Hallo zusammen,
im HGB steht ja dieser § 181 HGB für Insichgeschäfte. Zwar gibt es dort den Nebensatz "soweit ihm nichts anderes gestattet ist", d.h. heißt ja wohl: anderes sei statthaft. Wie sieht es denn aus, wenn eine notarielle Vollmacht vorliegt, in der geschrieben steht, dass z.B. von zwei Gesellschaftern mit jeweils 50% der eine den anderen eine Generalvollmacht erteilt und eine Generalversammlung (wo also eigentlich beide persönlich erscheinen sollten, aber derjenige, der die Generalvollmacht erteilt hat, de facto nicht kann) stattfindet, mit dem Inhalt einen Arbeitsvertrag für den Geschäftsführer aufzusetzen und zu unterzeichnen.
Wo liegen trotz eines verhältnismäßig geringen Gehalts, welches dann festgelegt wird, die Bedenken? Steuerrechtlich oder vielleicht nur handelsrechtlich?
Müsste diese Generalvollmacht beglaubigt oder beurkundet sein?
LG