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Lohn und Gehalt

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Alt 23.06.2009, 14:09   Ges-GF und Minijob Beitrag #1
kraeuterhexe
Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2008
Beiträge: 66
Standard Ges-GF und Minijob

Guten Tag,

kann ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH als Minijobber angemeldet werden?

Wie sieht es da mit der Knappschaft aus - er wäre eigentlich nicht sv-pflichtig, wenn sein Gehalt höher läge.
Müssen trotzdem die 13+15+x prozent abgeführt werden?

Auf den Seiten der Minijobzentrale habe ich bei Besondere Personengruppen nichts gefunden.

Danke, die Kräuterhexe
kraeuterhexe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.06.2009, 17:18   Ges-GF und Minijob Beitrag #2
docb
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7.495
Standard

Hi Kräuterhexe,

ohne gesetzliche Grundlagen parat zu haben, kann ich nur sagen, dass ich jemanden persönlich kenne, der seit Jahren eine GmbH als Minijobber (mit Bundesknappschaft und Abführung der 30%) als Geschäftsführer führt und das auch schon mehrfach von verschiedenen Stellen geprüft und nicht moniert wurde. Er ist zwar kein Gesellschafter. Das sehe ich aber nicht als Problem, da das Gesellschafterverhältnis in dem Fall nichts mit der Anstellung zu tun haben sollte.
Anzumerken ist, dass er neben diesem Job noch einen Vollzeitjob im Anstellungsverhältnis hat.

Gruß

B.
docb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.06.2009, 17:57   Ges-GF und Minijob Beitrag #3
lillie
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2009
Ort: NRW
Beiträge: 188
Standard

Nur GF und GS/GF sind zwei verschiedene Paar Schuhe und sind u. U. völlig verschieden zu bewerten.

Wenn der GS/GF wirklich nicht sv-pflichtig wäre, dann ist er auch als Minijobber nicht sv-pflichtig.

Er kann natürlich als solcher (400,--Jobber) abgerechnet werden, wird dann aber, da die Voraussetzungen für die besondere steuerliche behandlung (2%pauschal) nicht gegeben ist (diese hängt an der SV-Pflicht) mit 20% pauschalversteuert (plus KiSt u. Solz.) - und hätte diesen Job dann auch nicht weiter zu versteuern (ist u.U. günstiger als mit Steuerkarte).

Die SV-Pauschalen (28% plus Umlagen) fallen in diesem Fall nicht an, eine Anmeldung bei der Knappschaft entfällt daher. Die Pauschalsteuer wird an das Finanzamt gemeldet und abgeführt.
BG-pflichtig ist er auch nicht.

Soweit erst mal...

Sonnige Grüße
lillie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.06.2009, 07:15   Ges-GF und Minijob Beitrag #4
mg
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 07.12.2004
Beiträge: 858
Standard

Morgen lillie,

bis auf das - BG pflichtig ist er auch nicht - stimme ich Dir voll zu!
Die BG Pflicht hat doch nichts mit der SV Pflicht zu tun. Wenn er Pflichtmitglied in der BG
ist, muss er doch auch die Stunden aus dem Minijob melden (mal so gesagt ohne meine Lohnfachkraft zu fragen). Ich frage aber gleich noch mal. Wenn ich Unrecht habe melde ich mich gleich noch mal.

Gruß mg
mg ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2009, 15:02   Ges-GF und Minijob Beitrag #5
lillie
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.03.2009
Ort: NRW
Beiträge: 188
Standard

Gehälter von beherrschenden GGF unterliegen sicher nicht der "BG-Pflicht".
Das habe ich schon vor Jahren mit einem Prüfer der BG (nicht DRV) ausgekaspert.

Die Befreiung hängt natürlich nicht an der SV-Freiheit, da hast du Recht.
Denn dann wären auch S/F/N-Zuschläge befreit, was nicht der Fall ist.

Aber du kannst es eigentlich auch auf jeder Ausfüllhilfe eines Lohnnachweises nachlesen.

Sonnige Grüße

L.
lillie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2009, 21:01   Ges-GF und Minijob Beitrag #6
mg
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 07.12.2004
Beiträge: 858
Standard

Hallo Lillie,

auch ein Einzelunternehmer kann Pflichtmitglied in der BG sein, dass hängt nur von seiner Tätigkeit bzw. der BG ab, zu der seine Tätigkeit gehört. In so einem Fall ist auch der GS/GF pflichtversichert.

Gruß mg
mg ist offline   Mit Zitat antworten
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