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Kleinunternehmerregelung

Fragen zur Kleinunternehmerregelung


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Alt 24.10.2008, 19:39   Gewerbe UND Freiberuf!? Beitrag #1 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.10.2008
Beiträge: 13
Standard Gewerbe UND Freiberuf!?

Hallo,

wenn man mehrere "Standbeine" hat, also z.B. Gewerbetreibender und Freiberufler ist, gilt die Kleinunternehmerregelung dann jeweils einzeln oder werden alle Einnahmen summiert um zu schauen ob die 17500-€-Grenze überschritten wurde?
Wie wirkt sich das dann auf das Gewerbe aus, wenn es nur nebenberuflich ausgeübt wird? Kann man dann weiterhin die EÜR anfertigen oder müsste dann eine doppelte Buchführung gemacht werden?

Danke,
Teazer
Teazer ist offline  
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Alt 24.10.2008, 20:57   Gewerbe UND Freiberuf!? Beitrag #2 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.282
Standard 2 Einzelbetriebe zu betreiben ist immer Sch...

Hallo Teaser,

umsatzsteuerrechtlich liegt auf jeden Fall eine Organschaft vor, d.h. steuerpflichtig ist für beide Betriebe der gleiche Steuerzahler und deshalb darf nur eine gemeinsame USt.-Erklärung abgegeben werden.

Daraus folgt, dass bei der Feststellung, ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden darf, beide Betriebe als eine Gesamtheit gesehen werden.

Die Kleinunternehmerregelung hat nichts mit der Gewinnermittlungsart zu tun, auch wenn die Grenzen gleich sind. Bilanziert jemand, der theoretisch EÜR machen dürfte, freiwillig, heißt dies nicht, dass er deswegen kein Kleinunternehmer sein darf. Steuer- und gewerberechtlich gibt es auch kein Haupt- und kein Nebengewerbe - das ist nur allgemeiner Sprachgebrauch, wenn der Umfang der selbständigen Tätigkeit gegenüber einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis von untergeordneter Bedeutung ist.

Eine Möglichkeit, die Organschaft aufzutrennen, besteht darin, für einen der beiden selbständigen Tätigkeiten formell eine Gesellschaft zu gründen und eine 2. Person ins Boot zu holen (keine 1-Mann-GmbH, dann würde weiterhin Organschaft bestehen). Am einfachsten ist die Gründung einer KG mit Deinem Bruder (reiner Strohmann). Einen Muster-Gesellschaftsvertrag findest Du im Internet, änderst die Daten ab, so dass Du Komplementär wirst und Dein Bruder Kommanditist mit einer Scheineinlage von 50,00 €. Ein Notar beurkundet Dir diesen für 93,00 € und das Registergericht nimmt einmalig 120,00 € für die Eintragung. Diese KG ist dann eigenständiges Umsatzsteuersubjekt. Einkommensteuerrechtlich füllst Du am Jahresende eine "gesondete und einheitliche Feststellung" aus, wo Du den Gewinn (oder auch den Verlust) wieder zu 100% Dir zuweist und Deinen Bruder außen vor lässt.

Dann sind auch die beiden "Firmen" rechtlich getrennt. Und die Durchgriffshaftung gilt nur noch in einer Richtung; Du haftest als Komplementär für die Schulden der KG, die KG aber nicht für Deine Privatschulden (allenfalls kann Deine Einlage gepfändet werden). Die Gesellschaft ist allerdings bilanzierungspflichtig.

Gruß
Rainer
riese ist offline  
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Alt 25.10.2008, 10:15   Gewerbe UND Freiberuf!? Beitrag #3 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.10.2008
Beiträge: 13
Standard

Hallo Rainer,

erst einmal vielen Dank für Deine Antwort.
Zitat:
Zitat von riese Beitrag anzeigen
steuerpflichtig ist für beide Betriebe der gleiche Steuerzahler und deshalb darf nur eine gemeinsame USt.-Erklärung abgegeben werden.
Geht man davon aus, dass eine Gesellschaft nicht in der Natur des Gewerbes/Freiberufes liegt. Bedeutet das, dass durch die USt.-Zusammenlegung nur eine EÜR/Buchhaltung geführt werden muss oder müssen die Tätigkeiten trotzdem buchhalterisch getrennt werden?

Vielen Dank,
Teazer
Teazer ist offline  
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Alt 26.10.2008, 08:52   Gewerbe UND Freiberuf!? Beitrag #4 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 3.410
Standard

Guten Morgen Taezer,
jedes Unternehmen hat eine eigenständige Buchhaltung und erstellt eine eigene Umsatzsteuervoranmeldung, die aber zusammengerechnet werden (es gibt Programme, die das automatisch erledigen) und es wird nur eine Voranmeldung bzw. Jahreserklärung abgegeben. Zwischen den beiden Unternehmen wird dann die USt/VSt verrechnet.
Gruß

B.
docb ist offline  
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