2 Einzelbetriebe zu betreiben ist immer Sch...
Hallo Teaser,
umsatzsteuerrechtlich liegt auf jeden Fall eine Organschaft vor, d.h. steuerpflichtig ist für beide Betriebe der gleiche Steuerzahler und deshalb darf nur eine gemeinsame USt.-Erklärung abgegeben werden.
Daraus folgt, dass bei der Feststellung, ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden darf, beide Betriebe als eine Gesamtheit gesehen werden.
Die Kleinunternehmerregelung hat nichts mit der Gewinnermittlungsart zu tun, auch wenn die Grenzen gleich sind. Bilanziert jemand, der theoretisch EÜR machen dürfte, freiwillig, heißt dies nicht, dass er deswegen kein Kleinunternehmer sein darf. Steuer- und gewerberechtlich gibt es auch kein Haupt- und kein Nebengewerbe - das ist nur allgemeiner Sprachgebrauch, wenn der Umfang der selbständigen Tätigkeit gegenüber einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis von untergeordneter Bedeutung ist.
Eine Möglichkeit, die Organschaft aufzutrennen, besteht darin, für einen der beiden selbständigen Tätigkeiten formell eine Gesellschaft zu gründen und eine 2. Person ins Boot zu holen (keine 1-Mann-GmbH, dann würde weiterhin Organschaft bestehen). Am einfachsten ist die Gründung einer KG mit Deinem Bruder (reiner Strohmann). Einen Muster-Gesellschaftsvertrag findest Du im Internet, änderst die Daten ab, so dass Du Komplementär wirst und Dein Bruder Kommanditist mit einer Scheineinlage von 50,00 €. Ein Notar beurkundet Dir diesen für 93,00 € und das Registergericht nimmt einmalig 120,00 € für die Eintragung. Diese KG ist dann eigenständiges Umsatzsteuersubjekt. Einkommensteuerrechtlich füllst Du am Jahresende eine "gesondete und einheitliche Feststellung" aus, wo Du den Gewinn (oder auch den Verlust) wieder zu 100% Dir zuweist und Deinen Bruder außen vor lässt.
Dann sind auch die beiden "Firmen" rechtlich getrennt. Und die Durchgriffshaftung gilt nur noch in einer Richtung; Du haftest als Komplementär für die Schulden der KG, die KG aber nicht für Deine Privatschulden (allenfalls kann Deine Einlage gepfändet werden). Die Gesellschaft ist allerdings bilanzierungspflichtig.
Gruß
Rainer
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