene Kreditverträge für den Wohnungs- und den Kanzleiteil. Den Kanzleiteil zu 100 % fremd finanzieren, das Eigenkapital voll für die Wohnung verwenden.

Wenn er sich extrem beeilt, kann er sogar noch einen innerhalb von 10 Jahren zu tilgenden zins- und sicherheitenlosen Kredit in Höhe der anteilig auf die Wohnung entfallenden Vorsteuern bekommen. Denn wenn der Bauantrag bzw. die Bauunterlagen noch in diesem Jahr eingereicht werden, gilt der dieser Tage mit dem Jahressteuergesetz 2010 eingeführte neue Absatz 1b des § 15 UStG noch nicht, und er kann erst mal sämtliche Vorsteuern abziehen und dann über 10 Jahre verteilt den Privatanteil dem Finanzamt wieder erstatten.

LG Christian
Christian24 ist offline   Mit Zitat antworten
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Stichworte
eigenheim, geschäftsnutzungsanteil, kosten, privatnutzunganteil

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